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       # taz.de -- Klagen gegen Correctiv-Recherche: Rechtsstreits zum Rechtsextremen-Treffen
       
       > Wer behauptet, beim Potsdamer Treffen sei es um die „Ausweisung“ von
       > Deutschen gegangen, wird verklagt. Das bedeutet nicht, dass es harmlos
       > war.
       
   IMG Bild: Potsdamer Geheimtreffpunkt von Rechtsextremisten: Das Landhaus Adlon
       
       Die [1][Correctiv-Enthüllung] über das Potsdamer Geheimtreffen von
       Rechtsextremisten beschäftigt [2][immer wieder die Gerichte]. Inzwischen
       greifen Teilnehmer der Veranstaltung auch die zentrale Correctiv-Aussage
       an, bei dem Treffen sei über einen „‚Masterplan‘ zur Ausweisung von
       deutschen Staatsbürgern“ diskutiert worden.
       
       Der [3][Correctiv]-Bericht hat deshalb so große Wirkung erzielt, weil die
       enthüllten Remigrations-Pläne auch Deutsche mit Migrationshintergrund
       betrafen. Der eingeladene österreichische Rechtsextremist Martin Sellner
       wolle die Ansiedlung von Ausländern „rückabwickeln“, hieß es, und dabei
       gehe es ihm auch um „nicht assimilierte Staatsbürger“.
       
       Dass deutsche Staatsbürger im rechtlichen Sinne „ausgewiesen“ werden
       sollen, dass ihnen also das Aufenthaltsrecht in Deutschland genommen werden
       soll, das steht freilich nur am Ende des Correctiv-Artikels in der
       Zusammenfassung. Dort ist die Rede von einem „‚Masterplan‘ zur Ausweisung
       deutscher Staatsbürger“, obwohl Sellner laut Correctiv-Artikel nur
       erklärte, man müsse einen „hohen Anpassungsdruck“ auf die Menschen ausüben,
       zum Beispiel über „maßgeschneiderte Gesetze“. Was das genau heißen soll,
       ist unklar.
       
       Correctiv selbst erklärte schon im Februar 2024 in einem Gerichtsverfahren,
       dass auf dem Potsdamer Treffen nicht über Ausweisungen von Deutschen
       gesprochen worden sei. „Im Gegenteil: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat
       Sellner ausdrücklich als juristische Sperre für eine Ausweisung anerkannt“,
       heißt es im Schriftsatz des Correctiv-Anwalts, „dementsprechend entwickelte
       sich unter den Teilnehmern auch keine Diskussion darüber.“
       
       ## Randständige Details und Kernaussagen
       
       Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der einige Teilnehmer des Potsdamer
       Treffens vertritt, klagte gegen Correctiv zunächst aber nicht auf
       Unterlassung der Masterplan-Äußerung. Er sah wohl wenig Chancen vor
       Gericht, weil die Rechtsprechung ungenaue und unvollständige Formulierungen
       in Überschriften und Zusammenfassungen meist akzeptiert, wenn der
       dazugehörige Artikel korrekt berichtet. Die ungenauen Formulierungen gelten
       dann nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung.
       
       Anfangs klagte Brennecke deshalb nur wegen randständiger Details, etwa zu
       Wahlrechtsfragen. Teilweise gewann er, teilweise verlor er. Correctiv
       betonte, die Kernaussagen des Berichts seien unbeanstandet geblieben.
       
       Später verklagte Brennecke Medien wie NDR und ZDF, wenn diese von Plänen
       einer „Ausweisung“ oder gar „Deportation“ deutscher Staatsbürger schrieben.
       Das Landgericht Hamburg untersagte diese Formulierungen, weil sie falsch
       sind.
       
       Im Dezember 2024 ging es vor Gericht erstmals um die Kernaussagen des
       Correctiv-Berichts. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hatte sie als
       „dreckige Correctiv-Lüge“ bezeichnet. Das Landgericht Berlin II hielt dies
       für eine zulässige Meinungsäußerung, weil der Correctiv-Bericht zumindest
       einen falschen Eindruck erweckt habe.
       
       ## Gefahr einer Klage
       
       In zwei der taz vorliegenden Klagen wagt Brennecke nun doch noch den
       Versuch, Correctiv auch die Formulierung verbieten zu lassen, in Potsdam
       sei es um einen „‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“
       gegangen. Dass dies keine bloße Meinungsäußerung von Correctiv war, ergebe
       sich aus den zahlreichen Übernahmen von Medien, die darin eine Tatsache
       sahen, so die Klage.
       
       Unabhängig davon, wie dieser Prozess ausgeht: Wichtig ist, dass Medien im
       Zusammenhang mit dem Potsdamer Treffen nicht von „Ausweisung“,
       „Deportation“ oder „Ausbürgerung“ deutscher Staatsbürger sprechen. Sonst
       besteht die große Gefahr, dass sie erfolgreich verklagt werden.
       
       Zulässig wäre aber wohl die Formulierung, dass es in Potsdam um eine Art
       „Vertreibung“ nicht assimilierter Deutscher ging. Brenneckes juristische
       Erfolge heißen also keineswegs, dass das Potsdamer Treffen harmlos war.
       
       10 Jan 2025
       
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