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       # taz.de -- Verhandlung im Fall Harvey Weinstein: Keine Vergewaltigung ohne Gewalt
       
       > Der ehemalige Filmproduzent steht in New York wieder vor Gericht. Zuvor
       > sollte einer Klägerin verboten werden, das Wort „Gewalt“ zu verwenden.
       
   IMG Bild: Ein Kategorie für sich: Harvey Weinstein vor Gericht am 15. April 2025
       
       Es scheint Vergewaltigungen zu geben, die gewaltfrei vonstattengehen. Es
       war eine solche Form der Vergewaltigung, [1][wegen der Harvey Weinstein
       2020 in New York verurteilt wurde] – eine Vergewaltigung dritten Grades
       ([2][„third degree rape“]), wie man sie im US-amerikanischen Recht
       bezeichnet. Die Geschworenen sprachen ihn damals von der [3][Vergewaltigung
       ersten Grades] frei, die ihm die Schauspielerin Jessica Mann vorwarf.
       
       Bei einer Vergewaltigung ersten Grades übt der Täter physische Gewalt aus
       oder droht sie an. Sie ist die schwerwiegendste Form. 1967 wurde diese
       Abstufung im New Yorker Recht eingeführt und galt damals als progressiv,
       denn sie erlaubte eine nuanciertere Betrachtung: Eine Vergewaltigung gilt
       seitdem auch als solche, wenn das Opfer genötigt oder manipuliert wird oder
       wenn es urteilsunfähig ist. Dass die Abstufung dennoch zu wünschen übrig
       lässt, zeigt der Fall Weinstein.
       
       Da sein Urteil von 2020 wegen eines Verfahrensfehlers kassiert wurde,
       [4][beginnt der Prozess von vorn.] Die Schuldsprüche müssen neu verhandelt
       werden, die Freisprüche bleiben bestehen.
       
       Heißt: Ob der ehemalige Filmproduzent Gewalt angewendet hat, steht nicht
       zur Diskussion. Prompt stellte seine Verteidigung einen Antrag, der es
       Jessica Mann verbieten sollte, das Wort „Gewalt“ („force“) zu verwenden,
       wenn sie über Weinsteins mutmaßliche Vergewaltigung spricht. Der Richter
       gab dem Antrag zunächst statt, nahm seine Entscheidung am 10. April jedoch
       wieder zurück: Jessica Mann darf weiterhin von „Gewalt“ sprechen.
       
       ## Der Täter überschreitet eine Grenze
       
       Einer Vergewaltigung wohnt Gewalt inne. Auch linguistisch gesehen. Ganz
       offensichtlich ist das im Deutschen, wo die Gewalt lediglich in einem
       Präfix und einem Suffix eingehüllt wurde, man sie also kaum verheimlichen
       kann. Oder im Französischen, wo man die Vergewaltigung „viol“ nennt,
       abgeleitet vom lateinischen „violare“, also jemandem Gewalt antun, jemanden
       verletzen oder misshandeln. „Violer“ kann man auf Französisch nicht nur
       eine Person, sondern auch ein Gesetz, jemandes Ehre, ein Grab, ein
       Versprechen oder einen Vertrag. In jedem Fall überschreitet der Täter eine
       Grenze.
       
       Das englische Wort „rape“ ist dagegen nicht ganz so explizit. „Rape“ kommt
       vom lateinischen „rapere“, das ursprünglich so viel wie „entreißen“, „mit
       Gewalt ergreifen“ oder „entführen“ bedeutete. Spätestens in der Mitte des
       15. Jahrhunderts wurde das Wort semantisch angereichert, meinte die
       Vergewaltigung einer Person, und die alte Bedeutung, die ebenfalls Gewalt
       impliziert, wurde obsolet. Das Wort „Raptor“, das etwa für Dinosaurier
       verwendet wird und so viel wie „Räuber“, „Plünderer“ oder „Entführer“
       bedeutet, hat im Übrigen denselben Ursprung.
       
       Wie kann es sein, dass sich Weinstein über die Sprache seiner Tat
       hinweggesetzt hat – also zwar vergewaltigt haben soll, ihm dies jedoch
       gelungen sei, ohne Gewalt anzuwenden? Eine Vergewaltigung dritten Grades
       wird im New Yorker Recht definiert als Sex mit einer Person ohne deren
       Zustimmung – also Konsens. Fehlender Konsens liege dann vor, wenn der
       Kläger oder die Klägerin eindeutig zum Ausdruck gebracht habe, dass er oder
       sie nicht in die Handlung einwillige. Wenn eine vernünftige Person in der
       Situation des Akteurs oder der Akteurin diese Worte als Ausdruck der
       fehlenden Einwilligung hätte verstehen können, fehlt Konsens. Wie macht der
       Täter weiter, nachdem sein Opfer zum Ausdruck gebracht hat, dass es nicht
       einverstanden ist? Wie anders als mit Gewalt?
       
       Ist es ein Kategorienfehler, überhaupt von „nonconsensual sex“ zu sprechen,
       wie es im US-Gesetz steht? Jeder Sex, der ohne Konsens stattfindet, ist
       kein Sex mehr, sondern eine Gewalttat, ein Verbrechen – eine
       Vergewaltigung. Verletze ich jemanden mit einem Messer, kann ich den Akt
       kaum mehr Kochen nennen. Eine Vergewaltigung nichtkonsensuellen Sex zu
       nennen, betrachtet den Akt illusorisch, möglicherweise aus der Perspektive
       mancher Täter. Andere Täter sind sich der Gewalt natürlich bewusst – sie
       ist genau das, wonach sie suchen.
       
       Auch Weinstein sah die Handlung so, als ob sie ihm zustünde. Er und die
       Klägerin Jessica Mann waren zuvor in einer Beziehung und hatten immer
       wieder konsensuellen Sex. Sie beschreibt ihn als väterliche, sich kümmernde
       Person. Auch beruflich gab es ein Machtgefälle: Er der mächtige
       Filmproduzent, sie die junge Schauspielerin. Laut Mann soll Weinstein sie
       im März 2013 in einem New Yorker Hotelzimmer gefangen gehalten haben, wo er
       ihr befahl, sich auszuziehen, sie bedrohte und dann vergewaltigte.
       
       Auch wenn Sprache unpräzise sein kann, verrät sie – egal ob „rape“, „viol“
       oder „Vergewaltigung“ – etwas, das in der Rechtssprache verloren geht,
       vielleicht sogar übersehen wird: dass es keine Penetration gegen den Willen
       einer Person ohne Gewalt geben kann. Sicher ist eine Abstufung, die es
       erlaubt, manche Vergewaltigungen schlimmer als andere zu kategorisieren,
       notwendig – solange man keinen Denkfehler begeht und glaubt, eine
       Vergewaltigung dritten Grades sei gewaltfrei. Dass das Opfer das Wort
       „Gewalt“ aussprechen darf, ist demnach das Mindeste.
       
       19 Apr 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Prozess-gegen-Harvey-Weinstein/!5664443
   DIR [2] https://www.nycourts.gov/judges/cji/2-PenalLaw/130/130.25(3).pdf
   DIR [3] https://law.justia.com/codes/new-york/2014/pen/part-3/title-h/article-130/130.05
   DIR [4] /MeToo-Prozess-in-New-York/!6079036
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Valérie Catil
       
       ## TAGS
       
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