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       # taz.de -- Weiterführende Schulen in Bremen: Der Weg wird weit
       
       > Vier Prozent der künftigen Fünftklässler in Bremen kommen nicht auf eine
       > ihrer Wunschschulen. Wer in ärmeren Stadtteilen lebt, ist davon eher
       > betroffen.
       
   IMG Bild: Weite Fahrten mit dem Bus nötig: Nicht alle Schüler:innen bekommen den Schulplatz, den sie in der Nähe wollen
       
       Bremen taz | So viele Fünftklässler gab es noch nie in Bremen: 4.409
       Noch-Grundschüler*innen werden ab dem Sommer [1][eine weiterführende
       Schule besuchen.] Im Januar konnten sie mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch
       wählen, wohin sie wollen: die Oberschule in direkter Nachbarschaft? Jene
       mit musischem Schwerpunkt? Oder ein Gymnasium?
       
       Jetzt steht fest: 187 Schüler*innen, gut vier Prozent also, haben in keiner
       der angewählten Schulen einen Platz bekommen. Sie müssen nehmen, was die
       Behörde ihnen zuweist.
       
       Dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können, ist logisch: Einige Schulen
       sind beliebter als andere. Dass etwa jedes 23. Kind, also circa eines pro
       Klasse, keinen seiner Wunschplätze bekommt, muss aber nicht so sein – in
       Hamburg haben zuletzt 99 Prozent aller Schüler*innen eine ihrer drei
       Anwahlen erfüllt bekommen.
       
       Wer einen Platz erhält, das ist nicht gleichmäßig verteilt. Schon deshalb,
       weil ein großer Teil vorrangig nach Leistung vergeben wird: An Gymnasien
       gilt das für alle Plätze, an Oberschulen gehen 30 Prozent zuerst an Kinder
       mit überdurchschnittlichen Erfolgen in Deutsch und Mathe. Wer in der
       Grundschule mittelmäßig bewertet wurde, hat schlechtere Chancen.
       
       ## Nicht immer wohnortnah
       
       Die danach noch offenen Plätze werden zunächst an Kinder von regional
       zugeordneten Grundschulen vergeben; doch auch, wer eine zugeordnete Schule
       anwählt, braucht Glück – oder den richtigen Wohnort: Einige Stadtteile
       haben einfach zu wenig weiterführende Schulen für die Vielzahl an
       Schüler*innen. Das [2][Problem und die mangelhafte Planung] sind schon
       lange bekannt. So haben in Bremen Mitte nur 14 Kinder keinen Platz an ihrer
       Wunschschule bekommen. Im Bremer Westen mit seiner weit höheren Migrations-
       und Armutsquote sind es 60.
       
       Den betroffenen 187 Schüler*innen habe man, so schreibt die Behörde,
       einen „möglichst wohnortnahen Schulplatz“ zugewiesen; was wohnortnah im
       Einzelfall heißt, kann die Behörde bis Redaktionsschluss nicht mitteilen;
       der taz ist ein Fall bekannt, in dem ein Kind aus Walle im Westen nun in
       die Vahr im Osten fahren muss: ein Schulweg von etwa zehn Kilometern, etwa
       eine Dreiviertelstunde mit Bus und Bahn.
       
       Für Familie Berlinger (Name geändert) aus Walle hingegen hat „wohnortnah“
       geklappt: Zwar gab es keine Zusage an einer der drei Wunschschulen im
       Stadtteil, aber die behördlich zugewiesene Schule ist gerade einmal 700
       Meter von der Erstwunschschule entfernt. Perfekt, könnte man denken.
       Allerdings nicht passend für die Familie: Die Eltern sind berufstätig,
       haben vier Kinder, davon zwei mit Pflegegrad drei, und bräuchten eine
       Ganztagsbetreuung; die liefert die nun zugewiesene Schule nicht.
       
       Auch aus anderen Gründen passt die Schule nicht für den Zehnjährigen: Vor
       Kurzem wurde er mit ADHS und Asperger diagnostiziert. Die zugewiesene
       Schule wurde gerade erst eingerichtet, auf dem Grundstück eines
       Berufsgymnasiums – „Es gibt noch keine geregelten Abläufe,
       Differenzierungsräume, nicht mal ein eigenes Schulgebäude“, bemängelt die
       Mutter. „Unser Sohn braucht aber feste Strukturen.“
       
       ## Schwierige Härtefallanträge
       
       In Zukunft zieht die neue Schule zudem in die Überseestadt um – mindestens
       eine Hauptverkehrsstraße muss dann überquert werden. „Unser Kind kann
       Risiken nicht abschätzen. So ein Schulweg ist für ihn allein nicht
       machbar.“
       
       Für die Wunschschule hätte gesprochen, dass schon ein großer Bruder des
       Kindes dort hingeht; eigentlich ein klarer Fall für einen Härtefallantrag –
       der soll helfen, besondere Situationen aufzufangen. Doch den Antrag hat
       Berlinger an die Behörde gegeben – korrekterweise hätte sie ihn an die
       Wunschschule schicken müssen. Ein Fehler, der sich trotz Rücksprache nicht
       mehr beheben ließ. Persönliches Pech – aber auch ein Hinweis darauf, dass
       der Härtefallantrag wenig fehlertolerant ist. Gerade für
       Nichtmuttersprachler stellt das Hilfsmittel auch eine Hürde dar.
       
       Die Behörde versucht, mit Flyern zur Schulwahl in einfacher Sprache
       gegenzusteuern. [3][Doch strukturelle Ungerechtigkeiten sind damit nicht
       aus der Welt geschafft.] Einen Widerspruch einzureichen kostet 52 Euro;
       eine möglicherweise nötige Klage noch weit mehr.
       
       Auf einem Flyer der Bildungssenatorin wird versprochen, dass es vor einer
       Zuweisung eine Rücksprache mit den Eltern gibt. Besondere Bedingungen
       könnten so bedacht werden. Doch in der Praxis sieht die Vergabe anders aus:
       Familie Berlinger hat die Entscheidung der Behörde einfach per Brief
       mitgeteilt bekommen.
       
       11 May 2025
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Lotta Drügemöller
       
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