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       # taz.de -- Zurückweisungen an der Grenze: „Fatal“, „beschämend“, „verfassungswidrig“
       
       > Die Union will trotz Gerichtsurteil an den Zurückweisungen von
       > Geflüchteten an der Grenze festhalten. Grüne und Linke kritisieren den
       > Plan scharf.
       
   IMG Bild: Beamte der Bundespolizei am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke in Frankfurt/Oder
       
       Frankfurt (Oder) Berlin taz | Die sechs Polizisten stehen unter einem
       weißen Zelt, sie schwatzen und scherzen, die Sonne scheint. Gelegentlich
       ziehen sie Fahrzeuge aus dem Verkehr, der gemächlich über die blaue Brücke
       von Słubice nach Frankfurt an der Oder fließt. Unter dem weißen Zelt, über
       einem Spender für Desinfektionsmittel, weht eine kleine Deutschland-Fahne.
       Alles wie immer, so scheint es hier an der deutsch-polnischen Grenze.
       
       Doch das täuscht. Montagabend hat das Berliner Verwaltungsgericht die
       Zurückweisung von drei somalischen Geflüchteten für unrechtmäßig erklärt.
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte solche Zurückweisungen
       von Asylsuchenden direkt an der Grenze erst vor wenigen Wochen angeordnet.
       Es war eine der Kernforderungen der Union im Wahlkampf gewesen, die
       Rückweisungen sollten zum Herzstück der von Kanzler Friedrich Merz (CDU)
       versprochenen „Asylwende“ werden. All das wankt nun.
       
       Rechtsexpert*innen und Politiker*innen hatten schon lange darauf
       hingewiesen, dass die Praxis Europarecht breche. Immerhin sieht das
       Dublin-System vor, dass jeder Asylantrag geprüft werden muss, um
       herauszufinden, welches Land zuständig ist. Einfach zurückweisen ist nicht
       vorgesehen. Dobrindt ignorierte solche Einwände. Sein Argument: Die Ankunft
       Geflüchteter bringe die öffentliche Ordnung in Deutschland in Gefahr. Unter
       Berufung auf die Notlagenklausel des EU-Arbeitsvertrags trete dann wieder
       nationales Recht in Kraft, welches Zurückweisungen erlaubt.
       
       All das wischte das Verwaltungsgericht Berlin am Montag vom Tisch. Doch
       statt nachzugeben, dauerte es nur wenige Stunden, bis Dobrindt ankündigte,
       die Zurückweisungen beibehalten zu wollen. Der Gerichtsbeschluss beziehe
       sich lediglich auf den einzelnen Fall der drei Somalier*innen und habe
       deswegen keine allgemeine Gültigkeit.
       
       Am Dienstag stellte dann auch Kanzler Merz klar, dass seine Regierung an
       der Praxis festhalten wolle. „Wir wissen, dass wir nach wie vor
       Zurückweisungen vornehmen können“, sagte er beim Kommunalkongress des
       Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Und CSU-Landesgruppenchef Alexander
       Hoffmann sagte: „Was wir brauchen, ist eine grundsätzliche Entscheidung
       durch ein Obergericht, die uns Rechtssicherheit verschafft.“ Im Klartext
       heißt das wohl: Über ein Aussetzen der Zurückweisungen denkt die CSU erst
       nach, wenn Dobrindt mindestens vor einem Oberverwaltungsgericht verloren
       hat. Bis zu einer solchen Entscheidung können Jahre vergehen.
       
