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       # taz.de -- Schwangerschaftsabbrüche: §218 – Symbol gegen Selbstbestimmung
       
       > Eine Reform zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen scheiterte bisher
       > im Bundestag. Ärzt*innen und Expert*innen hoffen auf einen neuen
       > Anlauf.
       
   IMG Bild: „Der §218, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, sollte aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden“
       
       Berlin taz | Kaum ein gesellschaftliches Thema ist so emotional aufgeladen,
       wie die Diskussion um die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Stärkstes
       Symbol ist der [1][§218]. Auf der einen Seite stehen die, die den
       Paragraphen reformieren oder abschaffen wollen. Auf der anderen Seite
       argumentieren die, die ihn beibehalten oder verschärfen wollen.
       
       Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein medizinischer Eingriff, der vom
       Strafgesetzbuch geregelt wird. Ein Abbruch bleibt nur dann straffrei, wenn
       er bis zur 12. Schwangerschaftswoche erfolgt. Außerdem muss mindestens drei
       Tage vorher eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle
       besucht werden.
       
       Aber: Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt rechtswidrig, auch wenn er
       straffrei ist. Für Ärzt*innen hat das eine stigmatisierende und
       abschreckende Wirkung, sagt Alicia Baier. Baier ist Ärztin in der
       Gynäkologie und Vorstandsmitglied bei [2][„Doctors for Choice“]. Dort
       engagieren sich Ärzt*innen, die selbst Schwangerschaftsabbrüche
       durchführen. „Jeder Fehler oder jede Unachtsamkeit im ganzen Prozess kann
       zu einer Haftstrafe führen“, sagt Baier. Das ist auch ein Grund, warum
       immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Dies führt
       laut Baier zu langen Wartezeiten und Fahrtwegen für die betroffenen Frauen.
       
       ## Kostenübernahme auch bei Geringverdienerinneren
       
       „Das aktuelle Gesetz bedeutet, dass Menschen, die einen
       Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, viele Hürden haben“, erklärt
       Gesa Bochen, Fachleitung für Familienplanung bei pro familia Niedersachsen.
       Ein Beispiel sei der Antrag auf Kostenübernahme, für die es eine scharfe
       Einkommensgrenze gebe. „Wenn man 1500 netto verdient, dann muss man den
       Abbruch selbst zahlen“, erklärt Baier. Ein Abbruch kostet je nach Methode
       zwischen 300 und 600 Euro.
       
       Die einzelnen Schritte bis zum Abbruch seien zeitlich und emotional
       anstrengend, erklärt Bochen. „Durch die Verpflichtung zur Beratung entsteht
       auch häufig das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen, warum ein
       Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen wird“, fasst Bochen die
       Situation zusammen. Die Pflichtberatung und die Wartefrist haben auch
       Auswirkungen auf die Methode der Abtreibung. So kann beispielsweise nur bis
       zur neunten Woche ein medikamentöser Abbruch durchgeführt werden. Dieser
       zeitliche Druck würde laut Bochen zu einer zusätzlichen Belastung führen.
       
       Für Bochen soll die Beratung ein freiwilliges Angebot sein. Von dem
       Pflichtgespräch hält sie nichts. „Die Mehrheit der Personen, die in die
       Beratung kommen haben ihre Entscheidung für den Schwangerschaftsabbruch
       bereits getroffen“, sagt Bochen. Deshalb würden einige die Beratung nur
       noch für den Schein in Anspruch nehmen.
       
       Alexandra Linder, Vorsitzende vom Bundesverband Lebensrecht weist auf den
       Druck auf die Schwangeren aus deren Umfeld hin. Der Bundesverband ist der
       Dachverband von 15 Lebensrechtsorganisationen in Deutschland. Seit
       Jahrzehnten hat die Einrichtung eigene Beratungsstellen. „Wir treten für
       das Recht jedes Menschen auf Leben ein“, sagt Linder. Aus ihrer Sicht gibt
       es zu viele Abtreibungen in Deutschland und viel zu wenig Hilfe und
       Unterstützung von staatlicher Seite und auch auf Beratungsebene.
       
       Dabei ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den vergangenen rund 25
       Jahren gesunken. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2023 in Deutschland
       106.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. 2001 waren es noch knapp
       135.000 Schwangerschaftsabbrüche.
       
       ## Legalisierung vs keine Legalisierung
       
       Linder vom Bundesverband Lebensrecht hofft darauf, dass es in der kommenden
       Legislatur keinen Antrag auf Legalisierung von Abtreibungen geben wird. Ein
       entsprechender Antrag in der vergangenen Legislatur scheiterte an CDU und
       FDP im Rechtsausschuss. So war es der scheidenden und verbleibenden
       rot-grünen Regierung nicht mehr möglich, eine Reform anzustoßen.
       
       Wenig überraschend setzen die Ärztin in der Gynäkologie Baier und
       profamilia-Vertreterin Bochen einen weiteren Vorstoß, sobald das neue
       Parlament steht. Beide fordern eine vollständige Legalisierung. „Der §218,
       der den Schwangerschaftsabbruch regelt, sollte aus dem Strafgesetzbuch
       gestrichen werden“, so Bochen. Und es braucht mehr Unterstützung für
       betroffene Frauen. Zum Beispiel ein Recht auf ein freiwilliges
       Beratungsangebot, dass die Beratungspflicht ersetzen sollte.
       
       Die „Doctors for Choice“ fordern ebenfalls eine vollständige Legalisierung.
       „Die Entkriminalisierung alleine reicht nicht, sondern wir brauchen
       dringend weitere politische Maßnahmen“, so Baier. Darunter fallen auch eine
       Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder die verpflichtende Lehre von
       Schwangerschaftsabbrüchen im Medizinstudium.
       
       Nach der Bundestagswahl wird vermutlich die CDU stärkste Kraft [3][im
       Bundestag] sein. Aber unter einer CDU-Regierung wird es wohl nicht zu einer
       Verbesserung der Situation für ungewollt Schwangere kommen. „Wir werden
       auch von der nächsten Regierung die politische Verantwortung einfordern,
       die Situation für ungewollt Schwangere zu verbessern“, sagt Baier. Gesa
       Bochen setzt auf das Engagement von Politik, Fachleuten und
       Aktivist:innen für reproduktive und sexuelle Rechte. „Die Hoffnung
       bleibt, dass die Leute nicht müde werden, dranbleiben und solidarisch
       miteinander sind.“
       
       20 Feb 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Paragraf-218/!t5437648
   DIR [2] https://doctorsforchoice.de/
   DIR [3] /Juristin-zu-gescheiterter-218-Reform/!6069624
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ayla Emma Aşkın
       
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