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       # taz.de -- „Syndikat“-Betreiber klagt: Linker Kneipier zieht vors Bundesverfassungsgericht
       
       > Karlsruhe soll klären, ob der Verfassungsschutz Gastronomen verpetzen
       > darf. Die Klage kommt vom Betreiber der legendären Kneipe „Syndikat“ in
       > Berlin.
       
   IMG Bild: Polizisten vor der gewaltsamen Räumung der Kiezkneipe im August 2020
       
       Freiburg im Breisgau taz | Darf der Verfassungsschutz belastende Daten auch
       an Behörden übermitteln, die die Zuverlässigkeit von Gastwirten prüfen? Das
       will ein Mitbetreiber [1][der linken Kiezkneipe Syndikat] aus
       Berlin-Neukölln vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. Die
       Verfassungsbeschwerde wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
       koordiniert und unterstützt.
       
       Das Syndikat ist eine legendäre Kiezkneipe, die seit rund 40 Jahren zur
       linken Szene Neuköllns gehört. 2020 wurde sie [2][mit einem großen
       Polizeieinsatz geräumt], nachdem der Mietvertrag ausgelaufen war. 2023
       machte das Syndikat unter alter Losung („Kein Gott, kein Staat, nur das
       Syndikat“) [3][an anderer Stelle wieder auf.]
       
       Der Mitbetreiber weiß, dass sich auch der Verfassungsschutz für seine
       gastronomischen Aktivitäten interessiert. Im Verfassungsschutzbericht wird
       das Syndikat als „Freiraum“ der linksextremen autonomen Szene bezeichnet.
       Bei den Auseinandersetzungen um die Räumung habe das Kneipenkollektiv mit
       Linksextremisten kooperiert.
       
       ## Droht ein Entzug der Kneipenerlaubnis?
       
       Das prädestiniert den Kneipier in den Augen der GFF-Bürgerrechtler als
       Kläger gegen eine Neuregelung der Übermittlungsbefugnisse im
       Bundesverfassungsschutzgesetz von Ende 2023. Eigentlich wurden dabei zwei
       Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nur an einem Punkt
       greift die GFF die Änderungen an, weil sie zu unklar, zu unbestimmt und
       unverhältnismäßig seien.
       
       Konkret geht es um die Befugnis des Bundesamts für Verfassungsschutz, Daten
       ohne Anforderung an Behörden weiterzugeben, die „Eignungs- und
       Zuverlässigkeitsprüfungen“ durchführen. Beispielhaft wird im Gesetz auf
       Prüfungen nach dem Waffenrecht, dem Sprengstoffrecht und dem Atomrecht
       verwiesen.
       
       Vom Gaststättenrecht ist zwar nicht die Rede, aber da die Aufzählung nur
       beispielhaft ist, sei das Gaststättenrecht wohl mitgemeint, mutmaßt die
       GFF. Der linke Kneipier müsse nun befürchten, dass der Verfassungsschutz
       gezielt Informationen weitergibt, die seine gaststättenrechtliche
       „Zuverlässigkeit“ in Zweifel ziehen und zu einem Widerruf seiner
       Kneipenerlaubnis führen könnten.
       
       Misstrauisch machte ihn die Broschüre des Bundesinnenministeriums
       „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ von 2024. Darin heißt es:
       „Extremistische Akteure und Agitationen müssen überall im Rahmen der
       rechtlichen Möglichkeiten in die Schranken gewiesen werden.“
       
       Und weiter: „Jedwede Rechtsverstöße müssen wirksam verfolgt und geahndet
       werden, um das klare Signal zu setzen, dass die wehrhafte Demokratie auch
       einen starken Staat beinhaltet.“ Seither hat er Angst, dass der
       Verfassungsschutz auch bei Linken irgendwelche Anlässe sucht, um ihre
       berufliche Grundlage zu zerstören.
       
       Die GFF hat nichts dagegen, dass der Verfassungsschutz Informationen
       weitergibt, wenn es um gefährliche Tätigkeiten mit Waffen, Sprengstoff oder
       an Atomkraftwerken geht. Das Bundesverfassungsgericht soll nun aber dafür
       sorgen, dass nicht jede Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung vom
       Verfassungsschutz für Maßnahmen der „wehrhaften Demokratie“ genutzt werden
       kann.
       
       26 Feb 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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