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       # taz.de -- Maßnahmen gegen die AfD: Die Einstufung als rechtsextrem reicht nicht
       
       > Manche in der AfD wollen „Bürgerkrieg“, wie das
       > Verfassungsschutz-Gutachten zeigt. Was außer einem Verbot noch gegen die
       > Rechtsextremen helfen könnte.
       
   IMG Bild: Verhaltener Applaus: Die AfD-Fraktion während der Gedenkstunde zum Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs im Bundestag
       
       Nun kann es jeder nachlesen, auf 1.108 Seiten: wie AfD-Funktionär*innen
       Migrant*innen und Muslim*innen als „Invasoren“, „Rapefugees“ und
       „Messer-Alis“ schmähen; wie sie diese mit Tieren vergleichen; wie sie
       erklären, dass es nur noch „40 Millionen Deutsche“ im Land gebe und die
       andere Hälfte demnach keine richtigen Deutschen seien; wie man diesen
       „Passdeutschen“ am liebsten das Wahlrecht, Kitaplätze und die
       Staatsbürgerschaft entziehen möchte; wie man „millionenfach“ Menschen
       abschieben und Regierungsmitglieder vor ein Kriegsverbrechertribunal
       stellen will; wie die AfD erklärt, sie werde die „bunte Diktatur besiegen“.
       
       All dies steht im [1][Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz], mit
       dem die AfD nun als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde und das rechte
       Medien durchsickern ließen. Der Spin der Blase: Die Belege seien
       substanzlos, politisch motiviert herausgepickt. Wer aber alle angeführten
       Zitate der 353 AfD-Funktionäre liest, kann nur zu dem Schuss kommen: Das
       Völkische, der Rassismus, die Parteienverachtung ziehen sich quer durch die
       Partei, [2][die Einstufung] ist gerechtfertigt – was Beobachter*innen
       längst sagen und sich vor Gericht bestätigen dürfte.
       
       Dass das Gutachten aber auf diesem Weg öffentlich wurde, bleibt bitter. Der
       Verfassungsschutz wollte seine Quellen schützen und damit einen
       Präzedenzfall verhindern. Aber das Gutachten besteht fast ausschließlich
       aus öffentlichen Aussagen. Und bei einem so gewichtigen Schritt – der
       amtlichen Beglaubigung der größten Oppositionspartei als Rechtsextreme –
       hätte es von Beginn an eine Veröffentlichung gebraucht, mindestens aber
       eine sehr ausführliche Begründung, nicht nur eine dürre Pressemitteilung.
       
       ## Das fatale Argument von Merz
       
       Der demokratische Rechtsstaat muss sich erklären, statt nur zu behaupten,
       in diesem Fall umso mehr, um der absehbaren Mythenbildung von rechts außen
       vorzubeugen. Nun steht ein langer Deutungskampf und Rechtsstreit bevor. Und
       ein politisches Ringen um den nächsten Schritt: ein Verbotsverfahren.
       Neukanzler Friedrich Merz bremst bereits – mit dem fatalen Argument, ein
       Verbotsverfahren „rieche“ nach „Konkurrentenbeseitigung“. Ganz so, wie es
       die AfD behauptet.
       
       Dabei geht es schlicht darum, wie gefährlich die AfD für die Demokratie
       ist. Tatsächlich bräuchte es für ein Verbot Belege für ihr kämpferisches
       Agieren. Aber auch dafür liefert das Gutachten Zitate, wenn von einem
       „Bürgerkrieg“ geraunt wird oder offen davon, dass man einen „Krieg gegen
       diese Regierung“ führe. Sind diese Aussagen prägend für die Gesamtpartei?
       Das ist jetzt die Frage.
       
       Werden diese Fragen von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag verneint,
       müssen andere Schritte ergriffen werden – etwa Verbotsverfahren gegen die
       radikalsten AfD-Landesverbände anstrengen, Parteifinanzen durchleuchten,
       Waffen entziehen und Disziplinarverfahren gegen auffällige AfD-Funktionäre
       im öffentlichen Dienst führen. Achselzuckend über den offen gezeigten
       Rechtsextremismus der AfD und ihre Angriffe gegen die Menschenwürde
       hinwegzusehen, verbietet sich.
       
       16 May 2025
       
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