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       # taz.de -- Prozessauftakt Solingen-Attentat: Angeklagter spricht sich selbst schuldig
       
       > Der mutmaßliche Täter Issa Al H. bekennt sich am ersten Prozesstag für
       > schuldig. Der IS habe den 27-Jährigen indoktriniert, sagt ein Gutachter.
       
   IMG Bild: „Schwere Schuld auf mich geladen“: Der Angeklagte Issa Al H. im Oberlandesgericht Düsseldorf
       
       Düsseldorf taz | „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen. Ich erwarte und
       verdiene die lebenslange Freiheitsstrafe.“ Das sind die zentralen Sätze,
       mit denen sich Issa Al H. schon am ersten Prozesstag zum Messerattentat
       von Solingen bekennt. [1][Am 23. August 2024 wurden bei dem Attentat drei
       Menschen erstochen], acht weitere zum Teil schwerst verletzt.
       
       „Ich habe Unschuldige getötet, nicht Ungläubige“, heißt es in der
       Eröffnungserklärung, die Al H. von seinem Karlsruher Pflichtverteidiger
       Daniel Sprafke verlesen lässt. Fast zerreißt sie die Stille, die am
       Dienstagmittag im Hochsicherheitsbau des Düsseldorfer Oberlandesgerichts
       herrscht.
       
       Issa Al H., das ist der Mann, der als Kämpfer der Terrororganisation
       Islamischer Staat (IS) ausgerechnet beim „Festival der Vielfalt“ zum
       650-jährigen Jubiläum der Stadt Solingen offenbar wahllos Menschen
       angegriffen haben soll. Möglichst viele habe er töten wollen, hat ihm
       Bundesanwalt Jochen Weingarten als Vertreter von Generalbundesanwalt Jens
       Rommel wenige Minuten vor seinem Geständnis vorgehalten. „Spätestens Ende
       2019“ habe der heute 27-Jährige begonnen, die Ideologie des IS zu
       verinnerlichen und eine „islamistisch-dschihadistische Überzeugung“
       entwickelt.
       
       Wohl auch als Reaktion auf das Vorgehen der israelischen Armee im
       Gazastreifen nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 habe sich
       Al H. zum Mord entschlossen, erklärt Bundesanwalt Weingarten. Nur wenige
       Stunden vor der Tat habe er einem IS-Kontaktmann ein selbst aufgenommenes
       Video geschickt, in dem er einen Treueschwur auf den sogenannten Kalifen
       der Terrororganisation, Abū Hafs al-Hāshimī al-Qurashī, abgelegt habe.
       
       Danach habe Issa Al H. an diesem Freitagabend ab 21.33 Uhr vor einer der
       Bühnen auf dem zentralen Solinger Fronhof „schnelle, zügige Angriffe“
       ausgeführt, so Weingarten – durch das „Einstechen auf die Halsregion der
       Opfer“. Gerufen haben soll er dabei „allahu akbar“ – also „Gott ist groß“.
       Tatwaffe war offenbar ein „Tranchiermesser mit einer 15 Zentimeter langen
       Klinge“.
       
       Erstmals seit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in
       Berlin 2016 bekannte sich der IS am 24. August 2024 wieder zu einem
       Terroranschlag in Deutschland. Die Ampel-Bundesregierung von Ex-Kanzler
       Olaf Scholz (SPD) und die amtierende schwarz-grüne Landesregierung von
       Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) reagierten mit
       umfassenden „Sicherheitspaketen“: [2][Das Asyl-, Aufenthalts- und
       Waffenrecht wurden verschärft]. Es soll, wie auch vom damaligen
       CDU-Oppositionsführer und jetzigem Bundeskanzler Friedrich Merz gefordert,
       schneller abgeschoben werden. Erreichen will man das nicht nur durch
       zügigere Asylverfahren, sondern auch durch den Bau eines zweiten
       Abschiebegefängnisses in NRW.
       
       Im dortigen Landtag beschäftigt das Solinger Attentat längst einen
       Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Von den schwarz-grünen
       Regierungsfraktionen selbst eingesetzt, soll er dem Eindruck
       entgegentreten, besonders die der grünen Integrationsministerin Josefine
       Paul unterstehenden Zentralen Ausländerbehörden hätten im Fall des aus dem
       zentralsyrischen Deir al-Sor stammenden Issa Al H. versagt.
       
       Denn der war am ersten Weihnachtsfeiertag 2022 über die Türkei und
       Bulgarien nach Deutschland eingereist – und hätte als sogenannter
       Dublin-Fall schon am 5. Juni 2023 wieder Richtung Balkan zurückgeschoben
       werden sollen. Dort hatte er zum ersten Mal das Gebiet der Europäischen
       Union betreten. Ein Flug war schon gebucht. Doch Mitarbeiter der Zentralen
       Ausländerbehörde Bielefeld konnten ihn nicht finden – und Al H. erhielt
       nach dem gescheiterten Abschiebeversuch in Deutschland subsidiären Schutz,
       weil der nächste mögliche Flug nicht mehr innerhalb der Frist für eine
       Abschiebung lag.
       
       ## Folgen für den Ausgang der Bundestagswahl
       
       Ob Issa Al H. überhaupt ahnt, welche Folgen der Anschlag in Solingen auf
       die Migrationsdebatte in Deutschland und damit auf den Ausgang der
       Bundestagswahl hatte, kann der erste Prozesstag in Düsseldorf freilich
       nicht beantworten. Bekleidet mit einem blauen Sweatshirt, sitzt er mit
       dauerhaft gesenktem Kopf, die Stirn scheint fast die Tischplatte zu
       berühren, auf der Anklagebank. Warum das so sei, fragt der Vorsitzende
       Richter Winfried van der Grinten ihn. „Ich fühle mich halt schuldig – und
       werde doch so respektvoll behandelt“, antwortet der Angeklagte.
       
       Ob das mehr ist als eine bloße Verteidigungsstrategie, sollen die 21
       weiteren Prozesstage zeigen, die der Richter bis zum 24. September
       angesetzt hat. Schon gegenüber dem forensischen Psychiater Johannes Fuß von
       der Universität Duisburg-Essen, der ihn zweimal untersuchte, stellte sich
       Issa Al H. als eher wenig religiöser Mensch dar, dem von seinem
       IS-Kontaktmann das Gehirn gewaschen worden sei. „Warum ist das passiert“,
       fragt Richter van der Grinten deshalb: Das sei die Frage, die der Prozess
       klären müsse – und die könne „nur der Angeklagte beantworten“. Issa Al H.
       drohen im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft mit anschließender
       Sicherungsverwahrung.
       
       27 May 2025
       
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   DIR Andreas Wyputta
       
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