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       # taz.de -- Verfassungsklage von ARD und ZDF: Karlsruhe muss die unbeliebte Entscheidung treffen
       
       > Die Länder müssen den Rundfunkbeitrag erhöhen, zieren sich aber noch. Die
       > Politik wälzt die Entscheidung offenbar auf das Bundesverfassungsgericht
       > ab.
       
   IMG Bild: Ein Garant für gesicherte Informationen: der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der auch bezahlt werden muss
       
       Es gibt in diesen turbulenten Zeiten wenig, worauf man sich verlassen kann.
       Zu diesen wenigen Gewissheiten gehört aber die Unterstützung des
       öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch das Bundesverfassungsgericht.
       Deshalb ist es naheliegend und überaus erfolgsversprechend, dass [1][ARD
       und ZDF jetzt nach Karlsruhe gehen].
       
       Die öffentlich-rechtlichen Sender haben [2][Anspruch auf funktionsgerechte
       Finanzierung,] weil sie (nach Ansicht des Verfassungsgerichts) für die
       Demokratie unverzichtbar sind. Die Richter:innen haben auch ein
       staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte
       Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss.
       
       Im ersten Schritt melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten
       Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission
       geprüft (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
       Rundfunkanstalten, KEF). Die Prüfung ist durchaus streng, die Sender müssen
       Abstriche machen. Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländern dann
       umsetzen. Sie können nur aus sozialpolitischen Gründen abweichen, wenn sie
       glauben, die Beitragserhöhung überlaste die Bürger:innen. Es genügt auch
       nicht, dass nur ein Bundesland mit dieser Begründung eine Erhöhung ablehnt.
       Vielmehr müssen sich alle Länder dabei einig sein.
       
       Die Bundesländer verletzen in diesen Monaten eindeutig ihre
       verfassungsrechtlichen Pflichten. So hat die KEF schon im Februar
       empfohlen, den Rundfunkbeitrag für die nächsten vier Jahre um 58 Cent auf
       18,94 Euro zu erhöhen, doch noch immer gibt es keinen entsprechenden
       Staatsvertrag der Länder. Selbst wenn beim nächsten Ländergipfel am 12.
       Dezember ein Staatsvertrag beschlossen würde, ist es faktisch
       ausgeschlossen, dass die 16 Landesparlamente diesem Vertrag noch bis
       Jahresende zustimmen.
       
       ## Länder müssen Vorgabe des Verfassungsgerichts beachten
       
       Die Lage ist also noch deutlich konfrontativer als vor vier Jahren. Damals
       fehlte nur die Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt. Diesmal sind
       alle Bundesländer kollektiv säumig.
       
       Die Länder können sich dabei nicht auf die geplanten Reformen beim
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk berufen. Spareffekte wären erst 2028
       spürbar, hat die KEF-Kommission berechnet. Bis dahin [3][gilt die
       KEF-Empfehlung.]
       
       Die Länder wollen zwar kurzfristig noch das Verfahren zur Berechnung des
       Rundfunkbeitrags ändern. Doch zum einen kommt das Manöver viel zu spät. Zum
       anderen müssen die Länder dabei auch die Vorgaben des
       Bundesverfassungsgerichts beachten. Eine bloße Indexierung des
       Rundfunkbeitrags, etwa anhand der Inflation, wäre zum Beispiel nicht
       möglich, denn so könnte keine funktionsgerechte Finanzierung (inklusive
       Entwicklungsgarantie) der Rundfunkanstalten sichergestellt werden.
       
       Andere Vorschläge sollen die Beschlussfassung der Länder vereinfachen, etwa
       indem sie auf Einstimmigkeit verzichten und Mehrheitsbeschlüsse zulassen.
       Dies wäre zwar ebenso möglich, wie der Verzicht auf eine Beteiligung der
       Landtage. Eine schnelle Beschlussfassung ist aber auch auf diese Weise
       nicht gesichert, schließlich sind Landesregierungen nicht per se
       kooperativer als Landtage. Außerdem müsste dieses neue Verfahren erst von
       allen Landtagen ratifiziert werden. Die Landtage müssten also ihrer
       Ausschaltung zuerst zustimmen. Dazu haben sie vermutlich wenig Lust.
       
       Es wird also darauf hinauslaufen, dass – [4][wie 202]1 – erneut das
       Bundesverfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags anordnen muss.
       Fast könnte man meinen, die Länder zielen darauf ab, die unpopuläre
       Entscheidung den Richter:innen zu überlassen.
       
       20 Nov 2024
       
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