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       # taz.de -- „Compact“-Urteil: Die Unberechenbarkeit von Verboten
       
       > Hätten die Leipziger Richter gewollt, wäre Compact verboten geblieben –
       > demokratische Richter tun sich schwer mit einer solchen Entscheidung.
       
   IMG Bild: Ingo Kraft (M), Vorsitzender Richter des 6. Revisionssenats, Verkünder der Verbotsaufhebung
       
       „Sie konnten uns nicht verbieten, also können sie auch die AfD nicht
       verbieten.“ Diesen Schluss zog Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer,
       nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Verbot seines
       rechtsextremistischen Magazins [1][an diesem Dienstag aufgehoben hatte].
       Juristisch ist Elsässers Schluss zwar keineswegs zwingend, im Ergebnis
       dürfte er aber recht behalten. Denn es wird in absehbarer Zeit nicht einmal
       einen Verbotsantrag geben.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht stellte Compact keinesfalls einen Freibrief
       aus. Die Richter:innen hielten insbesondere die völkische Rhetorik des
       Magazins für durchaus verbotswürdig, aber eben nicht für prägend genug. Ein
       Verbot wäre daher unverhältnismäßig, so das Bundesverwaltungsgericht.
       
       Auf ein AfD-Verbot ist das nicht eins zu eins übertragbar. Zum einen gilt
       bei einem Parteiverbot das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht. Damit könnte
       die AfD also gar nicht argumentieren. Zum anderen würden andere
       Richter:innen über einen AfD-Verbotsantrag entscheiden. Zuständig wäre
       das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und nicht das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
       
       Das Leipziger Urteil zeigt aber die ganze Unberechenbarkeit von
       Oppositionsverboten im Rechtsstaat. Das im Grundgesetz angelegte Prinzip
       der wehrhaften Demokratie ermöglicht zwar vieles. Wenn die Leipziger
       Richter:innen gewollt hätten, wäre Compact verboten geblieben. Und wenn
       die Karlsruher Richter:innen wollen, könnten sie die AfD verbieten. Aber
       demokratische Richter:innen tun sich verständlicherweise schwer mit dem
       Gedanken, dass die demokratisch gewählte Mehrheit einfach die
       [2][demokratisch gewählte Minderheit verbieten kann]. Die
       Wahrscheinlichkeit ist deshalb hoch, dass Gerichte Gründe finden, solche
       Verbote zu vermeiden, da sie der Demokratie vermutlich mehr schaden als
       nutzen.
       
       Jedenfalls politisch dürfte ein Antrag auf ein [3][AfD-Verbot] nun tot
       sein. Die Gegner:innen in CDU/CSU werden das Exempel aus Leipzig wohl
       dankbar aufnehmen und sich einem Verbotsantrag noch entschlossener
       verweigern.
       
       24 Jun 2025
       
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