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       # taz.de -- Disziplinarklage gegen Ulrike B.: Bremer Bamf-Chefin soll Pension verlieren
       
       > Im Strafprozess rund um den „Bamf-Skandal“ blieb 2021 wenig übrig von den
       > Vorwürfen gegen Ulrike B. Das Amt legt dennoch eine Disziplinarklage
       > nach.
       
   IMG Bild: Angeklagt sein, das kennt sie schon: Ulrike B. (sitzend) 2021 während des Strafprozesses um den sogenannten Bamf-Skandal
       
       Bremen taz | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zieht
       Ulrike B. weiter vor Gericht: Nachdem die Behörde der suspendierten
       ehemaligen Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle schon disziplinarrechtlich
       die Bezüge gekürzt hat, ist nun auch noch eine Disziplinarklage gegen B.
       anhängig.
       
       Die ermöglicht, die schärfsten Mittel des Beamten- und Disziplinarrechts zu
       anzuwenden: eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und den Verlust der
       Pensionsansprüche. Die Klage wurde bereits im vergangenen August beim
       Bremer Verwaltungsgericht eingelegt, wie der Spiegel am Freitag berichtete.
       
       Beim sogenannten „Bamf-Skandal“ war 2018 kolportiert worden, dass in der
       Bremer Außenstelle unter Leitung von B. massenhaft Asylanträge falsch
       beschieden wurden – systematisch seien Asylbewerber*innen zu Unrecht
       Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden. Medien und Politiker*innen
       sprachen von „bandenmäßiger Kriminalität“, Vorwürfe der Korruption standen
       im Raum.
       
       Viele Medien hatten ihr Urteil vielfach schon getroffen, zeitweise durfte
       die Bremer Außenstelle des Bamf gar keine Asylanträge mehr bearbeiten.
       Bremer Staatsanwälte wandten sich an Medien mit ehrenrührigen
       Falschmeldungen über B.s Privat- und Liebesleben.
       
       ## Vorwürfe hatten kaum Substanz
       
       Erst als der Strafprozess 2021 näher rückte, wurde klar: Die Vorwürfe
       hatten kaum Substanz. War ursprünglich von mehr als tausend Fällen und von
       drohender Haftstrafe die Rede, wurde am Ende keine einzige
       ausländerrechtliche Straftat in der Anklageschrift zugelassen.
       
       Eine Innenrevision von 80.000 Fällen, die das Bremer Bamf beschieden hatte,
       zeigte zudem: Nur etwa 50 Entscheidungen waren klar falsch – die Bremer
       Behörde hatte damit eine [1][bessere Quote als der Bundesschnitt].
       
       Übrig blieben in der Anklageschrift zum Strafprozess nur [2][knapp zwei
       Dutzend Vorwürfe:] Darin ging es um mögliche Vorteilsnahme (der
       Mitangeklagte Anwalt Irfan C. hatte eine Hotelübernachtung von B. für 65
       Euro gezahlt), um mögliche Vertuschung (einige Mails, die gelöscht oder in
       andere Ordner verschoben worden waren) und um möglichen Geheimnisverrat (B.
       hatte Anwälten Dokumente weitergeleitet, etwa standardisierte Fragebögen
       für Asylantragsstellende, die nicht öffentlich, sondern als Verschlusssache
       für den Dienstgebrauch klassifiziert waren). Verurteilt wurde nichts davon:
       Der Prozess wurde eingestellt, gegen eine Zahlung von 10.000 Euro durch
       Ulrike B.
       
       Ob es in der Disziplinarklage darum gehen wird, genau diese Vorwürfe
       aufzuarbeiten, oder ob weitere Punkte im Raum stehen, ist nicht klar: Weder
       das Bamf noch der Anwalt von Ulrike B. sprechen aktuell darüber, welche
       Punkte im Verfahren verhandelt werden könnten.
       
       Auch das Verwaltungsgericht kann sich noch nicht äußern, obwohl die
       Disziplinarklage schon im vergangenen August eingegangen ist: Die
       Klageschrift ist laut Verwaltungsgericht umfangreich – von über 300 Seiten
       ist die Rede; ob es überhaupt noch in diesem Jahr zu einer Verhandlung
       kommt, ist unklar.
       
       Wenn es irgendwann losgeht, kann auch das Verfahren selbst sich noch
       ziehen: Da das Strafverfahren 2021 eingestellt wurde, gibt es für das
       Verwaltungsgericht auch kein Bindungsurteil. Die Disziplinarkammer müsse
       alles selbst aufarbeiten, so Richter Jens Bogner als Sprecher des Gerichts.
       
       Schon bisher werden der suspendierten B. die monatlichen Bezüge um die
       Hälfte gekürzt; B. klagt dagegen in einem Eilverfahren, die Entscheidung
       selbst [3][konnte vom Bamf] aber zunächst ohne Gerichtsurteil getroffen
       werden. Das unterscheidet dieses mildere disziplinarrechtliche Mittel von
       dem scharfen Schwert „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“, das nach altem
       Recht, unter das B. noch fällt, nur durch ein Gericht ausgesprochen werden
       kann.
       
       Ein Ende des Beamtenverhältnisses würde für die ehemalige Leiterin der
       Bremer Behörde die Aberkennung des Ruhegehalts bedeuten. Das heißt nicht,
       dass sie im Ruhestand überhaupt kein Geld bekäme: Das Bamf müsste die
       mittlerweile 65-Jährige [4][nachträglich in der gesetzlichen
       Rentenversicherung versichern]. Einen finanziellen Nachteil bedeutet das
       für B. aber auf jeden Fall.
       
       18 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Bremer-Bamf-Prozess/!5763392
   DIR [2] /Prozessauftakt-Bamf-Skandal/!5760564
   DIR [3] /Laengere-Dauer-von-Asylverfahren/!6074052
   DIR [4] https://www.michaelbertling.de/disziplinarrecht/nachversicherung.htm
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lotta Drügemöller
       
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