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       # taz.de -- Greenwashing-Klagen: Vorwurf der Irreführung
       
       > Verbraucher:innen achten mehr auf nachhaltigen Konsum, doch trügen
       > die Werbeversprechen? Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen fünf
       > Unternehmen.
       
   IMG Bild: Nachhaltigkeit – darauf können sich die Verbraucher nicht immer verlassen
       
       Berlin taz | Sie werben mit Umweltschutz, lösen ihre Versprechen laut der
       Deutschen Umwelthilfe (DUH) aber nicht ein: Gegen fünf bekannte Unternehmen
       geht der Umweltverband nun juristisch vor, wie er am Mittwoch mitteilte. Es
       geht um als „ozeanfreundlich“ beworbene Sonnencreme von Coty, „nachhaltige“
       Schuhe und Kleidung von Deichmann und Tchibo, „Gut für die Umwelt“-Laminat
       von Toom sowie das „Nachhaltigkeits-Engagement“ von Kosmetikhersteller
       L’Oreal.
       
       Mit einer Unterlassungsklage will die DUH nun bewirken, dass die
       Unternehmen in Zukunft keine falschen Umweltversprechen mehr tätigen.
       [1][„Wir fordern alle Unternehmen auf, ehrlichen Klima- und Umweltschutz zu
       betreiben und transparent darüber zu informieren“,] betont DUH-Chef Jürgen
       Resch.
       
       Verbraucher:innen würden zunehmend darauf achten, welchen ökologischen
       Fußabdruck sie durch ihren Konsum hinterlassen, erzählt Agnes Sauter der
       taz, die bei der DUH für ökologischen Verbraucherschutz zuständig ist. Die
       Unternehmen würden auf das Bedürfnis mit der Bewerbung – manchmal nur
       vermeintlich – nachhaltiger Produkte reagieren.
       
       Rund 20 Unternehmen habe die DUH seit Dezember mit diesem Vorwurf
       konfrontiert, berichtet Sauter. Einige hätten gleich eingesehen, dass sie
       transparenter werden müssen und hätten sich mittels strafbewehrter
       Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, so Sauter.
       
       Für die fünf Unternehmen, gegen die die Umwelthilfe nun klagt, gilt das
       nicht. Coty, Deichmann und Tchibo hätten zwar nach der Abmahnung der DUH
       mit Änderungen reagiert, so Sauter. Nachträgliche Verbesserungen reichen
       ihr aber nicht. Damit auch in Zukunft nicht mit falschen Umweltversprechen
       geworben wird, müssten die Klagen gerichtlich durchgesetzt werden. Dann
       wären die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, transparenter zu
       werben.
       
       ## Auch EU geht gegen Greenwashing vor
       
       Das Bundesumweltministerium weist auf Nachfrage der taz auf neue
       europäische Vorgaben hin, die [2][Greenwashing – also das Schmücken mit nur
       vermeintlichen ökologischen Erfolgen –] erschweren sollen. 2024 ist die
       EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher*innen für den ökologischen
       Wandel in Kraft getreten, bis Ende März 2026 muss sie umgesetzt werden.
       
       [3][Auch Agnes Sauter glaubt, dass die EU-Richtlinie erhebliche
       Verbesserungen mit sich bringen wird.] Man dürfe ein Produkt zum Beispiel
       nicht mehr als klimaneutral bezeichnen, wenn nur Emissionsgutschriften
       dafür aufgewendet werden. „Wir wollen die Verbraucher:innen aber schon
       jetzt und heute schützen“, sagt sie. Die DUH habe bereits weitere
       Unternehmen im Blick.
       
       Anmerkung der Redaktion: Das Bild zum Text wurde nachträglich geändert.
       Ursprünglich waren auf dem Foto Zitronen mit Bio-Aufkleber zu sehen.
       
       19 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Klage-gegen-Airline/!6004945
   DIR [2] /Greenwashing/!t5035135
   DIR [3] /Unterstuetzung-fuer-EU-Gesetzentwurf/!5944347
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Leo Schurbohm
       
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