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       # taz.de -- Gewalthilfegesetz in Berlin: Besser spät als nie
       
       > Berlin erhält durch das Gewalthilfegesetz Bundesmittel für den Ausbau von
       > Frauenhäusern und Beratungsstellen. Initiativen sind skeptisch.
       
   IMG Bild: Man tötet nicht aus „Liebe“: Stoppt Femizide
       
       Berlin taz | Das Gewalthilfegesetz des Bundes ist ein Meilenstein für den
       Gewaltschutz – auch in Berlin. Das betont Bahar Haghanipour,
       frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, am
       Mittwoch bei einem Fachgespräch über das Gesetz. Mit dabei:
       Ex-Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Vertreter*innen von
       Antigewaltprojekten, Frauenverbänden sowie Gleichstellungsbeauftragte.
       
       Das Anfang 2025 im Bundestag verabschiedete Gesetz schreibt einen
       Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für Frauen fest, die von
       geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Antigewaltarbeit wird damit
       erstmalig zur Pflichtaufgabe der Länder und ist keine freiwillige Leistung
       mehr. Das ist dringend notwendig: In Berlin ist die Zahl der weiblichen
       Betroffenen von Straftaten in den letzten 4 Jahren um 8 Prozent gestiegen.
       [1][Im Schnitt wird jeden Monat eine Frau umgebracht.] Das ging aus einer
       schriftlichen Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.
       
       [2][Mit dem Gewalthilfegesetz stellt der Bund über 10 Jahre 2,6 Milliarden
       Euro für die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereit.]
       Berlin bekommt bis zu 150 Millionen Euro. Die Mittel fließen in den
       Landeshaushalt. Wie sie verteilt werden, entscheidet das Land selbst.
       
       ## Sorge, dass kleine Antigewaltprojekte leer ausgehen.
       
       Ab 2026 müssen die Länder eine Bedarfsplanung vorlegen. Und der Bedarf ist
       überall hoch – vor allem, weil viele Projekte unter den Kürzungen des
       Senats leiden: Täterarbeit, Präventions- und Beratungsangebote,
       Frauenhäuser sowie Fachstellen für Betroffene. Die Sorge der
       Zivilgesellschaft: dass die Mittel vor allem an große Träger fließen und
       kleine Antigewaltprojekte leer ausgehen.
       
       „Uns wird in Aussicht gestellt, dass es ab 2027 eine stetige Finanzierung
       gibt, weil dann Bundesmittel fließen“, sagt Nua Ursprung von der Berliner
       Initiative gegen Gewalt an Frauen. Auch ihr Projekt ist von den Kürzungen
       betroffen. Doch sie warnt: „Mit diesen Geldern muss die Infrastruktur
       ausgebaut werden – nicht bestehende, unterfinanzierte Projekte gestopft
       werden.“ Haghanipour versichert: „Unser Anspruch ist, dass diese Mittel
       zusätzlich fließen und dafür keine Landesgelder eingespart werden.“
       
       Die Zivilgesellschaft kritisiert zudem, dass der Rechtsanspruch nur für
       Frauen gilt, nicht für trans-, inter- und nichtbinäre Personen. Auch Frauen
       mit unklarem Aufenthaltsstatus sind nicht berücksichtigt, [3][Forderungen
       nach verpflichtender Täterarbeit oder elektronischer Überwachung] wurden
       gestrichen. Lisa Paus räumt ein: „Es gab schmerzliche Einschnitte. Dieses
       Gesetz löst nicht alle Fragen.“ Dennoch sei das Gesetz ein Durchbruch –
       nach 40 Jahren.
       
       12 Jun 2025
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Lilly Schröder
       
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