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       # taz.de -- Anschlag von Hanau: Neue Strafanzeige von Familie Kurtović
       
       > Bevor die Verjährung droht, tauchen neue Aspekte auf, die zu neuen
       > Strafanzeigen führen. Auch die Politik steht in der Verantwortung.
       
   IMG Bild: Die Gesichter der Ermordeten – Sedat Gürbüz und Hamza Kurtović – als Graffiti in Hanau (v. l. n. r. )
       
       Berlin tazDer fünfte Jahrestag des Anschlags in Hanau rückt näher – damit
       auch eine Verjährungsfrist wegen fahrlässiger Tötung. Nun stellte eine
       weitere Opferfamilie, die Familie von Hamza Kurtović, am Donnerstag eine
       Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau wegen fahrlässiger Tötung
       sowie Strafvereitelung und beantragt die Wiederaufnahme bereits
       eingestellter Ermittlungsverfahren. Die Anzeige richtet sich gegen
       verschiedene Akteure, unter anderem Behörden, Polizei und Betreiber der
       Arena-Bar. Anlass für die Anzeige ist ein kürzlich im Auftrag des Vaters
       von Hamza Kurtović, Armin Kurtović, erstelltes Gutachten.
       
       Die neue Anzeige beschäftigt sich unter anderem mit der verschlossenen
       Notausgangstür in der Arena-Bar. Laut der Strafanzeige wurden nicht alle
       relevanten Beweismittel aus früheren Strafanzeigen berücksichtigt, zudem
       weist die Anzeige auf neue Erkenntnisse hin. Der Täter hatte in Hanauer
       Kesselstadt zunächst einen Kiosk im Erdgeschoss eines Wohnblocks betreten
       und dort Gökhan Gültekin, Mercedes Kierpacz und Ferhat Unvar erschossen.
       
       Danach hatte er in der direkt neben dem Kiosk gelegenen Bar „Arena Bar“
       Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtović erschossen. Zuvor hatte er Vili
       Viorel Păun erschossen, der ihn verfolgt hatte. Überlebende sowie
       Stammgäste der Arena-Bar hatten nach dem Anschlag mehrfach berichtet, dass
       den Stammgästen bekannt gewesen sei, dass die Notausgangstür verschlossen
       war. Dadurch konnten sich die Opfer nicht in Richtung Notausgang bewegen,
       sondern versteckten sich vergeblich hinter einer Säule in der Bar.
       
       Konkret geht es in der neuen Anzeige um behördliche Mängel, die das
       Verschließen des Notausgangs in der Arena-Bar nicht verhindert oder nicht
       genügend geprüft hatten und somit zum Tod der Opfer führten. Zudem hatten
       Behörden bereits vor dem Anschlag mehrfach mehrere Mangel in der Arena-Bar
       festgestellt, unter anderem, dass der Notausgang verschlossen war. Trotz
       dieser Erkenntnis gab es keine behördlichen Maßnahmen, um die Betreiber
       dazu zu zwingen, den Notausgang offenzuhalten oder den Betreibern der
       Arena-Bar der Betrieb gänzlich zu untersagen.
       
       Die Strafanzeige wirft zudem den beiden Betreibern der Arena-Bar vor, durch
       ihr Verhalten den Tod von Hamza Kurtović und anderen Opfern fahrlässig
       mitverursacht zu haben. Darüber hinaus wird hinterfragt, ob die Polizei dem
       Betreiber Anweisung gegeben hatte, die Tür verschlossen zu halten. Laut dem
       Vorwurf mehrerer Gäste sei die Tür auf Anweisung der Polizei versperrt
       worden, damit bei Razzien niemand durch diesen Ausgang flüchten konnte.
       
       ## Vorwürfe gegen Beuth und Bouffier
       
       Auch weiteres behördliches Versagen und fehlende polizeiliche Maßnahmen
       gegen den Täter im Zusammenhang mit fahrlässiger Tötung werden in der
       Anzeige thematisiert: Der Täter zeigte trotz auffälligen Verhaltens und
       einer früher diagnostizierten Psychose deutliche Anzeichen einer
       Gefährdung, besaß trotzdem Schusswaffen. Zudem äußerte er sich auf diversen
       Online-Plattformen offen gewaltbereit und zeigte insbesondere eine
       rechtsextreme Gesinnung. All dies hätte, laut der Anzeige, zu einem
       behördlichen Einschreiten in Form des Entzugs aller waffenrechtlichen
       Erlaubnisse führen müssen.
       
       In der neuen Strafanzeige geht es unter anderem auch um Strafvereitelung
       durch die Landespolitik, den damaligen hessischen Ministerpräsidenten
       Volker Bouffier, den damaligen hessischen Innenminister Peter Beuth, den
       hessischen Verfassungsschutz sowie die Polizei und kommunales
       Verwaltungspersonal. Ermittlungsbehörden wird vorgeworfen, nicht alle
       strafrechtlich relevanten Aspekte verfolgt zu haben. Insbesondere Bouffier
       und Beuth wird vorgeworfen, aus Gründen des Selbstschutzes Versäumnisse und
       Defizite vertuscht zu haben, die dazu führten, dass eigentlich
       Verantwortliche nicht zur Rechenschaft gezogen wurden.
       
       Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau zum Notausgang wegen
       fahrlässiger [1][Tötung wurden 2021 eingestellt]. Ende 2023 lehnte es die
       Staatsanwaltschaft ab, weitere Ermittlungen zum Notausgang in der Arena Bar
       aufzunehmen. Zuletzt wurden [2][auch die Ermittlungen der Familie] des bei
       dem Anschlag erschossenen Vili Viorel Păun wegen eines nicht erreichbaren
       Notrufs wieder eingestellt.
       
       6 Feb 2025
       
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