# taz.de -- Bundesverfassungsgericht entscheidet: Alter Bundestag darf Grundgesetz noch ändern
> Das Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge von Linken und AfD ab. Die
> wollten die geplante Grundgesetzänderung durch den alten Bundestag
> stoppen.
IMG Bild: Darf sich nochmal grundsätzlich füllen: Der Bundestag mit alter Besetzung
Karlsruhe rtr/taz | Der alte Bundestag kann am Dienstag über
Grundgesetzänderungen zur erhöhten Schuldenaufnahme abstimmen. Das
Bundesverfassungsgericht wies am Freitag [1][Eilanträge von AfD und der
Linken] zurück, mit der die Einberufung des alten Parlaments verhindert
werden sollte.
Damit kann die von CDU/CSU, SPD und Grünen [2][am Freitag ausgehandelte
Kompromiss zum Sondervermögen] wie geplant am Dienstag im Bundestag
beschlossen werden. Die Parteien wollen das Grundgesetz ändern, um das
geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro und die Aussetzung der
Schuldenbremse für die militärische Unterstützung der Ukraine zu
ermöglichen. Dafür wollen sie ihre im alten Bundestag noch vorhandene
Zwei-Drittel-Mehrheit nutzen.
Im neu gewählten Bundestag kommen Union, SPD und Grüne zusammen nicht mehr
auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Dann wären sie auf
Unterstützung der Linken oder der AfD angewiesen.
14 Mar 2025
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