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       # taz.de -- EU-Vorgaben: Wo Deutschland hinten liegt
       
       > Ob Familienstartzeit, Energiewende oder Wohnungslosigkeit – die EU macht
       > klare Vorgaben, doch Deutschland hinkt hinterher.
       
   IMG Bild: Zumindest zwei Wochen mit den Frischgeschlüpften müssten doch drin sein
       
       Zeit für die Familie schaffen
       
       Die Ampel wollte es, die SPD will es noch immer, und die Europäische Union
       schreibt es sogar vor: [1][eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für
       Partner*innen nach der Geburt eines Kindes.] Allerdings konnte sich die
       zuständige Arbeitsgruppe der werdenden Koalition nicht auf die sogenannte
       Familienstartzeit einigen. „Ablehnung“, steht da schlicht bei der Union.
       Das Projekt wanderte damit zu den SpitzenverhandlerInnen, der Ausgang ist
       offen.
       
       Interessant allerdings: Die Vereinbarkeitsrichtlinie der EU, die ebendiese
       Familienstartzeit vorschreibt, hätte Deutschland bereits bis August 2022
       umsetzen müssen. Doch die FDP blockierte – und ein Vater reichte Klage vor
       dem Berliner Landgericht ein. Die Begründung: Die Untätigkeit der
       Bundesregierung verstoße gegen EU-Recht.
       
       Diese Woche nun wurde die Klage abgewiesen, die bisherigen Gesetze seien
       „ausreichend“, argumentiert das Gericht. Anwältin Sandra Runge erklärt, sie
       habe bereits Berufung gegen das Urteil eingereicht. Runge ist derweil nicht
       die Einzige, die sich mit dem schon längst vergangenen Stichtag für die
       Umsetzung der Richtlinie beschäftigt. Auch die EU-Kommission selbst wacht
       darüber, ob die Mitgliedstaaten ihre Vorgaben angemessen in nationales
       Recht umsetzen – bislang ohne Ergebnis.
       
       Ausbau der Erneuerbaren
       
       Union und SPD bekennen sich zum weiteren Ausbau von Windkraft und
       Solarenergie. Aber Worte reichen nicht. Die neue Bundesregierung muss die
       Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der Europäischen Union zügig in
       nationales Recht umsetzen, sonst droht dem Ausbau bald eine heftige
       Bremsung.
       
       „Die rechtzeitige Umsetzung von RED III ist der erste Lackmustest für die
       neue Bundesregierung“, sagt der Präsident des Bundesverbands der Energie-
       und Wasserwirtschaft (BDEW) Stefan Dohler. [2][Mit der Richtlinie soll der
       Bau von Windrädern und großen Solaranlagen einfacher werden], indem
       Genehmigungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden. Bis Juni 2025 muss
       sie umgesetzt werden, sonst gelten kompliziertere Regeln für das
       Antragsverfahren. Die Behörden werden aufgrund der Rückkehr der
       artschutzrechtlichen Prüfung dann erheblich mehr zu tun haben. Ein
       Genehmigungsstau und viel weniger neue Anlagen wären die Folge.
       
       Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat es geschafft, die Wind-
       und Solarkraft in nie gekanntem Maß auszubauen. Die Ziele für die
       Solarenergie sind übererfüllt, bei der Windkraft wurden sie nicht erreicht.
       Noch ist es nicht zu spät aufzuholen – aber nur, wenn es nicht zu größeren
       Verzögerungen kommt.
       
       Mindestlohn erhöhen
       
       Die im Oktober 2022 verabschiedete „Richtlinie über angemessene
       Mindestlöhne in der Europäischen Union“ gehört zu den wichtigsten arbeits-
       und sozialpolitischen Maßnahmen, die auf europäischer Ebene beschlossen
       wurden. Demnach sollen die EU-Mitgliedstaaten bei der Festsetzung
       gesetzlicher Mindestlöhne vier Kriterien berücksichtigen: die Kaufkraft des
       Mindestlohns unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten, das
       allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung, die Wachstumsrate der
       Löhne sowie langfristige nationale Produktivitätsentwicklungen.
       
       Nach den Berechnungen des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und
       Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) [3][würde das schon für dieses
       Jahr eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland von derzeit 12,82 Euro
       auf 15 Euro brutto pro Stunde bedeuten]. Union und SPD haben sich aber
       bislang nur darauf verständigt, dass sich die unabhängige
       Mindestlohnkommission bei ihrer für Ende Juni geplanten Empfehlung an den
       Kriterien der EU-Mindestlohnrichtlinie orientieren soll. „Auf diesem Weg
       ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“, schreiben sie.
       
       Das heißt jedoch nicht, dass das auch tatsächlich erreicht wird. Denn
       solange es keine Verpflichtung gibt, ist es unsicher, ob sich die
       Arbeitgeber- und die Gewerkschaftsvertreter:innen in der Kommission
       auch darauf verständigen werden.
       
