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       # taz.de -- Gewalt bei der Behindertenhilfe: Nicht bloß ein Klaps
       
       > In Potsdam stand eine Pflegerin des Oberlinhauses vor Gericht. Vor vier
       > Jahren wurden in der Einrichtung Menschen mit Behinderung getötet.
       
   IMG Bild: Steht schon für Pflege: ein Oberlin-Standort in Potsdam
       
       Potsdam taz | Die junge Frau ist immer noch sichtlich erschüttert. Was sie
       an diesem Tag vor dem Potsdamer Amtsgericht über die Zustände im
       Oberlinhaus, einem Wohnheim in der brandenburgischen Landeshauptstadt für
       taubblinde, körperlich und geistig behinderte Erwachsene, berichtet, klingt
       grausam. Die 22-Jährige hat dort im September 2023 eine Ausbildung zur
       Heilerziehungspflegerin begonnen. Keine einfache Aufgabe. Doch mit dem, was
       sie dort erlebt, hat sie nicht gerechnet.
       
       Die Auszubildende schildert eindrücklich, wie ihre Kollegin, die 56-jährige
       Esther K., die Bewohner*innen beleidigt, geschubst und sogar geschlagen
       haben soll. Auch soll sie einen Bewohner mehrfach gezwungen haben, Essen zu
       sich zu nehmen. Die Zeugin führt an ihrer Mutter vor, wie Esther K. dafür
       den Kopf des taubblinden Mannes nach hinten überstreckte und ihm gewaltsam
       klein geschnittenes Brot und ein anderes Mal Suppe einführte. Dieser habe
       seine Zähne zusammengebissen und den Kopf zur Seite gedreht. „Er wollte
       eindeutig nicht essen.“
       
       Doch Esther K. war das egal. Einsichtig zeigt sie sich vor Gericht nicht,
       weder bei diesen noch bei den anderen Vorwürfen, die sie zwar nicht
       abstreitet, aber herunterspielt. „Er hatte ein Grinsen im Gesicht“, sagt
       sie zur Rechtfertigung der Zwangsernährung. Und: „Er testet gerne mal die
       Mitarbeiter.“
       
       Für die Auszubildende ist das nicht nachvollziehbar. „Jemand, der nicht
       versteht, dass diese Menschen schwer körperlich und geistig behindert sind
       und das nicht aus bösem Willen machen, sollte in diesem Bereich nicht
       arbeiten“, findet sie. Zumal der betroffene taubblinde Bewohner sehr
       verstört reagierte: „Er hat geschrien und sich ans Ohr geschlagen. Es war
       klar zu sehen, dass es ihm nicht gut ging.“
       
       Esther K., die seit zehn Jahren in der Einrichtung arbeitete, habe ihr
       gesagt, dass das zwar grob aussehe, aber normal sei, und sie aufgefordert,
       dasselbe zu tun. „Ich habe ihm die Hand an die Stirn gelegt. Aber ich habe
       gemerkt, das fühlt sich nicht richtig an und es gelassen“, sagt die junge
       Frau.
       
       ## Misshandlung von Schutzbefohlenen
       
       In insgesamt acht Fällen soll Esther K. im Eckard-Beyer-Haus des
       Oberlinhauses Bewohner*innen „gequält und roh misshandelt“ haben. Die
       Anklage lautet auf Misshandlung von Schutzbefohlenen „aus gefühlloser, das
       Leben und Leiden missachtender Gesinnung“. Strafmaß: Freiheitsstrafe von
       sechs Monaten bis zu zehn Jahren pro Fall.
       
       Bei einem dieser Fälle holte die Auszubildende ihre Kollegin Esther K. zu
       Hilfe, um einen taubblinden Mann, der an Parkinson erkrankt ist, aus der
       Wanne zu holen. Weil es der aber nicht schnell genug ging, soll sie ihn
       angeschrien haben – wohl wissend, dass er nicht hören kann. Als das nicht
       half, soll sie dem nackten Mann, der auf allen Vieren in der leeren Wanne
       hockte, mit der flachen Hand auf die Fußsohlen geschlagen haben. „Er hat
       daraufhin geschrien und sich in die Hand gebissen. Ich war wie erstarrt und
       habe mich hilflos gefühlt“, berichtet die Auszubildende.
       
