# taz.de -- Maßnahmen gegen die AfD: Die Einstufung als rechtsextrem reicht nicht
> Manche in der AfD wollen „Bürgerkrieg“, wie das
> Verfassungsschutz-Gutachten zeigt. Was außer einem Verbot noch gegen die
> Rechtsextremen helfen könnte.
IMG Bild: Verhaltener Applaus: Die AfD-Fraktion während der Gedenkstunde zum Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs im Bundestag
Nun kann es jeder nachlesen, auf 1.108 Seiten: wie AfD-Funktionär*innen
Migrant*innen und Muslim*innen als „Invasoren“, „Rapefugees“ und
„Messer-Alis“ schmähen; wie sie diese mit Tieren vergleichen; wie sie
erklären, dass es nur noch „40 Millionen Deutsche“ im Land gebe und die
andere Hälfte demnach keine richtigen Deutschen seien; wie man diesen
„Passdeutschen“ am liebsten das Wahlrecht, Kitaplätze und die
Staatsbürgerschaft entziehen möchte; wie man „millionenfach“ Menschen
abschieben und Regierungsmitglieder vor ein Kriegsverbrechertribunal
stellen will; wie die AfD erklärt, sie werde die „bunte Diktatur besiegen“.
All dies steht im [1][Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz], mit
dem die AfD nun als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde und das rechte
Medien durchsickern ließen. Der Spin der Blase: Die Belege seien
substanzlos, politisch motiviert herausgepickt. Wer aber alle angeführten
Zitate der 353 AfD-Funktionäre liest, kann nur zu dem Schuss kommen: Das
Völkische, der Rassismus, die Parteienverachtung ziehen sich quer durch die
Partei, [2][die Einstufung] ist gerechtfertigt – was Beobachter*innen
längst sagen und sich vor Gericht bestätigen dürfte.
Dass das Gutachten aber auf diesem Weg öffentlich wurde, bleibt bitter. Der
Verfassungsschutz wollte seine Quellen schützen und damit einen
Präzedenzfall verhindern. Aber das Gutachten besteht fast ausschließlich
aus öffentlichen Aussagen. Und bei einem so gewichtigen Schritt – der
amtlichen Beglaubigung der größten Oppositionspartei als Rechtsextreme –
hätte es von Beginn an eine Veröffentlichung gebraucht, mindestens aber
eine sehr ausführliche Begründung, nicht nur eine dürre Pressemitteilung.
## Das fatale Argument von Merz
Der demokratische Rechtsstaat muss sich erklären, statt nur zu behaupten,
in diesem Fall umso mehr, um der absehbaren Mythenbildung von rechts außen
vorzubeugen. Nun steht ein langer Deutungskampf und Rechtsstreit bevor. Und
ein politisches Ringen um den nächsten Schritt: ein Verbotsverfahren.
Neukanzler Friedrich Merz bremst bereits – mit dem fatalen Argument, ein
Verbotsverfahren „rieche“ nach „Konkurrentenbeseitigung“. Ganz so, wie es
die AfD behauptet.
Dabei geht es schlicht darum, wie gefährlich die AfD für die Demokratie
ist. Tatsächlich bräuchte es für ein Verbot Belege für ihr kämpferisches
Agieren. Aber auch dafür liefert das Gutachten Zitate, wenn von einem
„Bürgerkrieg“ geraunt wird oder offen davon, dass man einen „Krieg gegen
diese Regierung“ führe. Sind diese Aussagen prägend für die Gesamtpartei?
Das ist jetzt die Frage.
Werden diese Fragen von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag verneint,
müssen andere Schritte ergriffen werden – etwa Verbotsverfahren gegen die
radikalsten AfD-Landesverbände anstrengen, Parteifinanzen durchleuchten,
Waffen entziehen und Disziplinarverfahren gegen auffällige AfD-Funktionäre
im öffentlichen Dienst führen. Achselzuckend über den offen gezeigten
Rechtsextremismus der AfD und ihre Angriffe gegen die Menschenwürde
hinwegzusehen, verbietet sich.
16 May 2025
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## AUTOREN
DIR Konrad Litschko
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