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       # taz.de -- Klagen zum Wahlrecht: BSW scheitert in Karlsruhe
       
       > Die Partei von Sahra Wagenknecht scheitert mit zwei Verfassungsklagen zum
       > Bundeswahlgesetz. Das Bundesverfassungsgericht verwarf diese als
       > unzulässig.
       
   IMG Bild: Gescheitert: Sarah Wagenknecht
       
       Karlsruhe afp/dpa | Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei
       Verfassungsklagen gegen den Bundestag wegen der Ausgestaltung des
       Bundeswahlrechts gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       verwarf diese nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Das BSW beklagte
       demnach das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei
       knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde sowie Regeln zur
       Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln. (Az. 2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25)
       
       „Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf
       Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet“, erklärte das
       Verfassungsgericht zur Begründung. Das BSW war der Bundestagswahl am 23.
       Februar mit 4,98 Prozent knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert und
       hatte den Parlamentseinzug verpasst.
       
       Bereits im März hatte das Verfassungsgericht [1][mehrere Eilanträge der
       Partei abgewiesen], mit denen diese eine Neuauszählung der Stimmen noch vor
       der Bekanntgabe es amtlichen Ergebnisses erreichen wollte. Das Vorgehen war
       ungewöhnlich. Einsprüche gegen das Bundestagswahlergebnis werden in der
       Regel nach Vorlage des amtlichen Ergebnisses beim Bundestag eingereicht.
       Dieses tat das BSW inzwischen, das Wahlprüfverfahren dort läuft aktuell.
       
       Parallel ging die Partei vor dem Verfassungsgericht mit zwei Organklagen
       zur Ausgestaltung des Bundeswahlrechts vor. Diese wies das Gericht nun ab.
       Mit Blick auf die Forderung nach Einführung eines Rechtsbehelfs zum Zweck
       der Stimmenneuauszählung bei knappem Scheitern an der Sperrklausel habe das
       BSW ein Unterlassen des Gesetzgebers nur „behauptet“, erklärten das
       Gericht.
       
       ## Spielraum bei der Ausgestaltung
       
       Tatsächlich habe der Bundestag entsprechende Gesetzentwürfe gar nicht
       beraten oder abgelehnt. Das habe das BSW auch nicht vorgetragen. Ansonsten
       sei verfassungsrechtlich ohnehin „nicht ersichtlich“, woraus sich eine
       entsprechende konkrete Handlungsverpflichtung des Bundestags ergeben
       sollte.
       
       Demnach gibt das Grundgesetz nur die Grundzüge des Wahlrechts vor und lässt
       dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung weiten Spielraum. Vorgaben mit Blick
       auf Reformen seien dem Bundestag nur mit zwingenden verfassungsrechtlichen
       Begründungen zu machen. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Zur
       Klärung von Vorwürfen der Falschauszählung von Stimmen gebe es bereits das
       Wahleinspruchs- und Wahlprüfungsverfahren, fügte das Verfassungsgericht an.
       
       Die Ausführungen des BSW zu den Regelungen der Parteieinreihenfolge auf den
       Bundestagsstimmzetteln gingen hingegen an der geltenden Rechtslage vorbei
       und seien „sachlich unzutreffend“. Die Partei verlange letztlich lediglich
       eine Reihenfolge, „die sie besser stellt als die von ihr zum Vergleich
       herangezogenen Parteien“. Die Argumentation der Klägerin, sie werde in
       ihrer Chancengleichheit verletzt, sei vor dem Hintergrund „unverständlich“.
       
       ## Tiefer Fall
       
       Das BSW hatte feststellen lassen wollen, dass der Bundestag eine spezielle
       Regelung für die Reihenfolge auf dem Stimmzettel hätte vorsehen müssen, die
       das Bündnis nicht mit „alten und neuen Kleinst- und Splitterparteien
       gleichsetzt“. Es bestünden keine hinreichend sachlichen Gründe für eine
       „Verbannung“ des BSW auf den untersten Stimmzettelbereich, hatte die Partei
       argumentiert.
       
       Das nach Parteigründerin Wagenknecht benannte BSW war durch eine Abspaltung
       von der Linken entstanden, durch den Übertritt von Abgeordneten war es
       daher auch im alten Bundestag als Gruppe vertreten. In Umfragen erreichte
       das BSW zeitweilig beträchtlichen Zuspruch, ein Einzug in den Bundestag
       schien zwischenzeitlich fast sicher. [2][Vertreten ist die Partei auch in
       mehreren ostdeutschen Landtagen.] In [3][Thüringen und Brandenburg regiert
       sie mit].
       
       3 Jun 2025
       
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