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       # taz.de -- Solidaritätszuschlag ist rechtens: Soli darf bleiben
       
       > Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage von FDP-Politikern ab. Es
       > bestehe auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch „Mehrbedarf des
       > Bundes“.
       
   IMG Bild: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied gegen eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern
       
       Karlsruhe taz | Der Solidaritätszuschlag, der noch von 10 Prozent der
       Steuerpflichtigen bezahlt wird, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das
       entschied das Bundesverfassungsgericht und lehnte die
       [1][Verfassungsbeschwerden von sechs FDP-Abgeordneten] ab. In einem
       Grundsatzurteil klärten die Richter:innen, welche Regeln künftig für
       derartige Ergänzungsabgaben gelten.
       
       Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt, um den besonderen
       Finanzbedarf des Bundes wegen der Wiedervereinigung zu finanzieren. Der
       Soli beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuerschuld (nicht des Einkommens).
       Seit 2021 gelten allerdings großzügige Freigrenzen, sodass 90 Prozent der
       Steuerpflichtigen den Soli nicht mehr bezahlen müssen. Nur wer pro Jahr
       mehr als rund 18.000 Euro Einkommensteuer bezahlt, muss dazu auch noch den
       Soli-Zuschlag berappen.
       
       2020 erhoben sechs FDP-Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde, unter
       ihnen der Ex-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr und die
       Ex-Finanz-Staatssekretär:innen Florian Toncar und Katja Hessel. Sie
       bemängelten, dass der Soli immer noch erhoben wird, obwohl es keinen
       Sonderbedarf mehr für den Aufbau Ost gebe.
       
       Hätte die Klage Erfolg gehabt, wären nicht nur jährliche Einnahmen in Höhe
       von rund 12 Milliarden Euro weggefallen, eventuell hätte der Bund auch 65
       Milliarden Euro an reiche Steuerzahler:innen zurückzahlen müssen.
       
       ## Sozialstaat braucht soziale Ausgestaltung
       
       Doch das Bundesverfassungsgericht wies die Klage in vollem Umfang ab. Der
       „wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarf des Bundes“ sei noch
       nicht weggefallen, so die Entscheidung. Ein Gutachten im Auftrag der
       Bundesregierung hatte den Mehrbedarf, [2][insbesondere für die Ost-Renten
       und die strukturelle Arbeitslosigkeit], mit rund 13 Milliarden Euro
       beziffert.
       
       Der Soli sei auch nicht unverhältnismäßig hoch, so die Richter:innen. Und
       es verletze nicht den Gleichheits-Satz, dass nur noch die gut verdienenden
       Steuerpflichtigen die Ergänzungsabgabe bezahlen; schließlich fordere das
       Sozialstaatsprinzip eine soziale Ausgestaltung des Steuerrechts.
       
       Für die Zukunft stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass eine
       Ergänzungsabgabe nicht zeitlich befristet werden muss. Sie müsse aber dann
       beendet werden, wenn der spezielle finanzielle Mehrbedarf evident nicht
       mehr besteht. Der Gesetzgeber muss künftig also nicht nur einen Grund für
       die Ergänzungsabgabe nennen, sondern auch regelmäßig beobachten, ob der
       Mehrbedarf weggefallen ist, etwa indem jährliche Gutachten erstellt werden.
       
       Wenn der Mehrbedarf wegen der Wiedervereinigung weggefallen ist, kann der
       Bund nicht einfach einen anderen Mehrbedarf als Grund angeben, etwa den
       Ukrainekrieg. Hierfür müsste der Bundestag dann ein neues Soli-Gesetz
       beschließen, wobei eine einfache Mehrheit genügt.
       
       ## Kritik im Sondervotum
       
       Ergänzungsabgaben haben für den Bund zwei Vorteile gegenüber einer Erhöhung
       der Einkommensteuer: Zum einen fließt das Steueraufkommen ausschließlich
       dem Bund zu (und nicht auch den Bundesländern). Außerdem hat der Bundesrat
       bei der Einführung von Ergänzungsabgaben kein Vetorecht.
       
       Die (einst von den Grünen nominierte) Verfassungsrichterin Astrid
       Wallrabenstein schrieb ein Sondervotum und kritisierte das Urteil ihrer
       Kolleg:innen. Das Bundesverfassungsgericht hätte auf die rechtliche
       Kontrolle von Ergänzungsabgaben wie dem Soli verzichten und die Kontrolle
       in dieser Frage ganz den Wähler:innen überlassen sollen. Sie befürchtet,
       dass der Bundestag aus Angst, dass auch künftige Ergänzungsabgaben in
       Karlsruhe landen, nun ganz darauf verzichten wird.
       
       (Az.: 2 BvR 15005/20)
       
       26 Mar 2025
       
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