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       # taz.de -- das detail: Sahra Wagenknecht, die Möchtegernkanzlerkandidatin
       
       Der Versuch des BSW, seine „Kanzlerkandidatin“ in die ARD-Wahlarena
       einzuklagen, ist gescheitert.
       
       Reicht es schon aus, eine Kanzlerkandidatin aufzustellen, um auch eine
       Kanzlerkandidatin zu haben? Darauf hat jetzt das Bündnis Sahra Wagenknecht,
       kurz BSW, eine höchstrichterliche Antwort bekommen. Die kleine Partei
       rangiert derzeit in den Umfragen zwischen 4 und 5 Prozent, muss also um
       ihren Einzug in den Bundestag bangen. Ihr Problem: Sie lebt vollständig von
       der öffentlichen Präsenz ihrer Namensgeberin, Gründerin, Parteivorsitzenden
       und Gruppenvorsitzenden im Bundestag. Um die noch zu steigern, kürte das
       BSW – Bluffen Super Wichtig – Wagenknecht nicht nur zur Spitzen-, sondern
       gleich zur Kanzlerkandidatin.
       
       Aber darauf wollte der WDR nicht hereinfallen. Zu der von ihm produzierten
       ARD-Wahlarena am Montagabend lud er daher nur die
       Kanzlerkandidat:innen von Union, SPD, Grünen und AfD ein. Ein Skandal
       aus Sicht des BSW, das deshalb durch alle Instanzen klagte.
       
       Eine interessante Begründung, warum die BSW-Heilige eingeladen werden
       müsste, lieferte der Rechtsvertreter der Partei in der ersten Instanz. Das
       Verwaltungsgericht Köln gab sie in einer Presseerklärung so wieder: „Die
       Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, da insbesondere die Grünen
       keine realen Chancen hätten, den nächsten Kanzler zu stellen. Vielmehr habe
       das BSW nach dem Kandidaten der Union die zweitbesten Chancen auf die
       Kanzlerschaft, da sie in einer zwar nicht gewünschten, aber auch nicht
       ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als ‚Königsmacherin‘sogar die
       Kanzlerschaft beanspruchen könnte.“
       
       Das Gericht überzeugte das zwar nicht. Aber dass es diese bemerkenswerte
       Argumentation öffentlich machte, sorgte für Wirbel. Das BSW ließ nicht nur
       die Gerichtspresseerklärung umschreiben, sondern Generalsekretär Christian
       Leye sah sich auch zu einer Richtigstellung genötigt: Die Meldung, das BSW
       wäre zu einer Koalition mit der AfD bereit, sei „völliger Humbug“ und
       beruhe „auf einem Schriftsatz eines Medienanwalts, der beauftragt wurde.
       Wir haben diesen im Detail leider nicht geprüft.“ Blöd gelaufen.
       
       Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die Klage des BSW ebenfalls ab.
       Am Montag ist die Partei nun auch mit ihrer Beschwerde dagegen vor dem
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Pascal Beucker
       
       18 Feb 2025
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Pascal Beucker
       
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