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       # taz.de -- Urteil zur gehypten Schokolade: Wo Dubai draufsteht, muss Dubai drin sein
       
       > Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaaren aus der Türkei darf nicht
       > als „Dubai-Schokolade“ verkauft werden, entscheidet ein Gericht.
       
   IMG Bild: Nur echt vom zertifizierten Importeur: Dubai-Schokolade
       
       Köln epd/dpa | Schokolade, die nicht in Dubai hergestellt wurde und auch
       keinen anderen geografischen Bezug zu dem Emirat hat, darf laut dem
       Landgericht Köln in Deutschland nicht als „Dubai-Schokolade“ verkauft
       werden. Die Richter bestätigten am Dienstag eine zuvor bereits
       [1][erlassene einstweilige Verfügung], die Aldi-Süd betraf. Das [2][Urteil
       ist noch nicht rechtskräftig].
       
       Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einer in Deutschland ansässigen
       Antragstellerin Recht, die wegen irreführender geografischer
       Herkunftsangaben eine Unterlassung gegen die Konkurrenz beantragt hatte.
       Die Klägerin vertreibt unter anderem Genussmittel wie Süßwaren, zu denen
       auch ein [3][Schokoriegel] gehört, der in Dubai hergestellt wird.
       
       Die Antragsgegnerin betreibt einen Online-Shop, in dem sie unter anderem
       Schokolade vertreibt, die sie unter anderem mit dem Begriff „Miskets Dubai
       Chocolate“ bewirbt. Das Produkt wird in der Türkei hergestellt, was auch
       auf der Rückseite der Verpackung angegeben ist.
       
       In dem Verfahren hatte die beklagte Partei darauf verwiesen, dass bei ihrer
       Schokolade die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ lediglich als Gattungs- und
       nicht als Herkunftsbezeichnung zu verstehen sei. So handele es sich bei den
       Zutaten dieser Schokolade auch nicht um lokale Spezialitäten.
       
       ## Irreführende Werbung
       
       Diesen Ausführungen folgte die Zivilkammer nicht. Die Kammer berief sich in
       seiner Entscheidung auf Paragraf 127 des Markengesetzes. Demnach dürfen
       geografische Herkunftsangaben nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt
       werden, die nicht aus dem betreffenden Gebiet oder Land stammen, wenn bei
       der Bezeichnung die Gefahr der [4][Irreführung über die Herkunft] besteht.
       
       Die mit Pistaziencreme und Engelshaar (Kadayif) gefüllte Schokolade war vor
       allem über die Sozialen Medien gehyped worden. Daraufhin hatten die
       Lebensmittelhändler Rewe und Edeka zahlreiche Produkte eingekauft und auch
       Lidl und Aldi starteten mit großen Werbekampagnen den Verkauf ihrer
       „Dubai-Schokolade“. [5][Diese stammt allerdings nicht aus dem
       Wüsten-Emirat, sondern aus der Türkei.]
       
       26 Feb 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Streit-um-Bezeichnung/!6062402
   DIR [2] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20K%F6ln&Datum=20.12.2024&Aktenzeichen=33%20O%20513%2F24
   DIR [3] /Werbeverbot-fuer-Suessigkeiten/!6014596
   DIR [4] /!5752328&s=parmaschinken&SuchRahmen=Print/
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