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       # taz.de -- Grundsatzurteil: Abschiebungen nach Griechenland wieder möglich
       
       > Bislang wurden fast keine Flüchtlinge nach Griechenland zurückgeschickt.
       > Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun fest, dass dort keine
       > Verelendung drohe.
       
   IMG Bild: Gut genug, um dorthin abgeschoben zu werden? Flüchtlingswohnung in Athen
       
       Leipzig taz | Flüchtlinge, die bereits in Griechenland anerkannt wurden,
       können künftig dorthin zurückgeschickt werden. Das entschied an diesem
       Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil.
       
       Die Lage anerkannter Flüchtlinge in Griechenland ist schwierig. Während des
       Asylverfahrens können sie in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen leben. Doch
       sobald sie anerkannt sind, müssen sie binnen 30 Tagen ausziehen. Sie haben
       dann auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen und kaum Chancen auf legale
       Arbeit.
       
       Viele anerkannte Flüchtlinge bleiben deshalb nicht in Griechenland, sondern
       ziehen weiter. Allein im Vorjahr kamen rund 25.000 anerkannte Flüchtlinge
       aus Griechenland nach Deutschland.
       
       Der heute 32-jährige Somalier Mohamed H. kam im Februar 2018 nach
       Griechenland und erhielt dort im November 2018 internationalen Schutz. Im
       August 2019 flog er nach Deutschland, wo er im Oktober 2019 einen neuen
       Asylantrag stellte, um hier bleiben zu können.
       
       ## Kafkaeske Situation auf dem Arbeitsmarkt
       
       Das Bundesamt für Asyl und Migration (Bamf) lehnte den Antrag jedoch ab.
       Laut Asylgesetz ist ein Asylantrag unzulässig, wenn der Flüchtling bereits
       in einem anderen EU-Staat anerkannt worden war. Bisher jedoch wurden
       anerkannte Flüchtlinge dennoch nicht nach Griechenland zurückgeschickt,
       [1][weil ihnen dort die Verelendung drohte]. Da waren sich die deutschen
       Verwaltungsgerichte ziemlich einig.
       
       Im Fall des Somaliers billigten jedoch das Verwaltungsgericht Gießen und
       der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel die Abschiebung nach Griechenland.
       Da die Rechtsprechung nun nicht mehr einheitlich war, ließ der VGH die
       Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Bei dieser (erst seit 2023
       zulässigen) Tatsachenrevision geht es ausnahmsweise nicht um Rechtsfragen,
       sondern um die verbindliche Feststellung der Situation in einem bestimmten
       Staat.
       
       In der mündlichen Verhandlung schilderte H.s Anwalt Stephan Hocks die
       kafkaeske Situation von anerkannten Flüchtlingen in Griechenland: „Um eine
       Arbeitsstelle zu finden, braucht ein Flüchtling eine Steuernummer. Die
       bekommt er aber nur, wenn ihm ein Arbeitgeber bestätigt, dass er einen
       Arbeitsplatz hat“, so Hocks. „Das ist kein Behördendschungel, das ist eine
       Mauer“, empörte sich seine Kollegin Juliana Harper.
       
       Zwar hat Griechenland das Hilfsprogramm Helios+ für anerkannte Flüchtlinge
       gestartet. „Das Programm ist aber nicht anwendbar, wenn ein Flüchtling
       länger als zwei Jahre außerhalb Griechenlands lebte,“ so Anwalt Hocks. Der
       Somalier H. würde bei einer Rückkehr leer ausgehen, denn er lebt seit 2019
       in Deutschland.
       
       ## Geld verdienen in der Schattenwirtschaft
       
       Dennoch stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest, dass anerkannte
       Flüchtlinge nach Griechenland zurückgeführt werden dürfen. Zwar gebe es
       dort [2][erhebliche Defizite], aber alleinstehenden, männlichen, gesunden
       Flüchtlingen drohe keine Verelendung, keine extreme materielle Not. „Sie
       können ihre elementaren Grundbedürfnisse auf Unterkunft, Ernährung und
       Hygiene befriedigen“, sagte der Vorsitzende Richter Robert Keller.
       
       Er verwies vor allem auf die Möglichkeit durch Arbeit Geld zu verdienen,
       insbesondere in der Schattenwirtschaft, also in der Schwarzarbeit.
       Obdachlosigkeit sei unter anerkannten Flüchtlingen „kein Massenphänomen“,
       es gebe temporäre Unterkünfte und Notschlafstellen.
       
       Anders als der VGH verwies Keller nicht auf die Unterstützung von
       ethnischen Communities. Anwältin Harper will nun eine Verfassungsbeschwerde
       prüfen. Pro Asyl bezeichnete das Urteil als „nicht nachvollziehbar“. Pro
       Asyl will die Situation in Griechenland weiter dokumentieren. Pro Asyl und
       seine griechische Partnerorganisation Refugee Support Aegean wollen die
       Situation in Griechenland weiter dokumentieren, um damit neue Klagen
       begründen zu können.
       
       16 Apr 2025
       
       ## LINKS
       
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