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       # taz.de -- Extrem hohe Sicherheitsvorkehrungen: Prozessauftakt gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder
       
       > In Berlin stehen vier Männer vor Gericht, die Hamas-Operateure sein
       > sollen. Ihre Aufgabe war wohl, Waffenlager zu unterhalten. Bislang
       > schweigen sie.
       
   IMG Bild: Höchste Sicherheitsvorkehrungen im Kammergericht Berlin: Verhandelt wird gegen vier mutmaßliche Hamas-Mitglieder
       
       Berlin taz | Nach der Sicherheitsschleuse geht es in einen Raum ohne
       Fenster. Schusssicheres Glas trennt Publikum und Presse von den
       Jurist*innen. Die Angeklagten sitzen in separaten Kabinen. Unter höchsten
       Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag am Berliner Kammergericht der
       Prozess gegen vier Männer begonnen, denen vorgeworfen wird, Mitglieder
       [1][der Hamas] zu sein. Jener islamistischen Terrororganisation, die Gaza
       beherrscht, am 7. Oktober 2023 hunderte israelische Zivilist*innen
       ermordete und sich bis vor wenigen Wochen einen blutigen Krieg mit Israel
       lieferte.
       
       Die vier Angeklagten, Ali Al A. Mohamed B., Ibrahim El R. und Nazih R.
       sollen sogenannte Auslandsoperateure der Hamas gewesen sein, so steht es in
       der Anklageschrift, die Bundesanwalt Jochen Weingarten verliest. Die vier
       in ihren Kabinen verziehen keine Miene. Dabei sind die Vorwürfe
       schwerwiegend, auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen
       Vereinigung stehen bis zu 10 Jahre Haft.
       
       Alle vier wurden im Libanon geboren und lebten mit Ausnahme des
       Niederländers R. zuletzt in Berlin. Sie sollen laut Anklage direkte
       Verbindungen zu den Qassam-Brigaden gehabt haben, dem militärischen Flügel
       der Hamas, die auch deren Auslandsoperationen verantwortet. Zum
       Vizekommandeur der Qassam-Brigaden im Libanon, Khalil al-Kharaz, sollen sie
       „engen persönlichen Kontakt“ gehabt haben. Als al-Kaharaz bei einem Angriff
       der israelischen Luftwaffe im November 2023 getötet wurde, soll El R. in
       den Libanon geeilt sein, um als Sargträger bei der Beerdigung zu fungieren.
       
       Im Herbst 2023 – also in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Massaker vom
       7. Oktober – sollen die vier Angeklagten versucht haben, Waffen zu
       organisieren. Dafür sollen Sie immer wieder in wechselnder Besetzung nach
       Polen gereist sein, um dort ein geheimes Erddepot mit Waffen ausfindig zu
       machen, das von anderen Hamas-Mitgliedern Jahre zuvor angelegt worden war.
       Die Suche blieb aber erfolglos, auch nachdem die Angeklagten neue
       GPS-Geräte kauften und mehrmals in den Libanon reisten, um persönlich
       genauere Ortsangaben entgegenzunehmen.
       
       ## Über 50 Zeugen geladen
       
       Erfolgreich soll El R. dagegen ein paar Jahre zuvor gewesen sein. Er ist
       deshalb als einziger der vier auch noch wegen Verstößen gegen Waffenrecht
       und Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. 2019 soll er selbst ein
       Waffenversteck in Bulgarien angelegt haben. Darin soll er ein
       vollautomatisches Sturmgewehr und mindestens vier Pistolen sowie Schall-
       und Mündungsfeuerdämpfern deponiert haben. Im selben Jahr soll er außerdem
       ein anderes Versteck in Dänemark ausgeräumt haben und mindestens eine
       Pistole mit nach Deutschland genommen haben.
       
       Die Bundesanwaltschaft sieht einen Zusammenhang zwischen all diesen
       mutmaßlichen Tätigkeiten und konkreten Anschlagsplänen der Hamas. Die
       Organisation habe auch in Europa Angriffe auf jüdische, israelische oder
       US-amerikanische Einrichtungen vorbereitet, heißt es in der Anklage. In
       Deutschland seien dafür etwa die israelische Botschaft, der US-Stützpunkt
       Ramstein sowie das Tempelhofer Feld in Berlin als Ziel diskutiert worden.
       Doch für eine Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren
       staatsgefährdenden Gewalttat gegen die vier reicht die Indizienlage der
       Bundesanwaltschaft offenbar nicht.
       
       Aufmerksam wurden die deutschen Sicherheitsbehörden auf die vier, nachdem
       ein ausländischer Geheimdienst Hinweise gegeben hatte. Viel spricht dafür,
       dass es der israelische Mossad war. Am 14. Dezember 2023 [2][nahmen die
       deutschen Sicherheitsbehörden dann Al A., B. und El R. fest]. Zeitgleich
       verhafteten niederländische Polizisten auch R.
       
       Der Prozess gegen die vier dürfte sich ziehen. Der erste Prozesstag war
       nach Verlesung der Anklage geprägt von Vorgeplänkel. Der Anwalt von R.
       kündigte an, sein Mandant werde schweigen. B.s Anwalt stritt in einer
       Vorbemerkung jegliche Schuld seines Mandanten ab und brachte die
       „Alternativthese“ ein, sein Mandant sei lediglich als Taxifahrer tätig
       gewesen und habe in dieser Funktion die anderen Angeklagten nach Polen
       gefahren.
       
       Eine Sprecherin des Kammergerichts rechnete mit einer „umfangreichen
       Beweisaufnahme“ mit über 50 Zeug*innen und Sachverständigen. Bislang sind
       57 Termine bis in den Dezember angesetzt. Ob noch dieses Jahr ein Urteil
       fällt, ist ungewiss.
       
       25 Feb 2025
       
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