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       # taz.de -- Berliner Landespolitik: Jetzt soll's schneller gehen
       
       > Der Senat stimmt für die Verwaltungsreform, mit dem Behörden-Pingpong
       > soll bald Schluss sein. Nun muss das Abgeordnetenhaus darüber
       > entscheiden.
       
   IMG Bild: Nicht geklärte Zuständigkeiten in der Berliner Verwaltung sorgen bislang oft für lange Bearbeitungszeiten und Verzögerungen
       
       Berlin taz | 13:03 Uhr ist es im Roten Rathaus, auch wenn die Uhr im
       Presseraum kaputt ist, als Regierungschef Kai Wegner (CDU) die
       Verfassungsreform für beschlossen erklärt. So sehr ist diese Reform in den
       vergangenen Monaten zu einem Meilenstein stilisiert worden, dass es
       angebracht erscheint, sich diesen Moment genau zu merken. Dabei hat Wegner
       das kurz zuvor Geschehene nicht ganz korrekt beschrieben: Was der
       schwarz-rote Senat beschlossen hat, ist bloß der Entwurf eines Gesetzes –
       die Reform selbst kann nur das Abgeordnetenhaus festschreiben, was ab
       nächste Woche passieren soll.
       
       Dieser laut Wegner so gute, so besondere Tag für Berlin, er soll die
       Grundlage dafür sein, dass die Dinge in Berlins Verwaltung künftig
       wesentlich zügiger und reibungsfreier verlaufen. Schnelle Termine im
       Bürgeramt sind dabei nur ein Randprodukt. Es geht um ein Ende dessen, was
       Wegner und viele andere oft als „Behörden-Pingpong“ beschrieben haben: dass
       unklar war und noch ist, wer wofür zuständig ist. Die Bezirke? Oder die
       Landesebene mit den Senatsverwaltungen? Viele Wohnungsbauprojekte und auch
       Wirtschaftsansiedlungen zogen sich so über Jahre hin oder scheiterten
       sogar.
       
       In Wegners Senatskanzlei hat sich Staatssekretärin Martina Klement (CSU)
       seit ihrem Dienstantritt vor fast zwei Jahren viel damit beschäftigt, erst
       mal zusammen zu tragen, was es an Verwaltungsaufgaben überhaupt gibt. Auf
       über 4.000 kam sie dabei mit ihren Mitarbeitern. Bei jeder fünften davon,
       also rund 800, fühlte sich entweder keine Behördenstelle zuständig, oder es
       stritten gleich mehrere darum, das Sagen zu haben.
       
       Dass Berlin von solchen Zuständen nicht gerade profitiert, haben allerdings
       nicht erst Wegner und Klement klar gemacht. Seit gut einem
       Vierteljahrhundert gibt es den Wunsch nach einer Neuordnung. Wegner
       erinnerte schon vor Monaten daran, wie er dem Thema bereits begegnete,
       nachdem er 1999 erstmals ins Abgeordnetenhaus gewählt wurde, unter dem vor
       ihm letzten CDU-Regierungschef Eberhard Diepgen.
       
       ## Im Kern auch eine Machtfrage
       
       „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ Dieser Satz
       war seither von Politikern aller Parteien zu hören. Vor Wegner [1][hatte
       sich zuletzt sein Vor-Vorgänger Michael Müller (SPD) an einer Reform
       versucht und 2018 wie andere vor ihm eine Expertenkommission eingesetzt].
       Die legte auch einen Bericht mit breit gelobten Empfehlungen vor – und
       dennoch tat sich nichts. Denn im Kern geht es um Macht, die im Zweifelsfall
       abzugeben ist. Nicht nur die Grünen verteidigten die Rechte der Bezirke,
       auch CDU- oder SPD-Kreisverbände mochten sich in den Rathäusern nicht
       reinreden lassen.
       
       Neben klaren Zuständigkeiten sollten stärkere gesamtstädtische Steuerung
       und gleichzeitig starke Bezirke die drei großen Reformziele sein. „Das ist
       kein Widerspruch, das muss Hand in Hand gehen“, sagt Wegner am Dienstag. Er
       hatte die Reform schon bei Amtsantritt 2023 zu einem Kernprojekt erklärt
       und seit knapp eineinhalb Jahren eng nicht nur mit seinem Koalitionspartner
       SPD, sondern auch mit den oppositionellen Grünen und Linken daran
       gearbeitet. Er wolle einen breiten Konsens jenseits von Ideologie, war von
       ihm oft zu hören.
       