       Der Staatsanwalt wirft Esther K. vor, dass sie mit den Schlägen ihre Macht
       demonstrieren wollte. Wie auch in anderen Fällen, in denen sie
       Bewohner*innen auf die Hände geschlagen haben soll, wenn sie diese in
       die Hose oder unter das Shirt steckten. Oder als sie einen geistig
       beeinträchtigten Bewohner angeschrien, geschubst, in sein Zimmer gesperrt
       und mit Essensentzug bestraft haben soll, weil er ohne Erlaubnis Essen aus
       der Küche genommen hatte.
       
       Während der Staatsanwalt die Vorwürfe vorträgt, sitzt die kleine, blasse,
       stämmige Frau mit reglosem Gesichtsausdruck auf der Anklagebank. „Meine
       Mandantin ist sich keiner Schuld bewusst und versteht die Welt nicht mehr“,
       sagt ihr Anwalt, bevor Esther K. selbst das Wort ergreift.
       
       Sie blättert in ihrem Block, versucht, die Vorfälle zu erklären. Ein
       Antippen sei es gewesen, kein Schlagen, sagt sie. An anderer Stelle spricht
       sie von einem „kleinen Klaps“, es klingt nicht nach Problembewusstsein.
       Über einen geistig behinderten Bewohner mit, wie sie sagt,
       „herausforderndem Verhalten“ sagt sie: „Manchmal habe ich das Gefühl, dass
       er das mit Absicht macht.“ Die Vorwürfe findet sie „teilweise echt
       überzogen“. Warum die Auszubildende sie ohne Grund belasten sollte? „Ich
       weiß nicht, vielleicht ist sie zu behütet aufgewachsen.“
       
       Als der Richter fragt, ob sie aus Überforderung so gewalttätig regiert
       habe, schüttelt sie bestimmt den Kopf. „Natürlich bin ich auch mal
       überfordert, aber das lasse ich nicht an den Bewohnern aus.“
       
       Der Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen wird am Ende fallen
       gelassen. Zwar gibt es eine eindrückliche Zeugenaussage, aber keine
       nachweisbaren Verletzungen. Der Richter spricht von einem „Grenzfall“.
       Esther K. wird am 27. Mai wegen Nötigung und Körperverletzung zu zehn
       Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie die Zahlung von
       2.000 Euro an den Allgemeinen Behindertenverband verurteilt.
       
       ## Ableismus tötet
       
       Begleitet wurde der Prozess von einer antiableistischen Gruppe von jungen
       Leuten, von denen viele selbst eine Behinderung haben. Auf ihren Shirts
       steht mit großen Lettern: „Ableismus tötet“. Ableismus beschreibt die
       Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, indem man sie auf ihre
       Beeinträchtigungen reduziert. Die Aktivist*innen zeigen sich enttäuscht
       von dem Urteil. „Wenn die Gewaltvorfälle in einer anderen Einrichtung, zum
       Beispiel einer Kita vorgefallen wären, wo die Schutzbedürftigkeit
       gesellschaftlich anerkannter ist, wäre das Urteil anders ausgefallen“, ist
       Sprecher*in Noah überzeugt. Angesichts der fehlenden Einsicht von Esther
       K. befürchten sie zudem, dass die Pflegerin wegen des Fachkräftemangels
       trotz Verurteilung weiter in dem Bereich arbeiten könnte.
       
       Zumindest im Oberlinhaus ist das ausgeschlossen. Esther K. sei nach dem
       Urteil „umgehend gekündigt“ worden, teilte eine Unternehmenssprecherin mit.
       Auch seien alle Mitarbeiter*innen über die Vorwürfe und das Urteil
       informiert worden, um klarzumachen, dass keine Gewalt geduldet werde.
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass eine Mitarbeiterin des Oberlinhauses
       Gewalt gegen die schwerbehinderten Bewohner*innen ausübt. Im Dezember
       2021 wurde eine langjährige Pflegekraft des Trägers wegen Mordes und
       versuchten Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen zu 15 Jahren
       Freiheitsstrafe verurteilt. Die damals 51-jährige Ines R. hatte am Abend
       des 28. April 2021 im Thusnelda-von-Saldern-Haus fünf Bewohner*innen
       auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen. Vier gelähmte
       Bewohner*innen verbluteten in ihren Betten, eine weitere überlebte
       schwerverletzt.
       
