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       # taz.de -- HTS als Terrorvereinigung: Verhaftung von Abu Mohammad al-Jolani?
       
       > Die neuen syrischen Machthaber vom Milizenbündnis HTS gelten in
       > Deutschland noch als Terroristen. Bundesjustizminister Volker Wissing
       > wartet noch ab.
       
   IMG Bild: Der Anführer der neuen syrischen Regierung (HTS) Abu Mohammad al-Jolani, in Damaskus, am 22. Dezember 2024
       
       FREIBURG taz | Wenn der neue starke Mann Syriens, Ahmed al-Sharaa alias Abu
       Mohammad al-Jolani, nach Deutschland käme, müsste er sofort festgenommen
       werden. Oder Justizminister Volker Wissing (Ex-FDP) müsste schnell die
       Verfolgungsermächtigung seines Hauses zurückziehen.
       
       Wer Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist, muss in Deutschland mit
       einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren rechnen, auch wenn
       ihm selbst keine Anschläge nachgewiesen werden können. Dies regelt Paragraf
       129a im Strafgesetzbuch. Seit 2002 gilt dies im Prinzip auch für die
       Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen. Dies war
       eine Reaktion auf [1][die Al-Qaida-Anschläge in New York und Washington] im
       September 2001. Damals wurde ein ergänzender Paragraf 129b geschaffen.
       
       Allerdings geht die Karlsruher Bundesanwaltschaft nun nicht weltweit auf
       Terroristenjagd. Mitglieder von außer-europäischen Terrorvereinigungen
       können in Deutschland nur bestraft werden, wenn sie Deutsche sind oder es
       deutsche Opfer gibt oder sich die Person in Deutschland aufhält. Außerdem
       ist noch eine Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums
       erforderlich.
       
       Dies soll verhindern, dass demokratische Befreiungsbewegungen verfolgt
       werden, nur weil sie von den bekämpften Diktatoren zu Terroristen erklärt
       wurden. Es ist letztlich eine politische Einschätzung der jeweiligen
       deutschen Justizminister:in, die sich aber an Einstufungen der EU oder des
       UN-Sicherheitsrats orientieren kann.
       
       ## Wer ist al-Jolani?
       
       Abu Mohammad al-Jolani ist Anführer des [2][Bündnisses Hai'at Tahrir
       asch-Scham (HTS, Komitee zur Befreiung der Levante)], das 2017 von mehreren
       islamistischen Milizen, darunter der al-Nusra-Front, gegründet wurde. Im
       Mai 2018 hat die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) eine
       allgemeine Verfolgungsermächtigung für Straftaten durch Mitglieder oder
       Unterstützer von HTS erteilt. Die Tatsache, dass HTS [3][gegen das
       diktatorische Regime von Baschar al-Assad] kämpfte, verhinderte also nicht
       die Einstufung als terroristische Vereinigung.
       
       Auch die bereits 2011 gegründete al-Nusra-Front „Jabhat al-Nusra“ (JaN)
       galt in Deutschland als terroristische Vereinigung. Im Juli 2013 gab
       Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die
       Verfolgungsermächtigung. Der heutige HTS-Chef Abu Mohammad al-Jolani war
       schon Gründer und Anführer der Al-Nusra-Front, die damals zum Netzwerk
       Al-Qaida gehörte und sich erst 2016 davon abwandte.
       
       Es ist eher ein Zufall, dass gegen HTS-Kämpfer und Unterstützer Bündnisses
       Hai'at Tahrir asch-Scham (HTS, Komitee zur Befreiung der Levante) derzeit
       in Deutschland keine Anklagen laufen, sodass Justizminister Wissing nicht
       sofort entscheiden muss, wie er mit HTS aktuell umgehen will. Die letzte
       bekannt gewordene Verhaftung im Zusammenhang mit HTS erfolgte im Februar
       2022. Damals wurde die Deutsche Kira K. im Hochtaunuskreis festgenommen.
       Sie hatte ihren islamistischen Ehemann nach Syrien begleitet, wo er sich
       HTS anschloss. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland hatte sie ihm 1.500
       Euro zukommen lassen, was die Bundesanwaltschaft als Unterstützung von HTS
       wertete.
       
       Die Inszenierung von HTS als neue moderate syrische Staatsmacht hat noch
       nicht dazu geführt, dass das deutsche Justizministerium die
       Verfolgungsermächtigung zurückgezogen hat (was aber jederzeit möglich
       wäre). Auf taz-Anfrage hieß es nur: „Das Bundesministerium der Justiz
       überprüft erteilte Verfolgungsermächtigungen fortlaufend.“
       
       28 Dec 2024
       
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