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       # taz.de -- Kaum Auflagen für Nazi-Demo: Rechtsrock in Friedrichshain
       
       > Bei der Neonazi-Demo am Samstag wird der Sänger von „Kategorie C“
       > auftreten. Die Polizei rechnet nicht mit Problemen.
       
   IMG Bild: Vermummter Neonazi zeigt bei der Demo im Dezember die „White Power“-Geste
       
       Berlin taz | Zum dritten Mal seit Dezember wird das [1][Spektrum neuer
       rechtsextremer Jugendkulturen], darunter Mitglieder von „Deutsche Jugend
       Voran“ und „Jung & Stark“ am Samstag auf die Straße gehen. Angemeldet ist
       der Aufmarsch „gegen Linksextremismus“ erneut vom ehemaligen Aachener
       AfD-Politiker [2][Ferhat Sentürk]. Erstmals mobilisiert eine neue Gruppe,
       die sich im Netz als „Kampf Brigade Berlin“ präsentiert und dabei ungeniert
       den Hashtag „Nationalsozialisten“ verwendet. Sentürk, der sich selbst als
       „konservativ“ bezeichnet, hat einen Demo-Aufruf der Gruppe
       weiterverbreitet.
       
       Ursprünglich wollten die Neonazis, die sich am Ostkreuz sammeln wollen, die
       komplette Rigaer Straße entlanglaufen. Nun müssen sie sich aber auf den
       westlichen Teil der Straße beschränken und dürfen nicht die ehemals
       besetzten Häuser passieren. Bei der [3][ersten Auflage der Demo, die durch
       eine Blockade gestoppt wurde], hatte die Polizei eine Route durch die
       Rigaer Straße noch gänzlich untersagt.
       
       Kein Problem hat die Polizei mit einem geplanten Rechtsrockkonzert am
       Startpunkt der Demo. Sentürk hat einen Auftritt von [4][„Kategorie C“]
       angekündigt. Die Bremer Band um ihren Sänger Hannes Ostdorf gilt als eine
       der bekanntesten Gruppen des gewaltaffinen, rechtsextremen Spektrums. Auch
       Ostendorf selbst hat den Auftritt beworben.„Kategorie C“ ist für seine
       Songs mit Fußball- und Gewaltbezug bekannt, veröffentlichte zuletzt aber
       Alben mit Liedern, die ihren Ursprung in völkisch-nationalistischen Kreisen
       haben.
       
       Noch expliziter ist Ostendorf mit seiner zweiten Band „Nahkampf“ unterwegs,
       die dem verbotenen Neonazi-Netzwerk Blood & Honour nahesteht. Zudem tritt
       er solo als Liedermacher „Hannes“ auf, bewirbt dies aber ebenfalls unter
       dem Label „Kategorie C“, um eine höhere Werbewirkung zu erzielen: Ganz im
       Sinne von Demo-Anmelder Sentürk.
       
       ## Polizei sieht kooperative Neonazis
       
       Die Polizei bestätigte auf Anfrage der taz, dass das Konzert stattfinden
       werde – ohne beschränkende Auflagen. Solche seien an „sehr hohe
       versammlungsrechtliche Bedingungen geknüpft“. Demnach soll es „zwei
       Musikbeiträge“ des Sängers geben. Als Bestandteil einer Versammlung seien
       diese „nicht genehmigungspflichtig“. Beschränkungen, also ein Verbot, seien
       „erst bei Vorliegen von unmittelbaren Gefahren für die öffentliche
       Sicherheit“ möglich.
       
       Mit „strafrechtlich relevanten Äußerungen oder Handlungen“ rechnet die
       Versammlungsbehörde nicht. Sentürk habe sich in den Kooperationsgesprächen
       „kooperativ“ gezeigt und angegeben, „an einem friedlichen und geordneten
       Verlauf seiner Versammlung interessiert zu sein“.
       
       Andere Behörden haben da so ihre Zweifel. So stuft der Bremer
       Verfassungsschutz die Band seit 2010 als „gewaltbereite Rechtsextremisten“
       ein, bezeichnet sie als „Bindeglied der Hooligan- und der
       rechtsextremistischen Szene“. Die Berliner Polizei hat diese Einschätzung
       übernommen – ohne Konsequenzen zu ziehen.
       
       ## Verbote sind üblich
       
       Konzerte der Band werden immer wieder verboten, zuletzt am vergangenen
       Wochenende in Sachsen-Anhalt, als die Polizei 140 angereiste Rechtsextreme
       wieder nach Hause schickte. Verbote stützen sich dabei zumeist auf eine
       Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts von 2011, wie Lukas Theune,
       Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der
       taz sagte. Das Gericht hatte argumentiert, dass mit Straftaten von
       Konzertbesucher:innen gerechnet werden müsse, etwa Hitler-Grüßen oder
       NS-Verharmlosung. Ein Verbot diene der „Abwehr einer Gefahr für die
       öffentliche Sicherheit“.
       
       Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stützte sich 2013 auf
       dieses Urteil, als es ein Konzertverbot in Frankfurt bestätigte. Theune
       sagt: „Dem Rechtsradikalen Sentürk und der Band ‚Kategorie C‘ den roten
       Teppich auszurollen, müsste nicht sein.“
       
       Beschränkungen von Demos sind in Berlin durch Paragraf 14 des
       Versammlungsfreiheitsgesetzes geregelt. Sie können bei der Gefahr erlassen
       werden, dass der öffentliche Frieden gestört wird, etwa durch rassistische
       Zuschreibungen, Aufstachelung zum Hass oder wenn die Menschenwürde
       angegriffen wird.
       
       Nun wird es erneut die Zivilgesellschaft sein, die sich dem Spuk
       entgegenstellen wird. Acht Gegenveranstaltungen sind angemeldet; [5][auch
       Blockaden sind geplant]. Zudem gibt es den Aufruf, aus den Fenstern entlang
       der Route bunte Tücher zu hängen, damit die Nazis nicht die Bilder kreieren
       können, die sie gerne hätten, wie es heißt.
       
       Inzwischen wurde ein weiterer rechter Aufzug für den Samstag angekündigt.
       In sozialen Medien zirkulieren bunte, wenig professionelle Sharepics, die
       zu einem „Protestmarsch“ aufrufen. Mobilisiert wird etwa durch den rechten
       Coroona-Verschwörer Michael Bründel, bekannt auch als [6][„Captain
       Future“]. Gefordert werden „flächendeckende Grenzkontrollen“ und „Wahrung
       der Meinungsfreiheit“. Die Demonstration soll vom Neptunbrunnen bis zum
       Potsdamer Platz und wieder zurückführen. Die Omas gegen Rechts haben ab dem
       Nachmittag am Holocaust-Mahnmal eine Gegen-Kundgebung angemeldet.
       
       Anmerkung der Redaktion: 
       
       Hannes Ostendorf lässt uns wissen, dass er am 26. Juni 2013 vor dem OVG
       Bremen [7][einen Unterlassungsanspruch] erwirkte, nicht mehr in den
       Verfassungsschutzberichten 2006, 2008, 2009 und 2010 der Hansestadt Bremen
       erwähnt zu werden, weil es hierfür zum damaligen Zeitpunkt an einer
       Rechtsgrundlage fehlte. Seit vielen Jahren wird die Band Kategorie C wieder
       in den Verfassungsschutzberichten der Stadt Bremen aufgeführt.
       
       20 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
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   DIR [6] /Coronaleugner-und-Polizei/!5821352
   DIR [7] https://download.taz.de/Oberverwaltungsgericht_der_Freien_Hansestadt_Bremen__NJRE001265358.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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