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       # taz.de -- BSW-Eilanträge abgelehnt: Bundestagswahl wird nicht neu ausgezählt
       
       > Dem BSW fehlten nur wenige tausend Stimmen zum Einzug in den Bundestag.
       > Das Verfassungsgericht lehnt eine sofortige Neu-Auszählung der Stimmen
       > ab.
       
   IMG Bild: Das BSW ist in Karlsruhe vor diese Wand gelaufen
       
       Freiburg taz | Die Stimmen der Bundestagswahl 2025 müssen nicht neu
       ausgezählt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstagabend
       entschieden. Es lehnte mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
       ab. Die Bundeswahlleiterin kann nun am heutigen Freitag das amtliche
       Endergebnis bekanntgeben.
       
       Das BSW hat bei der Bundestagswahl am 23. Februar 4,972 Prozent der Stimmen
       erhalten. [1][Für den Einzug in den Bundestag fehlten laut vorläufigem
       Endergebnis nur 13.435 Stimmen.] Ein folgenschweres Scheitern: Nur wenn das
       BSW nicht im Bundestag vertreten ist, hat die kommende Koalition aus
       CDU/CSU und SPD eine Mehrheit.
       
       Das [2][BSW hatte am Dienstag drei Anträge beim Bundesverfassungsgericht
       eingereicht]. Konkret ging es um eine Verfassungsbeschwerde der beiden
       Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed Ali, eine Organklage
       der Partei BSW sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung.
       
       Im Kern wurde in den Klagen behauptet, dass das BSW „mit höchster
       Wahrscheinlichkeit“ genügend Stimmen für den Einzug in den Bundestag
       erhalten hat. Dies werde eine Neuauszählung der Stimmen ergeben. Schon
       „übliche, unvermeidliche Auszählfehler“ könnten Grund für die fehlenden
       Stimmen sein. Außerdem habe es bei der Übermittlung der Wahlergebnisse
       Verwechslungen mit der rechten Kleinpartei „Bündnis Deutschland“ gegeben.
       
       Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidentin Doris
       König hat nun die BSW-Eilanträge als „unzulässig“ abgelehnt. Die Partei
       wurde in einer knappen Begründung mit nur drei Sätzen auf das übliche
       Verfahren verwiesen.
       
       Danach müssen Wahlberechtigte zunächst beim Bundestag einen Einspruch gegen
       das Wahlergebnis erheben. Erst wenn dieser abgelehnt wurde, ist eine
       Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht möglich. In diesem
       Verfahren könnten auch „etwaige Zählfehler“ gerügt werden, so die
       Verfassungsrichter:innen.
       
       ## Rund 9.000 Stimmen fehlen noch
       
       Das übliche Wahlprüfungsverfahren dauert allerdings ein bis zwei Jahre, und
       ob dort am Ende eine Neuauszählung angeordnet wird, ist sehr fraglich.
       Immerhin wurden ersichtliche Übertragungsfehler bereits bei der Ermittlung
       der amtlichen Endergebnisse der Landeswahlleiter:innen korrigiert.
       Danach hat das BSW zwar 4.277 zusätzliche Stimmen erhalten. Es fehlen aber
       immer noch rund 9.000 Stimmen.
       
       Das BSW hat mit der juristischen Niederlage [3][wohl schon gerechnet] und
       deshalb bereits am Dienstag rechtspolitische Forderungen aufgestellt. So
       solle künftig bei sehr knappen Wahlergebnissen, wenn es auf weniger als 0,1
       Prozent der Stimmen ankommt, stets eine Neuauszählung der Stimmen
       stattfinden.
       
       (Az.: 2 BvE 6/25 u.a.)
       
       14 Mar 2025
       
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