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       # taz.de -- Verfassungsgericht entscheidet: Alter Bundestag kann Geld raushauen
       
       > Linke und AfD wollten eine Abstimmung des alten Parlaments zur
       > Schuldenbremse verhindern. Doch das Bundesverfassungsgericht wies ihre
       > Anträge zurück.
       
   IMG Bild: Erarbeitet von Massen, verprasst von wenigen: Geld, das der alte Bundestag unter anderem für Krieg locker machen will
       
       Freiburg taz | Der Bundestag kann am Dienstag noch in alter Besetzung die
       Schuldenbremse im Grundgesetz lockern. Das Bundesverfassungsgericht lehnte
       [1][vier Eilanträge] dagegen ab. Die Grundgesetzänderung mit alten
       Mehrheiten verletze nicht das Demokratieprinzip und die Abgeordnetenrechte.
       
       Am kommenden Dienstag wird der Bundestag noch einmal zu einer Sondersitzung
       mit den alten Mehrheiten zusammenkommen. Auf der Tagesordnung steht eine
       dreifache Änderung des Grundgesetzes. Danach sollen Verteidigungsausgaben
       über 45 Milliarden Euro nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet
       werden.
       
       Das Gleiche soll für ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro zur
       Modernisierung der Infrastruktur gelten. Und schließlich sollen die
       Bundesländer künftig genau so viel Schulden machen können wie der Bund, das
       heißt pro Jahr rund 15 Milliarden Euro.
       
       Seit dem frühen Freitagnachmittag kann das Paket auch [2][mit einer
       Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag rechnen]. Die kommende Koalition aus
       CDU/CSU und SPD einigte sich mit den Grünen auf einen Kompromiss zu den
       geplanten Grundgesetzänderungen. So sollen 100 Milliarden Euro des
       Sondervermögens für Klimaschutz-Investitionen reserviert werden. Und mit
       den [3][Verteidigungsausgaben sollen zum Beispiel auch Hilfen für
       überfallene Staaten wie die Ukraine] von der Schuldenbremse ausgenommen
       werden.
       
       Diese Grundgesetzänderungen wollen [4][CDU/CSU], SPD und Grüne unbedingt
       noch in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode beschließen. Denn noch
       haben die drei Fraktionen gemeinsam die Zwei-Drittel-Mehrheit, die für
       Verfassungsänderungen erforderlich ist. Im neu gewählten Bundestag würden
       dafür auch Stimmen der Linken (die jedoch erhöhte Militärausgaben ablehnt)
       oder der AfD (die die Schuldenbremse nicht aufweichen will) benötigt.
       
       Am frühen Freitagnachmittag war allerdings noch unklar, ob der Bundestag am
       kommenden Dienstag überhaupt zur entscheidenden Sondersitzung
       zusammenkommen kann. Es gab mehrere Organklagen von alten und neuen
       Abgeordneten, die dies verhindern wollten. Über vier Organklagen und die
       dazugehörigen Eilanträge hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden.
       Konkret ging es um Anträge der kommenden Linken-Fraktion, der aktuellen
       AfD-Fraktion, von fünf AfD-Abgeordneten um Christian Wirth sowie der
       ausgetretenen Ex-AfD-Abgeordneten Joana Cotar.
       
       ## Vier Anträge abgelehnt
       
       Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidenten Doris
       König hat alle vier Anträge am Donnerstag abgelehnt und dazu am
       Freitagnachmittag vier separate Beschlüssen veröffentlicht. Dabei hatten
       die Argumente, die teilweise von Linken und AfD ähnlich vorgebracht wurden,
       durchweg keinen Erfolg.
       
       So verstoße es nicht gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes, wenn
       der alte Bundestag noch das Grundgesetz ändert, obwohl der neue Bundestag
       bereits gewählt ist. Die Richter:innen verwiesen auf Artikel 39 des
       Grundgesetzes, wonach der alte Bundestag handlungsfähig bleibt, bis sich
       der neue Bundestag konstituiert hat.
       
       Letzteres muss spätestens 30 Tage nach der Neuwahl erfolgen. Tatsächlich
       ist die erste Sitzung des neuen Bundestages für den 25. März geplant. Bis
       dahin hat der alte Bundestag noch alle Kompetenzen. Dies gelte auch dann,
       wenn der Bundestag vorzeitig aufgelöst wurde, so die Richter:innen.
       
       Bundestags-Präsidentin Bärbel Bas (SPD) habe auch nicht dadurch ihre
       Pflichten verletzt, dass sie noch einmal den alten Bundestag einberufen
       hat. Zwar könnte seit diesem Freitag (ab Verkündung des amtlichen
       Endergebnisses der Bundestagswahl) auch der neue Bundestag einberufen
       werden. Es gebe jedoch keine Pflicht hierzu, so die Richter:innen.
       
       ## Genug Zeit, um Anträge zu lesen
       
       Da die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eine Einberufung des alten Bundestags
       beantragt hatten, durfte Bas diesen Antrag umsetzen. Dies wäre nur dann
       ausgeschlossen gewesen, wenn sich der neue Bundestag von sich aus
       konstituiert hätte. Danach hätte ein Drittel der Abgeordneten des neuen
       Bundestags die Einberufung des neuen Bundestags fordern müssen. Dies sei
       aber nicht erfolgt, stellten die Verfassungsrichter:innen fest.
       
       Die Einberufung des alten Bundestags wurde auch korrekt eingefordert. Von
       AfD-Seite war beanstandet worden, dass nicht ein Drittel der alten
       Abgeordneten mit ihrer Unterschrift eine Sondersitzung verlangt haben. Das
       Verfassungsgericht stellte nun aber klar, dass das Grundgesetz keine so
       strengen Form-Erfordernisse aufstelle. Es genüge auch, dass die
       Fraktionsvorsitzenden von zwei Fraktionen (CDU/CSU und SPD), die gemeinsam
       mehr als ein Drittel der Abgeordneten stellen, eine Sondersitzung
       beantragen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung am Dienstag auch nicht
       deshalb verhindert, weil die Abgeordneten zu wenig Zeit für die Lektüre und
       Beratung der Anträge haben. Im Sommer 2023 hatte das Gericht bei den
       Beratungen zum Heizungsgesetz auf Klage des CDU-Abgeordneten Thomas
       Heilmann eine längere Pause für Beratungen gefordert.
       
       Diesmal lehnte es entsprechende Anträge jedoch ab. Der Antrag der
       AfD-Abgeordneten um Christian Wirth hatte nicht genügend Substanz, so
       Karlsruhe, und im Fall der Ex-AfD-Abgeordneten Joana Cotar spreche die
       Folgenabwägung gegen einen Aufschub. Angesichts des nahen Endes der
       Legislaturperiode drohe der Verfall der Anträge.
       
       Zwar liegen in Karlsruhe weitere Organklagen und Verfassungsbeschwerden
       vor, über die noch nicht entschieden ist. Es ist aber davon auszugehen,
       dass das Bundesverfassungsgericht die aussichtsreichsten Eingaben für eine
       sofortige Entscheidung ausgewählt hat.
       
       14 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /AfD-und-Linke-klagen-in-Karlsruhe/!6075174
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