       In der SPD-Fraktion gab es am Dienstag zwar durchaus Kritik an Dobrindt,
       doch so richtig scharf fiel die nicht aus. Kein Wunder, die SPD hat den
       [1][Zurückweisungen im Koalitionsvertrag] prinzipiell zugestimmt. Der
       Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch sagt zum Gerichtsbeschluss zwar: „Man
       muss diese Entscheidung sehr, sehr ernst nehmen.“ Als Konsequenz daraus
       forderte er aber nur, dass nun geprüft werden müsse, was noch möglich sei,
       „um Rechtssicherheit zu schaffen“. Und er sagte: „Was wir uns nicht leisten
       können, ist, dass diese Fragen auf dem Rücken der Polizisten ausgetragen
       werden.“
       
       SPD-Justizministerin Stefanie Hubig sagte am Dienstag: „In einem
       Rechtsstaat wie Deutschland muss sich selbstverständlich auch die Regierung
       an Gerichtsentscheidungen halten.“ Und fügte hinzu: „Das Verwaltungsgericht
       Berlin hat nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden
       an den Grenzen mit europäischem Recht vereinbar sind. Es wird aber nicht
       einfach werden, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen
       rechtmäßig sind.“
       
       Harte Worte gab es von den SPD-Abgeordneten Ralf Stegner und Hakan Demir.
       Stegner sagte dem Spiegel, die Union lande nun auf dem Boden der
       Wirklichkeit. „Das wird für Herrn Dobrindt möglicherweise nicht ohne ein
       paar politische Schrammen abgehen.“ Demir sagte der taz, aus dem
       Gerichtsbeschluss gehe hervor: „Pauschale Zurückweisungen von Asylsuchenden
       sind eine Sackgasse.“ Und zu Dobrindts Beharren auf der Praxis: „Ich halte
       es für fatal, dass nun das größte Land Europas den Eindruck erweckt, dass
       es Gerichtsbeschlüsse nicht ernst nimmt.“
       
       Linke und Grüne kritisierten Dobrindts Ankündigung am Dienstag scharf.
       Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte: „Dieser Beschluss ist eine
       schallende Ohrfeige für Friedrich Merz und seinen nationalen Alleingang.“
       Dobrindt müsse seine Anordnung sofort zurücknehmen. Und der
       rechtspolitische Sprecher der Grünenfraktion, Helge Limburg, sagte der taz:
       „Die Zurückweisungen müssen jetzt eingestellt werden.“
       
       Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion Clara Bünger schließlich
       betonte: „Wer geltendes Recht so missachtet, gehört schlicht nicht in ein
       Regierungsamt.“ Die SPD müsse „sich entscheiden, ob sie diese Praxis weiter
       deckt oder endlich damit aufhört, verfassungswidrige Politik mitzutragen.“
       
       In all dem Streit um die großen Linien ging derweil das Schicksal der drei
       Somalier*innen etwas unter, um die es in dem Gerichtsentscheid
       eigentlich ging. Aus dem Gerichtsbeschluss geht hervor, dass die drei Mitte
       April über Belarus nach Litauen kamen und anschließend nach Polen reisten.
       Von dort versuchten sie offenbar mehrmals erfolglos, nach Deutschland
       einzureisen.
       
       [2][Im Beschluss des Verwaltungsgerichts] ging es um einen Einreiseversuch
       am 9. Mai, also nachdem Dobrindt die Zurückweisungen Asylsuchender
       angeordnet hatte. Tatsächlich wurden die drei Somalier*innen dann nach
       der Einreise per Zug nach Frankfurt (Oder) noch am Abend desselben Tages
       über die Brücke in Frankfurt zurück nach Polen geschickt. Und das, obwohl
       die Frau unter ihnen angab, minderjährig zu sein und eine Beinverletzung
       hatte.
       
       Die taz ist in Kontakt mit der Anwältin der drei Geflüchteten. Die Juristin
       möchte vorerst anonym bleiben und sich zunächst nicht öffentlich zum Fall
       äußern. Eine Aussage gibt sie am Ende aber doch frei. „Dobrindts Festhalten
       an den Zurückweisungen ist absurd.“
       
       Korrigiert am 04.06.2025 um 8:45 Uhr. In einer früheren Version des Textes
       hieß es fälschlicherweise, Bundesjustizministerin Hubig habe sich nicht zu
       dem Gerichtsbeschluss geäußert. Tatsächlich hat sie sich aber gegenüber
       table Media sehr wohl geäußert. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. d.
       R.
       
       3 Jun 2025
       
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