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       # taz.de -- Sexualisierte Gewalt: Bundesrat will K.-o.-Tropfen schärfer bestrafen
       
       > Gelten K.-o.-Tropfen künftig als „gefährliches Werkzeug“ bei
       > Sexualdelikten? Der Bundesrat stimmte dafür. Beschließen müsste das auch
       > der Bundestag.
       
   IMG Bild: K.-o.-Tropfen: werden in der Regel von Männern in Drinks geschüttet
       
       Berlin taz | Der Bundesrat will härtere Strafen beim Einsatz von
       K.-o.-Tropfen in Zusammenhang mit Sexual- und Raubdelikten. Ein
       entsprechender Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen fand in der
       Länderkammer am Freitag eine deutliche Mehrheit.
       
       Geht es nach dem Bundesrat, sollen K.-o.-Tropfen im Strafgesetzbuch neu als
       „gefährliches Werkzeug“ im Paragrafen 177 verankert werden. Dieser regelt
       unter anderem Straftaten wie [1][sexuelle Übergriffe], Nötigung und
       Vergewaltigung. Bisher umfasst der Begriff „gefährliches Werkzeug“ nur
       feste Gegenstände wie Messer, Glasflaschen oder auch Kugelschreiber, die
       zum Zustechen verwendet werden. Flüssige Substanzen wie K.-o.-Tropfen
       fallen bislang nicht darunter und werden rechtlich anders behandelt.
       
       „Ob die Tatwaffe fest wie ein Messer oder flüssig wie K.-o.-Tropfen ist,
       darf keinen Unterschied machen“, sagte [2][Benjamin Limbach], grüner
       Justizminister von Nordrhein-Westfalen, vor dem Bundesrat. Wer mit einer
       derart gefährlichen Substanz ein Opfer handlungsunfähig mache, handle mit
       derselben kriminellen Energie wie jemand, der ein Messer verwende.
       
       Bereits jetzt ist es zwar strafbar, K.-o.-Tropfen zum Ermöglichen eines
       sexuellen Übergriffs anzuwenden. „Das K.-o.-Mittel stellt ein Mittel zur
       Überwindung eines Widerstandes dar, sodass Freiheitsstrafen von 3 bis zu 15
       Jahren verhängt werden können“, erklärte Anja Schmidt, Expertin des
       Deutschen Juristinnenbunds, kürzlich [3][in einem Interview mit der taz].
       Mit dem Gesetzesentwurf möchte der Bundesrat nun aber den
       Mindeststrafrahmen anheben: von 3 auf 5 Jahre.
       
       ## Rhein fordert mehr Licht und Fußfesseln
       
       Diese Verschärfung sei ein wichtiges Signal an die Opfer und zugleich eine
       klare Ansage an potenzielle Täter, betonte Minister Limbach. Auch Hessens
       Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) äußerte sich zum Vorstoß: Das Thema sei
       Teil des größeren gesellschaftlichen Problems der Gewalt gegen Frauen.
       [4][„Täglich findet in unserem Land ein Femizid statt“], sagte Rhein.
       
       Deshalb brauche es ein umfassendes Maßnahmenpaket, um Gewalt gegen Frauen
       wirksam einzudämmen – etwa durch bessere Beleuchtung in
       Straßenunterführungen, eine verstärkte Polizeipräsenz oder auch die
       vermehrte Anwendung von elektronischen Fußfesseln.
       
       Als Nächstes muss sich der Bundestag mit der K.-o.-Tropfen-Regelung
       befassen. Limbach forderte eine zügige Entscheidung. Der Sommer stehe vor
       der Tür – und damit viele Partys und Festivals, bei denen das Risiko für
       potenzielle Opfer besonders hoch sei.
       
       23 May 2025
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Kai Vogt
       
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