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       # taz.de -- Bundesverfassungsgericht entscheidet: Alter Bundestag darf Grundgesetz noch ändern
       
       > Das Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge von Linken und AfD ab. Die
       > wollten die geplante Grundgesetzänderung durch den alten Bundestag
       > stoppen.
       
   IMG Bild: Darf sich nochmal grundsätzlich füllen: Der Bundestag mit alter Besetzung
       
       Karlsruhe rtr/taz | Der alte Bundestag kann am Dienstag über
       Grundgesetzänderungen zur erhöhten Schuldenaufnahme abstimmen. Das
       Bundesverfassungsgericht wies am Freitag [1][Eilanträge von AfD und der
       Linken] zurück, mit der die Einberufung des alten Parlaments verhindert
       werden sollte.
       
       Damit kann die von CDU/CSU, SPD und Grünen [2][am Freitag ausgehandelte
       Kompromiss zum Sondervermögen] wie geplant am Dienstag im Bundestag
       beschlossen werden. Die Parteien wollen das Grundgesetz ändern, um das
       geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro und die Aussetzung der
       Schuldenbremse für die militärische Unterstützung der Ukraine zu
       ermöglichen. Dafür wollen sie ihre im alten Bundestag noch vorhandene
       Zwei-Drittel-Mehrheit nutzen.
       
       Im neu gewählten Bundestag kommen Union, SPD und Grüne zusammen nicht mehr
       auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Dann wären sie auf
       Unterstützung der Linken oder der AfD angewiesen.
       
       14 Mar 2025
       
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