# taz.de -- Verzögerung im Fretterode-Prozess: Nazi-Schläger schon sieben Jahre unbestraft
> Nach dem Angriff auf zwei Journalisten in Fretterode gibt es immer noch
> kein Urteil gegen die Täter. Für das Gericht gibt es nun eine
> Verzögerungsrüge.
IMG Bild: Angeklagte vor Gericht: Prozessauftakt im ersten Verfahren 2021
Göttingen taz | Im sogenannten Fretterode-Verfahren gegen zwei Neonazis
beklagen Vertreter der Nebenklage erneut eine Hinhaltetaktik des
Landgerichts (LG) Mühlhausen in Thüringen. Einer der Göttinger Nebenkläger
hat deshalb jetzt eine weitere Verzögerungsrüge gegenüber dem Gericht
erhoben.
[1][Im April 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein weithin als äußerst
milde oder sogar als Skandal bewertetes Urteil des Landgerichts aufgehoben]
und das Verfahren an eine andere Kammer desselben Gerichts zurückverwiesen.
Mehr als 14 Monate später ist die Verhandlung aber noch immer nicht neu
terminiert.
Im April 2018 hatten zwei Journalisten aus Göttingen im thüringischen
Fretterode recherchiert. In dem Dorf nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen
residiert der Rechtsextremist und „Die Heimat“-(Ex-NPD-)Funktionär Thorsten
Heise, seine Familie betreibt dort auch einen Versand für
Nazi-Devotionalien. Die Journalisten wurden von den beiden Neonazis
entdeckt und, als sie sich mit ihrem Auto zurückziehen wollten, mit einem
schwarzen BMW verfolgt. Einer der Rechtsextremisten ist ein Sohn Heises,
der andere gilt als sein Ziehsohn.
Es kam es zu einer Verfolgungsjagd durch mehrere Orte. Am Ortseingang von
Hohengandern an der Landesgrenze wurden die Journalisten von den Verfolgern
eingeholt. Nachdem das Fahrzeug der Reporter in einem Graben landete,
griffen [2][die Neonazis] Auto und Insassen mit einem Baseballschläger,
einem Messer, einem großen Schraubenschlüssel und Pfefferspray an.
## Äußerst milde Urteile
Der Fotograf erlitt dabei eine Stichverletzung mit einem Messer im
Oberschenkel, sein Begleiter nach einem Schlag mit dem Schraubenschlüssel
eine Fraktur des frontalen Schädelknochens und eine Kopfplatzwunde. Die
Scheiben des Fahrzeuges wurden zerstört, die hinteren Reifen zerstochen,
die Kamera des Fotografen wurde geraubt.
Das Landgericht Mühlhausen hatte die Täter – drei Jahre nach dem Angriff
und ebenfalls erst nach Eingang einer Verzögerungsrüge – im September 2022
wegen gefährlicher Körperverletzung lediglich zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr auf Bewährung beziehungsweise den Heise-Sohn zu 200
Arbeitsstunden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah damals
weder einen gezielten Angriff auf Journalisten noch einen schweren Raub
oder ein politisches Tatmotiv als erwiesen an.
Diese Einschätzung war bei der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern auf
scharfe Kritik gestoßen. Die Nebenklage hatte eine Verurteilung
insbesondere auch wegen schweren Raubes mit deutlich höheren Strafen und
insbesondere die Berücksichtigung der neonazistischen Beweggründe bei der
Strafzumessung gefordert. Auf die Revision hin hatte der BGH die
Beweiswürdigung des Landgerichts Mühlhausen für erheblich fehlerhaft
erklärt und das Urteil kassiert. Die Revision des einen Beschuldigten wies
der BGH hingegen zurück.
„Die Justiz in Mühlhausen versagt in dem Verfahren“, sagt nun der Göttinger
Rechtsanwalt Sven Adam, der einen der beiden Journalisten vertritt. Nach
einer derartigen Schelte durch den BGH das Heft nicht unmittelbar in die
Hand zu nehmen und die offensichtlichen Fehler aus dem ersten Verfahren
schnell auszuräumen sei „peinlich und offenbart, dass unsere Mandanten von
der Justiz in Mühlhausen weder Genugtuung noch Schutz zu erwarten haben.
Geschützt werden dort Neonazis.“
## Gericht sieht keine Schuld
Ob die Nebenkläger angesichts des Verhaltens des LG überhaupt an einer
Neuauflage des Prozesses teilnehmen wird, lassen Adam und sein Kollege
Rasmus Kahlen offen. „Unsere Mandanten haben aus der starken solidarischen
Begleitung des Prozesses und der großen öffentlichen Aufmerksamkeit viel
Kraft gezogen“, erklärten die Anwälte am Mittwoch. Sie seien aber auch
überzeugt, „dass nach sieben Jahren Verschleppung des Verfahrens [3][ein
gerechtes Urteil einer Jugendstrafkammer in Mühlhausen nicht mehr zu
erwarten ist.“]
Das Gericht weist den Vorwurf der Verschleppung zurück. Ein Sprecher nannte
als Grund für die Verzögerung eine Vielzahl eilbedürftigerer Verfahren,
insbesondere Haftsachen, sowie zahlreiche ältere, bereits früher anhängig
gewordene Fälle. Bei Haftsachen gelte das Beschleunigungsgebot in
besonderem Maße. Die Verzögerung im ersten Verfahren hatte das Gericht
unter anderem mit der Coronapandemie und personellen Engpässen bei der
Justiz begründet.
26 Jun 2025
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