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       # taz.de -- Anschlag von Magdeburg: Aus günstigem Anlass
       
       > Innenministerin Faeser fordert ein neues Bundespolizeigesetz und
       > biometrische Gesichtserkennung. Beides hat mit der Tat von Magdeburg
       > nichts zu tun.
       
   IMG Bild: Gelegenheit packen: Faeser bedankt sich am Tag nach dem Anschlag bei der Magdeburger Feuerwehr
       
       Freiburg taz | Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte FDP und
       CDU/CSU auf, gemeinsam mit SPD und Grünen neue Sicherheitsgesetze zu
       beschließen, die bisher blockiert und aufgehalten wurden. Anders als von
       Faeser nahegelegt, haben diese Projekte allerdings nichts mit dem
       [1][Anschlag von Magdeburg] zu tun und hätten ihn auch in keiner Weise
       verhindern können.
       
       Faesers erstes Beispiel ist laut Spiegel das „neue Bundespolizeigesetz“,
       das die FDP „blockiert“ habe. Gemeint ist das „Gesetz zur Neustrukturierung
       des Bundespolizeigesetzes“, auf das sich die Ampelfraktionen 2023 geeinigt
       hatten. Im März 2024 war erste Lesung im Bundestag, im April gab es noch
       eine Sachverständigenanhörung. Danach wurde es still.
       
       Tatsächlich hat die FDP das Gesetz blockiert, aber nicht aus inhaltlichen
       Gründen, sondern aus einem typischen Ampelgrund. Die FDP wollte damit
       erzwingen, dass die SPD ihre Blockade eines Gesetzentwurfs des damaligen
       Justizministers Marco Buschmann (FDP) aufgibt.
       
       Buschmann wollte erstmals die Tätigkeit von polizeilichen V-Leuten regeln.
       Das Argument der FDP: Beide Projekte sind im Koalitionsvertrag vorgesehen,
       deshalb müssten auch beide umgesetzt werden.
       
       ## Weihnachtsmärkte nicht im Bundespolizeigesetz
       
       Der Gesetzentwurf zum Bundespolizeigesetz sah erweiterte Befugnisse zur
       Telekommunikationsüberwachung und zur Verhängung von Aufenthaltsverboten
       vor. Er enthielt auch eine Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen im
       Einsatz. Zur Vermeidung von Racial Profiling (Kontrollen anhand ethnischer
       Kriterien) sollten Betroffene bei verdachtslosen Kontrollen eine
       „Kontrollquittung“ verlangen können.
       
       Auf Weihnachtsmärkten gilt aber ohnehin nicht das Bundespolizeigesetz,
       sondern das jeweilige Landespolizeigesetz. Die Bundespolizei ist vor allem
       für die deutschen Grenzen sowie auf Bahnhöfen und Flughäfen zuständig. Der
       Anschlag von Magdeburg hätte auch mit diesem Gesetz unverändert
       stattgefunden.
       
       Als zweites Beispiel verweist Innenministerin Faeser auf die „Einführung
       der biometrischen Überwachung“, die die Union im Bundesrat aufgehalten
       habe. Gemeint ist die Befugnis zum biometrischen Abgleich von allgemein
       zugänglichen Internetfotos mit Fahndungsfotos von Verdächtigen, also die
       sogenannte biometrische Gesichtserkennung. Diese Befugnis sollten
       Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Landespolizeien erhalten.
       
       Das entsprechende „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ war
       Teil des Sicherheitspakets, das nach [2][dem islamistischen Anschlag von
       Solingen] geschnürt wurde. Am Vormittag des 18. Oktobers wurde das Gesetz
       im Bundestag beschlossen, am Nachmittag wurde es jedoch im Bundesrat von
       den CDU/CSU-regierten Ländern gestoppt.
       
       Auch die CDU/CSU hatte nichts gegen das Gesetz als solches, sondern stimmte
       aus allgemeiner Verärgerung dagegen, weil es das einzige Gesetz im
       Sicherheitspaket war, das eine Zustimmung des Bundesrats benötigte. Die
       Union war sauer, weil die Ampelkoalition nicht der (rechtswidrigen)
       Forderung der CDU/CSU nachgab, alle Asylsuchenden an den deutschen Grenzen
       zurückzuweisen. Damit die Union im Bundesrat der biometrischen
       Internetfahndung doch noch zustimmen kann, müsste die Bundesregierung
       allerdings erst mal den Vermittlungsausschuss anrufen, was sie bisher nicht
       getan hat.
       
       Auch die Gesichtserkennung hätte in keiner Weise den Anschlag verhindern
       können, da der Täter Taleb al-Abdulmohsen bisher nicht als gefährlich
       eingestuft worden war.
       
       23 Dec 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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