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       # taz.de -- Prozess gegen Querdenker: Gericht möchte Ballweg-Verfahren einstellen
       
       > Wegen Betrugs steht Querdenker-Gründer Ballweg vor Gericht. Die Richter
       > halten seine Schuld für „geringfügig“. Die Staatsanwaltschaft
       > widerspricht.
       
   IMG Bild: Bald prozesslos? Ballweg steht seit Monaten wegen versuchtem Betrug vor Gericht
       
       Karlsruhe taz | Michael Ballweg könnte vor Gericht doch noch ungeschoren
       davonkommen. Wie das Stuttgarter Landgericht am Montag mitteilte, schlägt
       die Kammer vor, den Prozess gegen den Gründer der Querdenker-Bewegung wegen
       „Geringfügigkeit“ einzustellen.
       
       [1][Ballweg steht seit Herbst letzten Jahres] wegen Betrugs und
       Steuerhinterziehung vor Gericht. Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft
       soll er Spenden an die Querdenker-Bewegung in Höhe von mehr als einer
       halben Million Euro privat zweckentfremdet haben. Diese Vorwürfe sieht das
       Gericht offenbar durch den bisherigen Verlauf der Verhandlung als nicht
       mehr gegeben an. Richter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich
       bereits vergangene Woche in nichtöffentlicher Sitzung über den
       Verfahrensstand ausgetauscht.
       
       Die Staatsanwaltschaft widerspricht einer Einstellung des Verfahrens. Die
       bisherige Beweisaufnahme rechtfertige diese nicht, so die
       Staatsanwaltschaft. Sie gehe nach wie vor davon aus, dass Ballweg in den
       Anklagepunkten schuldig gesprochen würde.
       
       Bei den Querdenker-Demonstrationen ab Sommer 2020 hatte Ballweg seine
       Anhänger zu Spenden und Schenkungen aufgerufen und versprochen, aus der
       Bewegung einen gemeinnützigen Verein zu machen. Nach Angaben der
       Staatsanwaltschaft soll er dadurch mehr als eine Million Euro für die
       Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder
       getäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 575.929,84 Euro für
       private Zwecke verwendet zu haben – unter anderem für eine
       Familienstiftung, die er mit seiner Frau gegründet hat. Dokumentiert sind
       belegbare Ausgaben Ballwegs für die Querdenker-Bewegung in Höhe von
       843.111,68 Euro.
       
       ## Verteidigung aus der Querdenker-Szene
       
       Über die juristische Bewertung von Ballwegs Umgang mit seinen Spenden hatte
       es schon vor Beginn des Prozesses Meinungsverschiedenheiten zwischen
       Staatsanwaltschaft und dem Landgericht gegeben. So hatte das Gericht
       [2][zunächst die Anklage auf Steuerhinterziehung gestutzt], es aber
       abgelehnt, Ballweg wie von der Staatsanwaltschaft beantragt auch wegen
       Betrugs und Geldwäsche anzuklagen. Letztlich hatte das Stuttgarter
       Oberlandesgericht der Beschwerde der Ankläger stattgegeben. Nur der
       Geldwäschevorwurf blieb außen vor.
       
       Der Vorstoß des Gerichts gibt dem Verteidigerteam von Ballweg –
       CDU-Politiker Reinhardt Löffler und Ralf Ludwig, der selbst der
       Querdenker-Szene nahesteht – begründete Hoffnung, ihr Ziel der
       „vollständigen Rehabilitierung“ ihres Mandanten zu erreichen. Ballweg hatte
       stets seine Unschuld beteuert und das Verfahren intensiv zu PR-Zwecken
       genutzt. Er und seine Anhänger hatten politische Motive hinter der Anklage
       vermutet und damit ihren Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Coronazeit
       nachträglich legitimiert.
       
       Es ist also kaum zu erwarten, dass Ballwegs Verteidiger bereit sein
       könnten, das Verfahren etwa gegen eine Geldstrafe vorzeitig zu beenden.
       Wenn sich die Parteien nicht doch noch auf eine Einstellung des Verfahrens
       einigen, wird der Prozess wie geplant bis in den Herbst fortgesetzt.
       
       17 Mar 2025
       
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   DIR Benno Stieber
       
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