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       # taz.de -- Korruptionsprozess in Österreich: Gericht bestätigt Schuld Grassers
       
       > Nach 16 Jahren ist einer der größten Korruptionsfälle Österreichs
       > entschieden. Ex-Finanzminister Grasser muss vier Jahre in Haft.
       
   IMG Bild: Schuldig, zum Schaden der Republik: Österreichs Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
       
       Wien taz | Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen: 16 Jahre
       nach Beginn des Verfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den
       Schuldspruch für Österreichs Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
       bestätigt. Dem früheren Spitzenpolitiker (erst bei der FPÖ, dann
       parteifrei) sowie drei Mitstreitern war vorgeworfen worden, bei der
       Privatisierung von 60.000 Wohnungen im Bundeseigentum mitgeschnitten zu
       haben – dies zum Schaden der Republik.
       
       [1][Im Dezember 2020] war Grasser unter anderem wegen Untreue und
       Geschenkannahme zu acht Jahren Haft verurteilt worden, auch die anderen
       Beteiligten erhielten Haftstrafen. Grasser ging in Berufung, weswegen der
       Prozess letzten Donnerstag und Freitag am OGH neu aufgerollt wurde. Dabei
       wurde nicht über Schuld oder Unschuld entschieden, sondern darüber, ob das
       Erstverfahren mangelfrei geführt wurde.
       
       Dies sei der Fall gewesen, entschied der OGH nun. Damit ist der
       Schuldspruch rechtskräftig. Wegen der „exorbitant langen“ Verfahrensdauer
       halbierte der OGH-Richtersenat das Strafmaß jedoch auf vier Jahre für
       Grasser. Der kritisierte die Entscheidung bereits als „Fehlurteil“ und
       kündigte seinen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an
       – wo er wohl die lange Verfahrensdauer geltend machen wird.
       
       Grasser muss wohl schon in den kommenden Wochen seine Haft antreten. Seine
       Verteidigung hatte sich unter anderem auf angebliche Befangenheit der
       Erstrichterin berufen. Deren Ehemann hatte sich auf Twitter mehrfach
       kritisch über Grasser geäußert. Das reiche aber laut OGH-Richtersenat nicht
       aus, um eine Befangenheit der Richterin festzustellen. Auch angebliche
       Verfahrensfehler, die unter anderem die Sitzordnung vor Gericht betrafen,
       wurden zurückgewiesen.
       
       ## Ein Netz aus Briefkastenfirmen und Auslandskonten
       
       Zum Hintergrund: Der Fall betrifft die Privatisierung der bundeseigenen
       Wohnbaugesellschaften BUWOG, WAG, EBS und ESG [2][während Grassers Amtszeit
       als Finanzminister] zwischen 2000 und 2007. Rund 60.000 Wohnungen wurden
       2004 für 961 Millionen Euro an das „Österreich-Konsortium“ verkauft,
       bestehend aus den Banken Immofinanz, RLB Oberösterreich und der
       Versicherung Wiener Städtische.
       
       Das bis dahin meistbietende Unternehmen CA Immo wurde überraschend um
       lediglich 1,19 Millionen Euro überboten. Die siegreiche Immofinanz zahlte
       daraufhin eine Provision von 9,61 Millionen Euro (ein Prozent vom
       Kaufpreis) an ihren Berater, den Lobbyisten Peter Hochegger, der geständig
       war. Laut Anklage soll Grasser Insiderinformationen über das
       Vergabeverfahren, insbesondere die Höhe des Konkurrenzangebots der CA Immo,
       weitergegeben haben. Ein Teil der Provision soll dann über
       Briefkastenfirmen und Auslandskonten zu Grasser zurückgeflossen sein.
       
       Grasser machte [3][Karriere in der FPÖ] im Fahrwasser von Jörg Haider. Mit
       nur 31 Jahren wurde er Finanzminister und galt als smarter, neuer
       Politikertypus. Rasch kamen aber erste Vorwürfe auf, Grasser fiel in
       Ungnade. Mit dem Urteil am OGH ist einer der wichtigsten
       Korruptionsprozesse Österreichs nun endlich abgeschlossen.
       
       25 Mar 2025
       
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