       Naturschutz voranbringen
       
       Den Verlust der Biodiversität stoppen, die Klimakrise begrenzen und sich an
       ihre Folgen anpassen – das sind Ziele internationaler Abkommen und
       europäischer Regeln, an die sich Deutschland in den vergangenen Jahren
       gebunden hat. Konkret handelt es sich etwa um das UN-Abkommen zum Schutz
       der Biodiversität, des Klimas und der Hochsee sowie das EU-Gesetz zur
       Wiederherstellung der Natur.
       
       [4][Die To-do-Liste der nächsten Regierung zum Thema Umwelt ist
       entsprechend lang.] Eine Aufgabe steht darauf ganz oben: das
       Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in die nächste Legislaturperiode zu
       retten. Denn das mit 3,5 Milliarden Euro unterlegte Programm der grünen
       Umweltministerin Steffi Lemke hat, nach Jahren der Unterfinanzierung,
       endlich Geld in den Naturschutz gebracht. Es ermöglicht, Moore und
       Feuchtgebiete wieder zu vernässen und Städte zu begrünen. Es soll
       Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen erhalten wie den Brachvogel,
       der Feuchtwiesen und Moore liebt, oder die lila Wiesenküchenschelle, die
       auf Magerwiesen blüht. Es ermöglicht Wäldern und Wiesen, CO2 und Wasser zu
       speichern und die Landschaft zu kühlen.
       
       Am Anfang holperte das Programm, inzwischen läuft es. Dass Schwarz-Rot eine
       bessere Idee zum Schutz der Umwelt hat, deutet sich bis jetzt jedenfalls
       nicht an.
       
       Gegen Wohnungslosigkeit kämpfen
       
       Bis 2030 soll kein Mensch innerhalb der EU mehr wohnungslos sein. Das hat
       das EU-Parlament Ende 2020 beschlossen. Obdachlosigkeit werde „als eine der
       schwersten Formen von Armut und Entbehrung eingestuft“, heißt es im
       entsprechenden Beschluss.
       
       Die Mitgliedstaaten sind seither aufgerufen, das Problem auf nationaler
       Ebene anzugehen. Deutschland hat im April 2024 erstmals einen Aktionsplan
       gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, Union und SPD wollen das fortführen.
       Es geht dabei nicht nur um Menschen auf der Straße, sondern auch um
       Geflüchtete, die über Jahre in Massenunterbringung verharren müssen.
       
       Ein großes Problem in der Praxis ist auch die Versorgung von obdachlosen
       EU-Bürger*innen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Sie alle
       mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, ist ein radikales Ziel – das
       radikal soziale Maßnahmen erfordert. Beispiele: Menschen von der Straße
       werden in Hotels und Ferienwohnungen untergebracht; niemand wird mehr
       zwangsgeräumt; es werden wirklich bezahlbare Wohnungen gebaut. [5][Der
       Aktionsplan ist aber nur eine Ansammlung von müden Absichtserklärungen.]
       Niemand glaubt daran, dass das Ziel zu erreichen ist. Wie heißt noch mal
       Artikel 1 des Grundgesetzes?
       
       Den Verkehr retten
       
       Will die kommende Bundesregierung ihre eigenen Klimaziele und die der EU
       einhalten (und nicht weitersabotieren), kommt sie um eine deutliche
       Reduktion des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor nicht herum. Die
       europäische Klimaschutzverordnung sieht bis 2030 eine Verringerung von 50
       Prozent gegenüber dem Jahr 2005 vor. 2024 waren nicht einmal 7 Prozent
       erreicht.
       
       Die Koalitionäre müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Umstieg auf
       E-Mobilität voranzubringen: Social Leasing, Kaufprämien, Ausbau der
       Ladeinfrastruktur und ein vorgezogener Verkaufsstopp von Verbrennern.
       Mittelfristig führt kein Weg an der Verlagerung des Verkehrs auf die
       Schiene vorbei. Die bis 2030 vorgesehene Verdopplung der Fahrgastzahlen
       lässt sich nur mit einer deutlichen Angebotsverbesserung erreichen. Ein
       günstiges Deutschlandticket und Tempolimit auf Autobahnen sind zwei
       effektive Sofortmaßnahmen.
       
       Gleichzeitig steht auch die neue Bundesregierung vor der Herausforderung,
       [6][die marode Infrastruktur vor dem endgültigen Verfall zu schützen.]
       Hunderte Milliarden in Sondervermögen bereitstellen reicht da nicht. Es
       müssen Planungsprozesse beschleunigt und der Bauwirtschaft muss eine
       langfristige Finanzierung zugesagt werden, damit die Gelder effektiv
       ankommen.
       
       5 Apr 2025
       
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