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       # taz.de -- „Querdenker“ in der Justiz: Richter mit politischer Mission
       
       > Zwei Amtsrichter verfolgen während der Pandemie eine politische Agenda
       > gegen Coronamaßnahmen. Die Dienstaufsicht schwankt zwischen Härte und
       > Toleranz.
       
   IMG Bild: Amtsrichter Christian Dettmar (Mitte) mit seinen Anwälten am Landgericht Erfurt während der Verhandlung im Juni 2023
       
       Hamburg taz | Jahrzehntelang haben die Amtsrichter Christian Dettmar und
       Matthias Guericke am Amtsgericht Weimar nebeneinander Ehen geschieden oder
       Verkehrssünder bestraft – bis sie der rechtliche Kampf gegen die
       staatlichen Coronamaßnahmen zusammenführte. Für Dettmar hatte das fatale
       Folgen.
       
       Denn der hat juristische Geschichte geschrieben: Im November 2024 hat der
       Bundesgerichtshof seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt
       verworfen, das ihn wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei
       Jahren mit Bewährung verurteilt hatte. Mit diesem Urteil verlor der
       61-jährige Dettmar auch alle Pensionsansprüche.
       
       Sein richterliches Engagement gegen die Maskenpflicht in Schulen,
       Abstandsgebote und PCR-Tests an zwei Thüringer Schulen hatten ihn in eine
       Sackgasse getrieben. Dettmar hatte 2021 gezielt ein Verfahren wegen
       Kindeswohlschutz initiiert, damit er in der Pandemie an Weimarer Schulen
       die Maskenpflicht untersagen konnte. In der deutschen Rechtsgeschichte ist
       es das erste Urteil wegen einer [1][politisch motivierten Rechtsbeugung].
       
       Laut Urteil des Bundesgerichtshofes standen Dettmar und Guericke während
       des gesamten Verfahrens in „regem Austausch“. Nach taz-Informationen aus
       Justizkreisen soll Letzterer sogar eine Art Mentor für den Verurteilten
       gewesen sein. Nach den Feststellungen des Landgerichts Erfurt soll Dettmar
       seinen ehemaligen Kollegen Guericke immer wieder um Rat gebeten und ihn
       über das Verfahren auf dem Laufenden gehalten haben – unter anderem über
       das „phantastische Gutachten von Frau Kappstein“, über das er schrieb: „Der
       Fall geht nun über das Rechtsstaatliche hinaus, aber das war von Anfang an
       meine Absicht.“
       
       ## Disziplinarrechtliche Gefahrenzone
       
       Dass die beiden Amtsrichter dabei in eine disziplinarrechtliche
       Gefahrenzone geraten konnten, war ihnen bewusst. Das geht aus einem
       Protokoll des „Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte“ hervor, das
       Guericke mitgegründet hatte. Dettmar war ihm beigetreten. Die Ziele des
       Netzwerkes: richterlicher Widerstand gegen die staatlichen
       Anti-Corona-Maßnahmen und „dienstrechtlicher Schutz“ seiner Mitglieder,
       also Unterstützung bei möglichen Disziplinarmaßnahmen. „Bisher besteht für
       jeden Einzelnen die konkrete Gefahr dienstrechtlicher Repressalien und
       Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf das zu beachtende Mäßigungsgebot“,
       hielten sie im Protokoll fest.
       
       Amtsrichter Guericke hatte zuvor als Privatmann schon zweimal vergeblich
       gegen die Maskenpflicht geklagt, bevor er einen Coronasünder freigesprochen
       hat, wobei er die Thüringer Maskenpflichtverordnung für verfassungswidrig
       und nichtig erklärte. Das Urteil brachte ihm ebenfalls ein
       Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung ein. Das stellte die
       Staatsanwaltschaft Gera zwar ein, weil sie ihm keine vorsätzliche
       Rechtsverletzung nachweisen konnte, versah aber den Einstellungsbeschluss
       mit einem vernichtenden Kommentar: „Die rechtlichen Mängel des Urteils
       legen einen schwerwiegenden Rechtsverstoß in objektiver Hinsicht nahe.“
       Auch Richter Guericke entging also nur knapp einer Anklage wegen
       Rechtsbeugung, er agierte offenbar geschickter.
       
