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       # taz.de -- Prozess um Polizeigewalt: Halber Erfolg nach Kniefixierung
       
       > Im Prozess Zefanias M. gegen das Land Berlin urteilt das Gericht auf
       > teilweise schuldig. Die Kniefixierung trotz Handschellen verletze die
       > Amtspflicht.
       
   IMG Bild: Auch die Gänge im Berliner Zivilgericht sind ruhig und ziemlich leer
       
       Berlin taz | 13 Uhr, Zeit der Urteilsverkündung: Der Saal A 100 im Berliner
       Zivilgericht ist ruhig und ziemlich leer. Mit zehnminütiger Verspätung eilt
       der Kläger herein. Die Verkündung beginnt, alle erheben sich. Das Urteil:
       Der Klage wird stattgegeben.
       
       Zefanias M. hatte dem Land Berlin vorgeworfen, sich im Rahmen einer
       Festnahme durch seine Beamt:innen unrechtmäßig verhalten zu haben. Diese
       wendeten bei ihm eine [1][Kniefixierung] an, auch noch, [2][nachdem der
       Kläger durch Handschellen gefesselt worden war]. Das Gericht sieht darin
       eine Amtspflichtverletzung. Generell sieht das Gericht die Kniefixierung
       und das harte Vorgehen der Polizei aber nicht als unzulässig an.
       
       Dem Kläger wird eine Mitschuld an der Eskalation gegeben. Das Gericht sieht
       als bestätigt an, dass er die Beamt:innen beleidigte – trotz tonloser
       Videoaufnahmen, die [3][im Prozess als Beweismittel] herangezogen wurden.
       Laut dem Gericht sei es nicht möglich gewesen, festzustellen, ob die
       Verletzungen, die M. im Zuge der Festnahme erlitt, vor oder nach dem
       Anlegen der Handschellen erfolgten.
       
       Somit wurden von der Forderung des Klägers über 10.000 Euro lediglich 4.500
       Euro stattgegeben. Zefanias M. selbst bezeichnete das Urteil gegenüber der
       taz als „äußerst ungerecht“: „Mir wurde eine Teilschuld zugesprochen,
       obwohl aus den Beweismitteln klar hervorgeht, dass ich von den
       Polizeibeamten angegriffen wurde“.
       
       ## Niederlage für alle Opfer von Polizeigewalt?
       
       Gerade wenn er das Urteil systemisch betrachte, empfinde er es als noch
       größere Niederlage: „Viele Opfer von Polizeigewalt haben keine solchen
       Beweise, und dennoch wurde selbst mir mit dieser klaren Beweislage nicht
       vollständig geglaubt.“
       
       Die Verfahrenskosten teilen sich Zefanias M. und der Beklagte, das Land
       Berlin, anteilig. Deswegen würde von der zugesprochenen Summe kaum was
       bleiben, so der Kläger. M. möchte gegen das Urteil in Berufung gehen,
       obwohl das bedeuten kann, dass er höhere Kosten tragen muss, sollte er
       verlieren.
       
       Das Videomaterial habe ihm erst ermöglicht, gegen die ursprüngliche Klage
       der Polizei vorzugehen: „Ohne das Filmmaterial hätte ich nicht einmal vor
       Gericht ziehen können – und wahrscheinlich wäre ich stattdessen im
       Gefängnis gelandet, basierend auf den Lügen der Polizei. In der
       Vergangenheit wurde mir Körperverletzung gegen Polizeibeamte vorgeworfen,
       die ich ohne Beweise nie hätte entkräften können.“ Deshalb sei es so
       wichtig, solche Situationen zu dokumentieren und öffentlich zu machen, so
       M.
       
       17 Apr 2025
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Raweel Nasir
       
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