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       # taz.de -- Bedrohtes Erinnern im Oldenburger Land: Gedenken darf nichts kosten
       
       > Wehnen war ein NS-Tatort: In der dortigen Heilanstalt wurden Patienten zu
       > Tode gehungert. Die Kreise wollen die Gedenkstätte nicht finanzieren.
       
   IMG Bild: Ehemaliger Behandlungsraum in der Gedenkstätte: Die Erinnerungsarbeit hat nur 30 Quadratmeter zur Verfügung
       
       Brot für Brot, Portion für Portion, wurde den psychisch Kranken
       Patient*innen der „Heil- und Pflegeanstalt Wehnen“ vorenthalten – und
       Brot für Brot, Portion für Portion sparte sich der zuständige
       Fürsorgeverband im Oldenburgischen Land ab den 30er Jahren [1][ein kleines
       Vermögen zusammen].
       
       Noch bevor das NS-Regime die „Euthanasie“ von psychisch Kranken beschloss,
       schufen die Ärzt*innen hier durch systematisches Verhungernlassen Fakten.
       Schon ab Mitte der 1930er Jahre verdoppelte sich in der Klinik bei Bad
       Zwischenahn die Sterbezahl.
       
       Seit 21 Jahren wird der mindestens 1.500 Toten in der Gedenkstätte Wehnen
       auf dem Gelände der heutigen Karl-Jaspers-Klinik gedacht. Aufgedeckt hatte
       die Zusammenhänge seit Ende der 1990er-Jahre der Oldenburger Historiker
       Ingo Harms in zahlreichen Studien. Er und weitere Engagierte, darunter
       Angehörige von Opfern, bauten ab 2004 eine Gedenkstätte auf – rein
       ehrenamtlich.
       
       ## Städte und Kreise verweigern das Gedenken
       
       Rein ehrenamtlich wird die Gedenkstätte bis heute betrieben, auf kleinstem
       Raum. Eine Möglichkeit zur Professionalisierung steht seit drei Jahren im
       Raum, ein großer Teil der Kosten dafür wäre bewilligt – doch die
       zuständigen Landkreise und Städte verweigern bisher ihren Teil der
       Förderung: Es geht um jeweils 14.000 Euro, die sie drei Jahre lang
       aufbringen müssten.
       
       Die Bedingungen der Gedenkstättenarbeit wirken aus der Zeit gefallen. Vier
       Tage in der Woche hat die sie geöffnet, nach Anfrage auch am Wochenende,
       doch Mitarbeitende gibt es nicht. Ausschließlich eine vom Jobcenter
       geförderte AGH-Kraft, die sich ein paar Euro zum Bürgergeld dazuverdienen
       kann, sorgt für regelmäßige Öffnungszeiten.
       
       Es gibt keine Toilette, keinen Seminarraum, und auch die beiden
       Ausstellungsräume sind zusammen gerade einmal 30 Quadratmeter groß:
       Schulklassen müssen geteilt werden, um die Ausstellung besuchen zu können.
       
       Für anschauliche Ausstellungsstücke, für digitale Formate, fehlt jeder
       Platz: Ein paar vollgeschriebene Stelltafeln an den Wänden machen die
       Ausstellung aus. Die über 100 Besuchergruppen im Jahr werden allein durch
       das Team von fünf Ehrenamtlichen betreut und begleitet. „Wir können so
       nicht mehr weitermachen“, sagt Harms, „wenn nichts passiert, steht die
       Zukunft der Gedenkstätte auf dem Spiel.“
       
       Zumindest für das Platzproblem und damit für viele weitere Sorgen der
       Engagierten steht seit drei Jahren eine Lösung greifbar nah: Die
       Karl-Jaspers-Klinik hat dem Gedenkkreis einen größeren Gebäudekomplex in
       Aussicht gestellt, mit einem großem Ausstellungsraum, einem eigenen
       Seminarraum für die vielen Anfragen von Besuchergruppen, sogar mit Büroraum
       und Toiletten.
       
       Doch für die notwendige Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes und nicht
       zuletzt für die Neukonzipierung einer passenden Ausstellung gehen Kosten
       einher: Samt einer Personalstelle geht es um 740.000 Euro für drei Jahre.
       
       Von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten wird in Aussicht gestellt,
       die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Für die weiteren 370.000 Euro wurde
       ein Antrag beim Bezirksverband Oldenburg gestellt.
       
       Der ist nicht irgendwer, sondern [2][der Rechtsnachfolger des
       Landesfürsorgeverbandes], des für die Hungermorde verantwortlich war. Doch
       der hat die Verantwortung abgegeben an die neun Städte und Landkreise, die
       als Träger [3][für den Bezirksverband Oldenburg (BVO) fungieren].
       
       Einzig die Stadt Oldenburg bringt schon jedes Jahr verlässlich 9.000 Euro
       für die Gedenkstätte auf. Die Stadt Delmenhorst hat das Thema in den
       vergangenen Jahren zumindest behandelt: Zwischendurch gab es Zusagen für
       eine Förderung über 5.000 Euro – weit unter dem Betrag, der gefordert wäre.
       
       Für sich genommen hätte der Betrag eine Hilfe sein können – doch die
       Zahlung wurde von der Stadt an die Zusage durch andere Landkreise
       gekoppelt. Die gab es nicht – das Geld musste folglich zurücküberwiesen
       werden.
       
