# taz.de -- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Eine Frage des Vertrauens
> Die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag streichen? Bei Faulpelzen ist
> das sicher angebracht. Aber die meisten Kolleg:innen machen nicht
> blau.
IMG Bild: Vertrauen ist gut
Versetzen wir uns einmal in die Lage von Arbeitgeber:innen, also zum
Beispiel in die von Allianz-Chef Oliver Bäte. Der Vorstandsvorsitzende des
Versicherungskonzerns würde die [1][Lohnfortzahlung am ersten
Krankheitstag] am liebsten abschaffen. Es melden sich einfach zu viele
Menschen zu oft krank, argumentiert er, nämlich durchschnittlich 20 Tage im
Jahr. In der EU hingegen seien es im Durchschnitt nur 8 Tage.
Als Ressortleiter:in ist man zwar nicht direkte Arbeitgeber:in, in
jedem Fall aber verantwortlich dafür, dass der Laden läuft. Und als
Ressortleiter:in weiß man auch, was es bedeutet, wenn Kolleg:innen
sehr häufig krank sind: Die Arbeit wird abgewälzt auf jene, die im Büro, an
der Werkbank oder wo auch immer brav am Platze sind. Solange das
Vertrauensverhältnis zwischen Chef:in und Kolleg:in stimmt, solange sich
Vorgesetzte darauf verlassen können, dass ihre [2][Untergebenen nicht
blaumachen], ist das alles kein Problem. Wer krank ist, muss sich
auskurieren, Ende der Diskussion.
Doch wenn sich Kolleg:innen überaus oft krank melden, sogar öfter als 20
Tage im Jahr und gern am Montag oder Freitag, für einen oder zwei Tage, ist
es [3][Arbeitgeber:innen nicht zu verdenken, dass sie stutzig werden].
Die Lohnfortzahlung für den ersten Tag dann streichen zu wollen, ist in
solchen Fällen durchaus nachvollziehbar.
Aber das Ganze könnte nach hinten losgehen. Nein, nein, nicht für
Arbeitnehmer:innen, die einen Teil ihrer Krankheitskosten dann selbst
tragen müssten, sondern für die Arbeitgeber:innen. Clevere
Blaumacher:innen – doch, das darf man sagen, denn die gibt es in jedem
Unternehmen – lassen sich dann gleich für eine ganze Woche krankschreiben.
So nach dem Motto: Wenn ich schon Miese mache, dann organisiere ich mir
wenigstens ein paar Tage mehr Freizeit – und lass mir die bezahlen.
Klingt hart, neoliberal, voreingenommen? Vielleicht. Aber die Erfahrung
lehrt: Manchmal ist Misstrauen angebracht. All die anderen aber, die
Mehrheit der Kolleg:innen, die darf man nicht bestrafen. Man würde nur ihr
Vertrauen verlieren. Und: Ressortleiter:innen sind auch nur
Arbeitnehmer:innen.
7 Jan 2025
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## AUTOREN
DIR Simone Schmollack
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