       Der Richter sprach in seiner Urteilsverkündung neben einer „enormen inneren
       Wut“ auch von einer „erdrückenden Arbeitslast“. Von
       Inklusions-Aktivist*innen wurde das scharf kritisiert: Viel sei im Prozess,
       aber auch in der Berichterstattung, von Überforderung bei der Arbeit und
       vom Notstand in der Pflege die Rede gewesen – [1][als wäre das eine
       Rechtfertigung für Mord]. Die Opfer Lucille H., Martina W., Christian S.
       und Andreas K. kamen jedoch nur am Rande vor.
       
       Dass Menschen mit Behinderungen unsichtbar gemacht werden, kritisiert auch
       die antiableistische Gruppe in Potsdam im Prozess um Esther K. „Wurde mit
       den Bewohner*innen überhaupt gesprochen?“, fragt Sprecher*in Noah.
       Vor Gericht war davon zumindest keine Rede. Die Gruppe ist sich darüber
       einig, dass die „ableistische Grundhaltung“ von Esther K. eine Folge
       [2][der Strukturen in Behinderteneinrichtungen] ist. „Gewalt gegen
       behinderte Menschen wird durch ausgrenzende und diskriminierende Strukturen
       erst ermöglicht“, so Noah.
       
       Tatsächlich sind die Vorfälle im Oberlinhaus keine Einzelfälle. Menschen
       mit Behinderung werden überdurchschnittlich oft Opfer von Gewalt. Laut
       Studien im Auftrag des Bundessozialministeriums von 2024 haben über 60
       Prozent der Befragten, die in Wohneinrichtungen leben, psychische Gewalt
       erfahren, etwa in Form von Beleidigungen, Anschreien, Demütigungen oder
       Drohungen. Mehr als die Hälfte berichtet von körperlicher Gewalt. Die
       Täter*innen sind demnach häufig andere Bewohner*innen, aber auch
       Betreuungspersonal.
       
       „Gewalt gegen Menschen mit Behinderung ist an der Tagesordnung“, sagt auch
       Marcus Gaubner, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes. „Das
       zieht sich durch alle Einrichtungen.“ Für Gaubner stimmt das Verhältnis
       zwischen Menschen mit Behinderung und Betreuer*innen nicht. Es fehle an
       Selbstbestimmung – aber auch an Empathie. „In die Ausbildung von
       Pflegekräften muss eine psychologische Komponente rein“, fordert er.
       Außerdem brauche es mehr unangemeldete Kontrollen.
       
       Laut dem Brandenburger Landesamt für Soziales werden Einrichtungen wie das
       Oberlinhaus alle zwei Jahre geprüft. Hinzu kommen anlassbezogene
       Kontrollen bei Hinweisen auf Missstände. Teil des Prüfkonzepts sei seit
       2018 auch die Prävention von Gewalt. Die letzte Prüfung des Oberlinhauses
       fand im März 2024 statt. Nach den neuerlichen Gewaltvorfällen wurde
       offenbar nachgebessert: Laut Heimaufsicht gibt es nun Gespräche zwischen
       Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zum Thema Selbstbestimmung.
       Zudem würde die Einrichtungsleitung in den Wohngruppen hospitieren, um sich
       einen Überblick über den Umgang zu verschaffen und auch die
       Antidiskriminierungsbeauftragte werde einbezogen.
       
       Für [3][den Inklusions-Aktivisten Raúl Krauthausen] ist das zu wenig. Er
       wundert sich, dass es für die Leitung keine Konsequenzen gab – weder nach
       den Morden noch nach den neuerlichen Gewalttaten. „Niemand hat etwas
       gesehen oder gewusst“, kritisiert Krauthausen. Auch die Bewährungsstrafe
       für Esther K. hält er für zu gering. „Behindertes Leben wird scheinbar
       anders bewertet als nicht behindertes.“
       
       Nach den Morden im Oberlinhaus gründete Krauthausen mit anderen
       Aktivist*innen das Projekt #AbleismusTötet. Neben kurzfristigen
       Maßnahmen wie einem Mitbestimmungsrecht für die Bewohner*innen von
       Behinderten-Einrichtungen und gesetzlichen Mindeststandards für
       Gewaltschutzkonzepte fordern die Aktivist*innen einen grundlegenden
       Wandel: Wegen der gewaltfördernden Struktur und ihres segregierenden
       Charakters sollten vollstationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit
       Behinderungen generell abgeschafft werden.
       
       8 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
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