       Dettmar hingegen hatte Kindeswohlverfahren von Anfang an als Teil einer
       politischen Kampagne inszeniert: Er hatte an den sogenannten
       „Corona-Spaziergängen“ teilgenommen, ohne Maske verhandelt und geplant,
       seine Gerichtsentscheidung zu veröffentlichen, um „den Druck für künftige
       gerichtliche Entscheidungen zu erhöhen“. Diese Mission bezahlte Dettmar mit
       seinem beruflichen Aus. Der Bundesgerichtshof warf ihm zahlreiche
       „elementare Verfahrensverstöße“ vor. Unter anderem hatte er Eltern dazu
       bewogen, Kindeswohlverfahren gegen die Maskenpflicht einzuleiten – für die
       er selbst zuständig war. Zudem wählte Dettmar nur Gutachter aus, die seine
       Außenseitermeinung zu den Pandemiegefahren teilten. Diesen Hintergrund habe
       dieser in den Akten zum Teil „verheimlicht und verschleiert“. Damit habe er
       die „ihm als Richter von der Verfassung zugewiesene Machtposition
       missbraucht“.
       
       Dettmar und Guericke gehören zu einer kleinen Gruppe von
       Anti-Corona-Richtern, die ab 2021 ihre richterliche Unabhängigkeit
       zweckentfremdet haben, um mit ihrer Rechtsprechung eine politische Agenda
       gegen staatliche Eindämmungsmaßnahmen zu verfolgen. Viele Juristen halten
       das für eine verhängnisvolle Politisierung der Rechtsprechung, die neben
       Coronaverfahren seit einiger Zeit auch in Prozessen mit politischem
       Hintergrund zu beobachten sei – wo wiederum rechtspopulistische oder
       rechtsextreme Richter und Staatsanwälte mitgewirkt haben.
       
       Zwar sind das bisher nur Einzelfälle, aber diese schaden der
       Glaubwürdigkeit der Justiz: In Gera ist ein AfD-naher Staatsanwalt
       aufgefallen, weil er alle Ermittlungsverfahren gegen AfD-Mitglieder und
       rechte Eiferer eingestellt hat, während er linke Beschuldigte hartnäckig
       verfolgt hat. Bei [2][einem rechten Verwaltungsrichter in Gera hatten
       Asylbewerber aus Afrika kaum Chancen].
       
       ## Dienstaufsicht blieb untätig
       
       Was man künftig von einigen rechtspopulistischen Robenträgern
       möglicherweise erwarten kann, hat der rechtsextremistische ehemalige
       [3][AfD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Landrichter Jens Maier angedeutet]:
       „Wenn Angeklagte AfD-Richter fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“
       Damit heißt Maier eine von seiner Gesinnung geprägte Ausübung des
       Richteramtes gut. Seitdem die AfD in den Richterwahlausschüssen in
       Thüringen und Brandenburg [4][über eine Sperrminorität verfügt], hat die
       Partei langfristig genug Erpressungspotenzial, um Justizjuristen ihrer
       politischen Couleur durchzudrücken.
       
       Umso wichtiger wird künftig die richterliche Dienstaufsicht durch
       Gerichtspräsidenten, Justizministerien und Richterdienstgerichte. Bei
       Richtern ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch das sogenannte
       „Mäßigungsgebot“ und das „Gebot politischer Neutralität“ eingeschränkt.
       Nach dem Deutschen Richtergesetz hat sich ein Richter „innerhalb und
       außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten,
       dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird“.
       
       Unvereinbar mit diesen Grundsätzen und disziplinarrechtlich von Belang ist
       damit jede politisch motivierte Prozessführung, worauf die Dienstaufsicht
       mit Vorhalten, Verweisen, Geldbußen und sogar Entlassungen reagieren kann.
       
