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       # taz.de -- MLPD droht Nichtzulassung zur Wahl: Scheitert der „echte Sozialismus“ am Parteiengesetz?
       
       > Der MLPD droht, bei der Bundestagswahl nicht kandidieren zu dürfen. Das
       > ist das Ergebnis einer Sondersitzung des Bundeswahlausschusses.
       
   IMG Bild: Statuen von Karl Marx und Wladimir Iljitsch Lenin vor dem Zentralkomitee der MLPD in Gelsenkirchen
       
       Berlin taz | Bei der vorgezogenen Bundestagswahl könnte die Marxistisch
       Leninistische Partei (MLPD) auf den Wahlzetteln fehlen. Denn [1][der
       maoistischen Splitterpartei] droht die Nichtzulassung. Das ist das Ergebnis
       einer [2][Sondersitzung des Bundeswahlausschusses] am Dienstag. Der Grund
       ist ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, den die Mehrheit des Gremiums für
       so gravierend hielt, den MLPD-Vorstand für nicht handlungsfähig zu
       erklären.
       
       Hintergrund ist, dass das Parteiengesetz im Paragrafen 11 vorschreibt, dass
       der Vorstand einer Partei mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt
       werden muss. Die MLPD hat für sich jedoch in ihrem Statut festgelegt, dass
       das nur für ihre Leitungen auf Orts-, Kreis- und Landesebene gilt.
       Bundesparteitage sollen satzungsgemäß hingegen nur alle vier Jahre
       stattfinden. Die letzte Wahl des Zentralkomitees fand 2021 statt.
       
       Sieben der elf Mitglieder des Bundeswahlausschusses sahen darin einen
       Grund, der amtierenden MLPD-Führung abzusprechen, eine Beteiligungsanzeige
       für die Bundestagswahl einreichen zu können. Die ist jedoch eine
       Grundvoraussetzung, um eine Partei zur Wahl zuzulassen. Neben den zwei
       Richter*innen des Bundesverwaltungsgerichts stimmten die beiden CDUler
       sowie die Vertreter*innen von CSU, AfD und Grünen für die
       Ausschlussandrohung, während die zwei Abgesandten der SPD und der
       FDP-Vertreter dagegen stimmten. Bundeswahlleiterin Ruth Brand enthielt sich
       der Stimme.
       
       Zuvor hatte sich der Bundeswahlausschuss knapp eineinhalb Stunden die
       Begründung der MLPD angehört, warum sie es für richtig und notwendig hält,
       das Parteiengesetz in Bezug auf ihren Bundesparteitagsrhythmus zu
       ignorieren – und warum das aus ihrer Sicht kein Grund darstellt, nicht zur
       Wahl zugelassen zu werden. „Wir machen extra diese Parteitage nur alle vier
       Jahre, weil bei uns dauert eine Parteitagsvorbereitung ein Jahr“,
       argumentierte Zentralkomitee-Mitglied Peter Weispfennig in der Sitzung. Die
       MLPD wolle, dass ein solcher Parteitag „gründlich, demokratisch und durch
       alle Mitglieder vorbereitet“ werden könne – während andere Parteien ja nur
       „Showveranstaltungen“ durchführten.
       
       ## Seit 2005 ununterbrochen bei der Bundestagswahl dabei
       
       Die Vierjahresregel für Bundesparteitage gelte seit Gründung 1982. Dass sie
       nunmehr zum Problem erklärt werde, sei für ihn nicht nachvollziehbar, so
       Weispfennig. Schließlich habe die Partei ohne Beanstandung 1987 erstmalig
       an einer Bundestagswahl teilgenommen, seit 2005 sei sie ununterbrochen
       dabei. Bei der Wahl 2021 erhielt die MLPD, die für sich in Anspruch nimmt,
       den „echten Sozialismus“ zu vertreten, 22.535 Erst- und 17.799
       Zweitstimmen.
       
       Zwar habe es 2021 bereits zum ersten Mal eine Diskussion mit dem
       Bundeswahlausschuss darüber gegeben, so Weispfennig. Aber trotzdem sei
       seine Partei schließlich wieder zugelassen worden. Daher verstehe er nicht,
       warum das dieses Mal anders sein solle. Eine Antwort darauf, was sich aus
       der Sicht der Ausschussmehrheit inzwischen geändert hat, bekam der
       Parteifunktionär und Rechtsanwalt jedoch nicht.
       
       Nicht besonders auskunftsfreudig gab sich Weispfennig bei der Frage, wann
       denn die MLPD ihren nächsten Bundesparteitag abhalten will. Irgendwann im
       kommenden Jahr soll das sein. Aber auch auf mehrere Nachfragen der
       Bundeswahlleiterin weigerte er sich, einen konkreten Termin zu nennen: „Das
       machen wir nicht so gerne, weil wir das immer ein bisschen so machen, dass
       unsere Mitglieder sich da in Ruhe treffen können.“ Aber natürlich sei
       „schon alles geplant.“ Nicht einmal das Quartal wollte Weispfennig
       preisgeben.
       
       ## „Reaktionäre bis faschistoide Unterdrückung“
       
       Dass sich der Bundeswahlausschuss mehrheitlich nicht von der Argumentation
       ihrer Partei hat überzeugen lassen, erzürnt die [3][MLPD-Bundesvorsitzende
       Gabi Fechtner]. Nach außen hin begründe der Ausschuss die drohende
       Nichtzulassung zwar mit angeblichen formellen Mängeln, aber eigentlich gehe
       es um etwas ganz Anderes: „In Wahrheit geht es um eine reaktionäre bis
       faschistoide Unterdrückung, die eindeutig antikommunistisch ist.“
       
       „Der Angriff gegen uns kommt nicht wegen ‚Handlungsunfähigkeit‘, sondern
       gerade weil wir ausgesprochen handlungs- und kampagnenfähig sind“, so
       Fechtner. Dabei verweist sie darauf, dass die MLPD „in etwas über vier
       Wochen seit dem Ampel-Aus schon die notwendigen
       Unterstützungsunterschriften für die Wahlteilnahme in 14 Bundesländern
       gesammelt“ habe. In den zwei noch fehlenden werde die Sammlung diese Woche
       beendet werden können. „Der Bundeswahlausschuss setzt sich selbstherrlich
       über dieses Votum von 30.000 Menschen hinweg“, empört sich die MLPD-Chefin.
       
       Allerdings ist noch keineswegs ausgemacht, dass die MLPD es nicht doch noch
       auf die Wahlzettel schafft. Denn erst auf seiner ersten regulären Sitzung
       voraussichtlich im Januar wird der Bundeswahlausschuss tatsächlich über die
       Zulassung dieser wie auch der anderen Parteien zur Bundestagswahl
       entscheiden. Nach dem Bundeswahlgesetz ist dabei eine Zweidrittelmehrheit
       erforderlich, um die Anerkennung als Partei abzulehnen.
       
       Die Frage wird nun sein, ob es die MLPD auf die Konfrontation ankommen
       lässt. Wahrscheinlicher ist, dass sie sich jenseits allen verbalen
       Protestes für eine pragmatische Lösung ihres Problems entscheidet. „Für den
       Fall der Fälle haben wir längst einen Wahlparteitag einberufen“, räumt
       Parteichefin Fechtner ein. „Aber man darf sicher sein, dass auch dann die
       Angriffe auf die Wahlzulassung und Parteieigenschaft weiter gehen werden.“
       
       12 Dec 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /MLPD-klagt-gegen-Autor/!5069600
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   DIR [3] /Personal-der-MLPD/!5356636
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Peter Nowak
   DIR Pascal Beucker
       
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