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       # taz.de -- Verzögerung im Fretterode-Prozess: Nazi-Schläger schon sieben Jahre unbestraft
       
       > Nach dem Angriff auf zwei Journalisten in Fretterode gibt es immer noch
       > kein Urteil gegen die Täter. Für das Gericht gibt es nun eine
       > Verzögerungsrüge.
       
   IMG Bild: Angeklagte vor Gericht: Prozessauftakt im ersten Verfahren 2021
       
       Göttingen taz | Im sogenannten Fretterode-Verfahren gegen zwei Neonazis
       beklagen Vertreter der Nebenklage erneut eine Hinhaltetaktik des
       Landgerichts (LG) Mühlhausen in Thüringen. Einer der Göttinger Nebenkläger
       hat deshalb jetzt eine weitere Verzögerungsrüge gegenüber dem Gericht
       erhoben.
       
       [1][Im April 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein weithin als äußerst
       milde oder sogar als Skandal bewertetes Urteil des Landgerichts aufgehoben]
       und das Verfahren an eine andere Kammer desselben Gerichts zurückverwiesen.
       Mehr als 14 Monate später ist die Verhandlung aber noch immer nicht neu
       terminiert.
       
       Im April 2018 hatten zwei Journalisten aus Göttingen im thüringischen
       Fretterode recherchiert. In dem Dorf nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen
       residiert der Rechtsextremist und „Die Heimat“-(Ex-NPD-)Funktionär Thorsten
       Heise, seine Familie betreibt dort auch einen Versand für
       Nazi-Devotionalien. Die Journalisten wurden von den beiden Neonazis
       entdeckt und, als sie sich mit ihrem Auto zurückziehen wollten, mit einem
       schwarzen BMW verfolgt. Einer der Rechtsextremisten ist ein Sohn Heises,
       der andere gilt als sein Ziehsohn.
       
       Es kam es zu einer Verfolgungsjagd durch mehrere Orte. Am Ortseingang von
       Hohengandern an der Landesgrenze wurden die Journalisten von den Verfolgern
       eingeholt. Nachdem das Fahrzeug der Reporter in einem Graben landete,
       griffen [2][die Neonazis] Auto und Insassen mit einem Baseballschläger,
       einem Messer, einem großen Schraubenschlüssel und Pfefferspray an.
       
       ## Äußerst milde Urteile
       
       Der Fotograf erlitt dabei eine Stichverletzung mit einem Messer im
       Oberschenkel, sein Begleiter nach einem Schlag mit dem Schraubenschlüssel
       eine Fraktur des frontalen Schädelknochens und eine Kopfplatzwunde. Die
       Scheiben des Fahrzeuges wurden zerstört, die hinteren Reifen zerstochen,
       die Kamera des Fotografen wurde geraubt.
       
       Das Landgericht Mühlhausen hatte die Täter – drei Jahre nach dem Angriff
       und ebenfalls erst nach Eingang einer Verzögerungsrüge – im September 2022
       wegen gefährlicher Körperverletzung lediglich zu einer Freiheitsstrafe von
       einem Jahr auf Bewährung beziehungsweise den Heise-Sohn zu 200
       Arbeitsstunden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah damals
       weder einen gezielten Angriff auf Journalisten noch einen schweren Raub
       oder ein politisches Tatmotiv als erwiesen an.
       
       Diese Einschätzung war bei der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern auf
       scharfe Kritik gestoßen. Die Nebenklage hatte eine Verurteilung
       insbesondere auch wegen schweren Raubes mit deutlich höheren Strafen und
       insbesondere die Berücksichtigung der neonazistischen Beweggründe bei der
       Strafzumessung gefordert. Auf die Revision hin hatte der BGH die
       Beweiswürdigung des Landgerichts Mühlhausen für erheblich fehlerhaft
       erklärt und das Urteil kassiert. Die Revision des einen Beschuldigten wies
       der BGH hingegen zurück.
       
       „Die Justiz in Mühlhausen versagt in dem Verfahren“, sagt nun der Göttinger
       Rechtsanwalt Sven Adam, der einen der beiden Journalisten vertritt. Nach
       einer derartigen Schelte durch den BGH das Heft nicht unmittelbar in die
       Hand zu nehmen und die offensichtlichen Fehler aus dem ersten Verfahren
       schnell auszuräumen sei „peinlich und offenbart, dass unsere Mandanten von
       der Justiz in Mühlhausen weder Genugtuung noch Schutz zu erwarten haben.
       Geschützt werden dort Neonazis.“
       
       ## Gericht sieht keine Schuld
       
       Ob die Nebenkläger angesichts des Verhaltens des LG überhaupt an einer
       Neuauflage des Prozesses teilnehmen wird, lassen Adam und sein Kollege
       Rasmus Kahlen offen. „Unsere Mandanten haben aus der starken solidarischen
       Begleitung des Prozesses und der großen öffentlichen Aufmerksamkeit viel
       Kraft gezogen“, erklärten die Anwälte am Mittwoch. Sie seien aber auch
       überzeugt, „dass nach sieben Jahren Verschleppung des Verfahrens [3][ein
       gerechtes Urteil einer Jugendstrafkammer in Mühlhausen nicht mehr zu
       erwarten ist.“]
       
       Das Gericht weist den Vorwurf der Verschleppung zurück. Ein Sprecher nannte
       als Grund für die Verzögerung eine Vielzahl eilbedürftigerer Verfahren,
       insbesondere Haftsachen, sowie zahlreiche ältere, bereits früher anhängig
       gewordene Fälle. Bei Haftsachen gelte das Beschleunigungsgebot in
       besonderem Maße. Die Verzögerung im ersten Verfahren hatte das Gericht
       unter anderem mit der Coronapandemie und personellen Engpässen bei der
       Justiz begründet.
       
       26 Jun 2025
       
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