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       # taz.de -- Sammelklage gegen Facebook: 100 Euro für Daten-Kontrollverlust
       
       > Facebook hatte vor einigen Jahren persönliche Daten wie Namen und
       > Telefonnummern nicht genug geschützt. Nun startet hierzulande eine
       > Sammelklage.
       
   IMG Bild: Datenkontrollverlust dank Facebook könnte jetzt eine Entschädigung einbringen
       
       Berlin taz | Nutzer:innen der Online-Plattform Facebook, die von einer
       vor vier Jahren bekannt gewordenen [1][Sicherheitslücke betroffen sind],
       können sich nun einer Sammelklage anschließen. Das teilte der
       Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit, der die Klage gegen den
       Facebook-Mutterkonzern Meta initiiert hat.
       
       Die Täter:innen veröffentlichten damals persönliche Daten, unter anderem
       Namen und Telefonnummern, von insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzenden
       aus aller Welt im Internet. Ursache war eine Sicherheitslücke, durch die
       nicht nur Facebook-Freunde, sondern auch Dritte diese Daten auslesen
       konnten. Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 6 Millionen Menschen
       betroffen.
       
       Ob man selbst dazu gehört, lässt sich etwa auf der Seite
       [2][haveibeenpwned.com] überprüfen. Dort können Nutzer:innen anhand der
       eigenen Telefonnummer checken, ob sie von einem Datendiebstahl betroffen
       sind. Wenn ja, zeigt der Anbieter das an – und auch, aus welchem Leak die
       Daten stammen. Taucht hier das Facebook-Logo auf und der Hinweis auf den
       2021 bekannt gewordenen Vorfall, waren die eigenen Daten wohl betroffen.
       
       Der Anbieter weist zwar nur auf den Check mittels E-Mail-Adresse hin, doch
       die Telefonnummer funktioniert auch. Die Seite gilt als seriös, auch wenn
       der Anbieter in den USA sitzt. Wichtig ist, die Telefonnummer einzugeben,
       mit der man rund um die Jahre 2018/2019 bei Facebook angemeldet war.
       
       ## 100 Euro für Daten-Kontrollverlust
       
       Dass die Sammelklage nun in der Form möglich und vielversprechend ist, geht
       auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) vom vergangenen Jahr zurück.
       Der entschied, dass schon bei einem „bloßen Kontrollverlust“ über die
       eigenen Daten 100 Euro ein angemessener Schadenersatz sind. Konkrete
       Nachteile, etwa, dass die eigenen Daten missbraucht wurden, müssen dafür
       nicht nachgewiesen werden.
       
       „Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass
       Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden“, sagt
       Jutta Gurkmann vom vzbv. Bei 100 Euro soll es dabei nicht unbedingt
       bleiben: Seien neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer beispielsweise
       auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus
       öffentlich geworden, sind nach Ansicht des Verbandes 600 Euro als
       Entschädigung angemessen.
       
       Wer sich der Klage anschließen will, lässt sich beim [3][Bundesamt für
       Justiz ins Klageregister eintragen]. Gebühren fallen für die Betroffenen
       dabei nicht an, auch eine separate anwaltliche Vertretung ist nicht
       notwendig.
       
       6 May 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /BGH-Urteil-zu-Facebook/
   DIR [2] https://haveibeenpwned.com/
   DIR [3] https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202502/VRUG_2_2025.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
       ## TAGS
       
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