URI:
       # taz.de -- Palästina-Solidarität in Berlin: Abschieben für die Staatsräson
       
       > Vier Migrant*innen sollen Berlin verlassen, weil sie an
       > pro-palästinensischen Protesten teilgenommen haben. Ansonsten droht ihnen
       > die Abschiebung.
       
   IMG Bild: Pro-palästinensische Aktivist*innen geraten in Berlin schnell ins Visier staatlicher Repression
       
       Berlin taz | Die Berliner Innenverwaltung fordert vier Staatsangehörige aus
       den USA, Polen und Irland auf, Deutschland bis zum 21. April 2025 verlassen
       – andernfalls droht eine zwangsweise Abschiebung. Der Vorwurf: Teilnahme an
       Protesten gegen den Krieg in Gaza. Strafrechtlich verurteilt wurden sie
       nicht. The Intercept berichtete zuerst.
       
       Die Vorwürfe gegen die vier werden von den Behörden separat erhoben. Gemein
       ist ihnen lediglich die Anschuldigung der [1][Beteiligung an der Besetzung
       eines Gebäudes der Freien Universität Ende 2024], verbunden mit
       Sachbeschädigung und der mutmaßlichen Behinderung einer Verhaftung.
       
       Weitere Vorwürfe betreffen Vorfälle bei einem Massensitzstreik am
       Hauptbahnhof sowie einer Straßenblockade. Einige der Anschuldigungen sind
       geringfügig: Zwei Personen sollen einen Polizeibeamten als „Faschist“
       bezeichnet haben, drei weitere mit Gruppen demonstriert haben, die
       verbotene Parolen wie „From the river to the sea, Palestine will be free“
       riefen.
       
       In den Ausweisungsverfügungen, die der taz vorliegen, werden den vier
       Personen keine konkreten Taten vorgeworfen. Es wird lediglich vermutet,
       dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. Zudem
       werden sie beschuldigt, die Hamas zu unterstützen sowie antisemitische oder
       israelfeindliche Parolen gerufen zu haben. Beweise liegen nicht vor.
       
       ## „Klar rechtswidrig“
       
       Der Anwalt Alexander Gorski, der zwei der Demonstranten vertritt, sagt zur
       taz: „Wir halten diese Bescheide für klar rechtswidrig.“ Er kritisiert,
       dass keine*r der Betroffenen strafrechtlich verurteilt wurde und den
       Anwält*innen nicht einmal Akten mit konkreten Vorwürfen vorlägen.
       
       Nach deutschem Migrationsrecht ist eine strafrechtliche Verurteilung für
       eine Abschiebung nicht notwendig. Doch die Gründe müssen verhältnismäßig
       zur Härte der Maßnahme sein. Das sei hier nicht der Fall, kritisiert
       Gorski: „Es werden drastische Maßnahmen ergriffen, basierend auf
       Anschuldigungen, die extrem vage und zum Teil völlig unbegründet sind.“
       Gerechtfertigt werden drei der vier Ausweisungsentscheidungen mit der
       deutschen Staatsräson. Dies sei keine aussagekräftige Rechtskategorie,
       kritisiert Gorski.
       
       Zweifel an der Rechtmäßigkeit soll auch das [2][Landesamt für Einwanderung
       (LEA)] geäußert haben. Das schreibt The Intercept unter Berufung auf
       interne E-Mails. Nachdem die Senatsinnenverwaltung eine
       Abschiebungsanordnung gefordert hätte, hätten Beamt*innen des LEA darauf
       hin gewiesen, dass die Rechtsgrundlage für den Widerruf der Freizügigkeit
       der drei EU-Bürger*innen unzureichend sei – und ihre Abschiebung
       rechtswidrig wäre.
       
       Die Innenverwaltung habe die Bedenken zurückgewiesen und das LEA, über das
       sie die Aufsicht und Weisungsbefugnis hat, angewiesen, die Anordnungen zu
       vollziehen. Das LEA wollte sich auf taz-Anfrage nicht dazu äußern.
       
       ## Ein Exempel statuiert
       
       Kritik kommt vom innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion, Niklas
       Schrader. Er wirft der Senatsinnenverwaltung vor, dass politischen Motive
       juristische Abwägungen dominieren würden. „Es ist erschreckend, wie schnell
       Freiheitsrechte geopfert werden, wenn politische Exempel statuiert werden
       sollen“, so der Linken-Politiker.
       
       Gorski stellte einen Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz und legte
       Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung ein. Für ihn
       steht fest: „Die Entscheidungen sind klar politisch motiviert.“ Der Fall
       zeige, wie der deutsche Staat das Migrationsrecht nutze, um
       pro-palästinensische Aktivist*innen zu verfolgen und die Staatsräson
       durchzusetzen.
       
       Auch die Betroffenen äußern sich in einem Statement: „Unsere Abschiebung
       ist ein politischer Akt – ein Versuch, die gesamte Bewegung
       einzuschüchtern.“ Die „repressive Anwendung von Einwanderungsgesetzen“
       diene dazu, [3][propalästinensische Stimmen und politische Dissidenten zum
       Schweigen zu bringen].
       
       2 Apr 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /!6014940/
   DIR [2] /Landesamt-fuer-Einwanderung-in-der-Kritik/!6039005
   DIR [3] /Propalaestinensische-Proteste-in-Berlin/!6014073
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lilly Schröder
       
       ## TAGS
       
   DIR Ausländerbehörde
   DIR Abschiebung
   DIR Schwerpunkt Nahost-Konflikt
   DIR Schwerpunkt Nahost-Konflikt
   DIR Palästina
   DIR Ausländerbehörde
   DIR Schwerpunkt Nahost-Konflikt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Ausweisung von Palästina-Aktivist:innen: Es geht ums Prinzip
       
       Am Samstag startet eine Protestwoche gegen die geplante Ausweisung von vier
       Palästina-Aktivist*innen. Der Senat bleibt bei seinem Standpunkt.
       
   DIR Palästina-Aktivist:innen in Berlin: Ausweisung wegen Hass und Hetze?
       
       Vier Aktivist:innen der Berliner Palästina-Bewegung sollen ausgewiesen
       werden. Das beschäftigt auch das Landesparlament. Vor der Tür gibt es
       Protest.
       
   DIR Repressionen gegen Palästina-Demos: Konsequent ausgeschöpft
       
       500 Teilnehmer:innen, über 100 Anzeigen: Trotz friedlichen Verlaufs
       reagiert die Polizei hart auf eine propalästinensische Demo in
       Charlottenburg.
       
   DIR Landesamt für Einwanderung in der Kritik: Abschiebungen haben Vorrang
       
       Im Rahmen der Aktionswoche „Abolish Ausländerbehörde“ gibt es auch Proteste
       vor dem Berliner Landesamt für Einwanderung. Viele Stellen nicht besetzt.
       
   DIR Propalästinensische Proteste in Berlin: Die Freude an der Repression
       
       Der Senat gibt im Umgang mit der Pro-Palästina-Bewegung den harten Hund.
       Dass das so wenig Widerspruch erfährt, liegt auch an den Aktivisten selbst.