       „Die Gedenkstätte will immer noch mehr“, sagt ein Pressesprecher der Stadt
       Delmenhorst dazu. „Aber der Rat hat entschieden. Das ist eine demokratische
       Entscheidung, mit der man sich dann auch einfach mal abfinden muss.“ Von
       vier anderen angefragten Landkreisen gibt es bis Redaktionsschluss gar
       keine Rückmeldung.
       
       Insgesamt neun Gebietskörperschaften, so der technokratische Ausdruck für
       die Städte und Kreise, müsste der Gedenkkreis überzeugen, über drei Jahre
       14.000 Euro zu zahlen – mehr oder weniger gleichzeitig, da die Umsetzung
       vom Beitrag eines jeden einzelnen abhängig ist. „Wenn wir jeden Landkreis
       ansprechen sollen, sind wir völlig überfordert“, sagt Harms.
       
       Das Team von fünf Ehrenamtlichen ist gut beschäftigt mit der täglichen
       Gedenkstättenarbeit. Anfragen von Angehörigen müssen bearbeitet werden,
       mehrmals in der Woche gibt es Besuchergruppen, die eine Führung bekommen.
       
       „Außergewöhnlich schwierig“ sei die Situation mit neun Ansprechpartnern,
       bestätigt auch die Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten, die ihren Teil
       der Förderzusage an weitere Förderer bindet. Eine Gruppe von
       Historiker*innen, der „Arbeitskreis Euthanasieforschung“, hatte deshalb
       schon im Herbst in einem gemeinsamen Aufruf nicht nur die finanzielle
       Verpflichtung der Kommunen gefordert, sondern auch die Rückkehr des BVO an
       den Verhandlungstisch.
       
       Die jetzige Situation sei „untragbar“ und müsse „früher oder später zur
       Schließung der Gedenkstätte führen“, heißt es im Aufruf. Der BVO hält sich
       bedeckt. Die Finanzierung über eine der verbandseigenen Stiftungen sei
       schwierig, weil der jeweilige Stiftungszweck nicht die Unterstützung einer
       Gedenkstätte umfasse.
       
       Und von den Trägerkommunen bekomme man zwar über eine Verbandsumlage
       bestimmte organisatorische Kosten ersetzt, ob über eine Umlage auch die
       Gedenkstätte finanziert werden könnte, sei jedoch nicht sicher. Schließlich
       heißt es in der Verbandsordnung, der BVO erhalte „außer dem Ersatz der
       nachgewiesenen Kosten für die zentralen Verwaltungsdienste keine sonstigen
       Zuwendungen“.
       
       ## Der Profiteur hält sich bedeckt
       
       Der Bezirksverband könne letztlich nichts unternehmen, die Entscheidung
       liege allein bei den Landkreisen, so auch der Tenor der Geschäftsführung.
       Harms überzeugt das nicht. „Die Geschäftsführung redet in den gemeinsamen
       Sitzungen mit den Landkreisen durchaus mit: Die können Themen setzen, die
       können Diskussionen anstoßen und Lösungen vorschlagen.“
       
       Der BVO ist Rechtsnachfolger des Landesfürsorgeverbands, der im Dritten
       Reich gegründet worden war und die Psychiatrie im Land Oldenburg
       organisierte. Nach den Forschungsergebnissen von Harms gab es für das
       Aushungern der Patient*innen neben ideologischen vor allem finanzielle
       Gründe: Der Verband sparte sich durch die winzigen Portionen und durch den
       Verzicht aufs Heizen im Winter Patient für Patient sein Vermögen zusammen,
       auf dem auch noch in der Nachkriegszeit die Arbeit des Nachfolgeverbands
       BVO aufbaute.
       
       Auf der Webseite des BVO gibt es den stolzen Hinweis, man sei „seit über
       100 Jahren sozial-regional engagiert“. Auch Daten aus der NS-Zeit werden in
       der eigenen historischen Darstellung nicht übersprungen – sie beschränken
       sich jedoch auf „Gründung“ oder „Übernahme“ verschiedener Institutionen,
       [4][auf die zahlreichen Opfer des Fürsorgeverbands gibt es keinerlei
       Hinweis].
       
       „Der BVO bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung“, schreibt ein
       Sprecher des Verbands auf Nachfrage, „weiß aber auch, dass zur
       Verantwortung eine fundierte wissenschaftliche Aufarbeitung gehört.“ Darin
       klingen Zweifel an der bereits geschehenen Aufarbeitung der
       Verbandsgeschichte durch Ingo Harms an. Konkret werden will man allerdings
       nicht: Von fachlichen Mängeln der bestehenden Studien wisse man nichts,
       heißt es.
       
       12 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Landesfuersorgeverband-Oldenburg-im-NS/!5940721
   DIR [2] https://tuttle.taz.de/!830327&s=gedenkst%C3%A4tte+wehnen&SuchRahmen=Print//
   DIR [3] https://bvo.de/chronik/1940-1950/
   DIR [4] https://tuttle.taz.de/!1247472&s=gedenkst%C3%A4tte+wehnen&SuchRahmen=Print//
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lotta Drügemöller
       
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