       Die damalige Landgerichtspräsidentin und Disziplinarvorgesetzte Renate
       Schwarz hat auf Guerickes Polemik disziplinarisch allerdings nicht
       reagiert. Dabei argumentierte dieser politisch und subjektiv, als er einen
       Coronasünder freisprach: Der Lockdown beruhte für Guericke auf
       „Schreckensszenarien“, ein „Strategiepapier“ des Bundesinnenministeriums
       nannte er in seiner Urteilsbegründung „Science-Fiction“ und die „Politik
       des Lockdowns“ war für ihn eine „katastrophale politische
       Fehlentscheidung“.
       
       Schon 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass „die persönliche
       Meinung eines Richters, die für die eigentliche Rechtsfindung ohne
       Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen eines Urteils nichts zu suchen“
       hat.
       
       ## Klare Verstöße
       
       Die Staatsrechtler Michael Brenner und Christian Hillgruber sehen hier ein
       Versagen der Dienstaufsicht, wie taz-Anfragen ergeben haben. Für Brenner
       hat Guericke mit der Kritik an der Anti-Corona-Politik der Bundesregierung
       als „katastrophale politische Fehlentscheidung“ die „Grenzen richterlicher
       Zurückhaltung bei Weitem überschritten“. Auch für den Bonner Staatsrechtler
       Hillgruber ist klar, dass sich ein Richter in diesem Fall nicht „auf
       Grundrechte berufen“ kann.
       
       Umso drängender wird die Frage, wie die Dienstaufsicht künftig mit solchen
       Fällen umgeht: Denn Guericke mäßigte sich nach dem Urteil des
       Bundesgerichtshofes nicht. Im Gegenteil: Auf der Homepage des „Netzwerkes
       Kritischer Richter und Staatsanwälte“ beklagte er das „nahezu
       flächendeckende Versagen der Justiz in der Coronakrise“ und befand, dass
       diese bis auf ein paar Ausnahmen den „Verfahren mit politischer Relevanz
       nicht gewachsen“ sei. Richter seien „unfähig“, dem „Konsensdruck der
       politisch Mächtigen“, den „Erwartungen der politmedialen Öffentlichkeit und
       dem ubiquitären Hang zum Konformismus innerhalb der Justiz zu widerstehen“.
       
       Guericke warf seinen Kollegen „Missachtung des juristischen Handwerks“ und
       „sprachlos machende Ignoranz gegenüber unerwünscht erscheinenden Tatsachen
       und Argumenten“ vor.
       
       Nach Meinung des Jenaer Staatsrechtlers Brenner „überschreiten“ auch diese
       „Passagen“ wegen „ihres pauschalen, undifferenzierten und teilweise auch
       diffamierenden Charakters die richterlichen Gebote der Mäßigung und
       Zurückhaltung bei Weitem“. Für den Bonner Verfassungsrechtler Hillgruber
       enthält Guerickes „Kommentar“ „Pauschalurteile an einer willfährigen,
       opportunistischen, politisch allzu folgsamen Justiz“, die „in dieser Form
       maßlos übertrieben sind und jede Mäßigung vermissen lassen“. Auch hier
       sehen die beiden Verfassungsrechtler klare Verstöße gegen das richterliche
       Dienstrecht.
       
       Eine offizielle Anfrage bei seiner Dienstvorgesetzten, der Präsidentin des
       Landgerichts Erfurt, Kerstin Lossin-Weimar, ob sie gegen Guericke
       disziplinarische Maßnahmen ergriffen habe, beantwortet sie nicht: Alle
       „Richterinnen und Richter haben Anspruch auf Fürsorge und Schutz vom
       Dienstherrn“, schreibt sie nur. Inoffiziell ist bekannt, dass sie bislang
       nicht gegen Guericke disziplinarisch vorgegangen ist. Viele Juristen halten
       das für falsche Toleranz, während Richter wie Guericke die Politisierung
       der Justiz weiter vorantreiben.
       
       30 Jun 2025
       
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   DIR Joachim Wagner
       
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