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       # taz.de -- Debatte zum Völkerrecht: Das Recht des Stärkeren
       
       > Völkerrechtswidrig oder nicht – die Debatte über die Angriffe der USA und
       > Israels ist müßig. Nicht Gerichte entscheiden darüber, sondern Staaten.
       
   IMG Bild: Die Falken der USA sind vielfältig, ob Politiker*innen oder Flaggen, immer stehen sie für das Recht des Stärkeren
       
       Kaum eine Frage ist gleichzeitig so eminent wichtig und vollkommen müßig
       wie die, [1][ob die Angriffe Israels und der USA auf Iran vom Völkerrecht
       gedeckt sind]. Einerseits ist das von elementarer Bedeutung. Das
       Gewaltverbot der UN-Charta ist – zumindest in der Theorie – das einzige
       Rechtsprinzip, das verhindert, dass Staaten nach Lust und Laune Krieg
       führen, um politische, ökonomische oder territoriale Ziele zu erreichen.
       
       Das Völkerrecht kennt nur zwei Ausnahmen für die Anwendung militärischer
       Gewalt: unmittelbare Selbstverteidigung oder vorherige Billigung des
       UN-Sicherheitsrats. Letztere gab es nicht, und dass nur ein militärischer
       Präventivschlag Iran von einem unmittelbar bevorstehenden, womöglich
       nuklearen, Angriff abhalten konnte, kann Israel nicht glaubhaft behaupten.
       Die USA versuchen es gar nicht erst. Der republikanische Senator und
       „Falke“ Lindsey Graham sagt nur, das iranische Regime habe „es verdient“.
       Das hat mit Völkerrecht nun gar nichts zu tun.
       
       Genau das ist allerdings, andererseits, auch der Grund, weshalb es müßig
       erscheint, sich über die Frage der Völkerrechtswidrigkeit in längere
       Debatten zu begeben: Es wird andauernd verletzt. Denn es ist in der realen
       Welt nicht das Recht, das Staaten daran hindert, ihre Interessen
       militärisch durchzusetzen, sondern die Frage der Machbarkeit und der
       möglichen Konsequenzen. Das Recht des Stärkeren ist zu keinem Moment vom
       Völkerrecht abgelöst worden.
       
       Dazu kommt: Kein Rechtssystem bewegt sich im politischen Vakuum, aber das
       Völkerrecht vermutlich am allerwenigsten. Beispiel [2][Nato-Einsatz im
       Kosovokrieg 1999]: Hätten USA und die Nato damals die Zustimmung des
       UN-Sicherheitsrates gesucht und bekommen, wäre genau der gleiche Einsatz
       vollkommen rechtmäßig gewesen. Weil sie – vermutlich zu Recht – ein
       russisches Veto erwarteten, haben sie den Sicherheitsrat nicht einmal
       darüber abstimmen lassen; damit war der Einsatz klar völkerrechtswidrig.
       Kein Gericht entscheidet, sondern ein politisches Gremium. Und es ist so
       zusammengesetzt, dass es Macht abbildet – das Recht des Stärkeren eben.
       
       24 Jun 2025
       
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