       Tatsächlich ist Wegner ganz schlicht auf die Stimmen der
       Oppositionsfraktionen angewiesen. Basis der Neuerungen soll nämlich eine
       Änderung der Berliner Landesverfassung sein, wo das Verhältnis zwischen
       Senat und Bezirken [2][in Artikel 67 geregelt ist]. Und wie bei allen
       Verfassungsänderungen – wie erst jüngst im Bundestag bei den Sondervermögen
       – geht das nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. [3][Die hat
       die schwarz-rote Koalition nicht, hätte sie aber sowohl mit den Stimmen der
       Grünen als auch der Linkspartei.] Theoretisch käme die CDU-Fraktion auch
       allein mit den Stimmen der beiden Oppositionsfraktionen auf die nötige
       Mehrheit.
       
       Bei einem Pressegespräch der Stiftung Zukunft Berlin am Dienstagvormittag
       gab dazu es den Vergleich mit einem Gebäude: „Die Verfassungsänderung ist
       die Grundlage für alles, was darauf aufgebaut wird“, hieß es dort aus einem
       Kreis von Wirtschaftsvertretern und Verwaltungsjuristen.
       
       ## Weiteres Spitzentreffen mit Grünen und Linken
       
       Die bis jüngst enge und von Wegner wie den Oppositionsfraktionen gelobte
       Zusammenarbeit [4][hatte allerdings jüngst, quasi auf der Zielgeraden,
       einen Dämpfer erhalten]. „Wir haben Gesprächsbedarf“, meldeten sich am
       Montag die Fraktionsspitzen von Grünen und Linkspartei. Denn: „Die
       ausführlichen Verabredungen auf Spitzenebene werden in der Senatsvorlage
       konterkariert.“
       
       Was war passiert? Nach einer Einigung zwischen allen beteiligten Fraktionen
       Ende Februar hatte die SPD verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Ihr
       schien es nicht haltbar, dass bei Konflikten zwischen Senat und Bezirken
       tatsächlich eine neutral geleitete Einigungsstelle entscheiden und ihr Wort
       „ein Höchstmaß an Verbindlichkeit“ haben sollte. Nun heißt es im
       Senatsbeschluss, die Landesebene könne sich „in gewichtigen Einzelfällen“,
       die genau zu begründen seien, über das Votum der Einigungsstelle
       hinwegsetzen.
       
       Das aber handelten CDU und SPD allein aus, die Oppositionsfraktionen
       blieben außen vor. „Wir hören bislang nur Gerüchte“, sagte
       Grünen-Fraktionschef Werner Graf vergangene Woche der taz. Grüne und Linke
       sahen durch die Formulierung von nicht weiter definierten „gewichtigen“
       Einzelfälle die Möglichkeit zur Willkür – was Wegner am Dienstag bestritt.
       
       Der Regierungschef mühte sich dabei, ein mögliches Scheitern der Reform im
       Parlament in weite Ferne zu rücken. Er berichtete, noch wenige Stunden
       zuvor Kontakt zur Opposition gehabt zu haben – und kündigte an, noch am
       Nachmittag zu einer weiteren Spitzenrunde mit ihr einzuladen.
       
       ## Im Parlament gilt das Strucksche Gesetz
       
       Die Reaktion von Grünen-Fraktionschef Werner Graf darauf klang weit
       konzilianter als die Kritik von ihm und Linksfraktion vom Vortag: „Es ist
       gut für das Ziel einer funktionierenden Stadt, dass Kai Wegner zum Dialog
       mit einer Spitzenrunde zurückkehrt. Die Verwaltungsreform wird nur als
       gemeinsames Projekt gelingen.“
       
       Wie, das soll sich ab dem 10. April im Abgeordnetenhaus zeigen, wo sich
       Wegner einen Beschluss vor der Sommerpause erhofft, damit die Reform ab dem
       1. Januar 2026 gilt. Dort gilt dann das nach einer früheren SPD-Größe
       benannte Strucksche Gesetz: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es
       hereingekommen ist.
       
       1 Apr 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Kommentar-zum-Verwaltungsumbau/!5514662
   DIR [2] https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41514.php
   DIR [3] https://www.parlament-berlin.de/das-parlament/fraktionen
   DIR [4] /Verwaltungsreform-auf-der-Zielgerade/!6074838
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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