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       # taz.de -- Verfassungsschutzeinstufung der AfD: Wo bleibt das Gutachten?
       
       > Bis Jahresende sollte das neue Verfassungsschutzgutachten der AfD
       > vorliegen. Nun kommt es erst nach der Neuwahl. Im Bundestag gibt es daran
       > Kritik.
       
   IMG Bild: Die AfD-Fraktion im Bundestag
       
       Berlin taz | Schon seit Monaten arbeitet das Bundesamt für
       Verfassungsschutz an einem neuen Gutachten über die AfD. Bisher ist die
       Partei dort als Verdachtsfall eingestuft, nun könnte eine Hochstufung als
       „gesichert rechtsextrem“ erfolgen. Eigentlich sollte das Ergebnis bis
       Jahresende verkündet werden – [1][so hatte es Präsident Thomas Haldenwang
       angekündigt]. Dann aber kam der Neuwahltermin und der [2][Rückzug von
       Haldenwang wegen seiner CDU-Bundestagskandidatur]. Damit war der Zeitplan
       dahin.
       
       „Die Verkündung dieses Prüfergebnis noch in diesem Jahr war mit der
       vorgezogenen Neuwahl obsolet – das wäre zu nah an den Wahltermin gerückt“,
       [3][sagte Haldenwang der taz]. Auch in Sicherheitskreisen wurde das so
       bestätigt. Eine Verkündung zu nah am Wahltermin würde die Chancengleichheit
       der Parteien beeinträchtigen, hieß es dort.
       
       Im Bundestag aber machen einige Abgeordnete Druck, dass das Gutachten doch
       noch dieses Jahr veröffentlicht wird. „Ich halte es für nicht zu
       rechtfertigen, dass eine Regierungsbehörde Entscheidungen vertagt und
       Wissen zurückhält, die zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und zur
       sachgerechten Information der Öffentlichkeit notwendig sind“, sagte die
       Linken-Abgeordnete Martina Renner der taz. „Es gibt hier keinen
       Ermessensspielraum.“ Bedenken wegen möglicher Reaktionen der AfD dürften
       nicht über Recht und Gesetz gestellt werden. „Das Gutachten muss auf den
       Tisch und natürlich vor den Wahlen.“
       
       Auch Till Steffen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, forderte
       Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf, das Gutachten „unverzüglich“ zu
       veröffentlichen. „Die Menschen haben ein Recht darauf vor der Wahl zu
       erfahren, wie die AfD vom Verfassungsschutz beurteilt wird“, erklärte er
       auf X. Ein Verweis auf die Neutralitätspflicht sei „absurd“. Der
       Verfassungsschutz müsse seine Aufgaben erfüllen, „ohne Rücksicht auf
       wahltaktische Überlegungen“. Renner wie Steffen treten [4][auch für ein
       AfD-Verbotsverfahren ein].
       
       ## Uneindeutige Rechtslage
       
       Auch Haldenwang hatte im [5][taz-Interview betont], es sei der Auftrag des
       Verfassungsschutzes, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten und
       die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten. „In dem Moment, in dem der
       Verfassungsschutz solche Bestrebungen feststellt, gibt es gar kein Ermessen
       mehr – da muss das Amt tätig werden.“ Über den neuen Termin für die
       Verkündung des Prüfergebnis wollte sich Haldenwang indes nicht mehr äußern,
       da er nun aus dem Amt geschieden sei.
       
       Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sprang Renner und Steffen bei.
       Das Gutachtenergebnis müsse veröffentlicht werden, sobald dieses vorliege,
       unabhängig von der Wahl, sagte er der taz. „Es geht hier nicht um die
       Regierung, sondern um eine Behörde, deren Gesetzesauftrag es ist, die
       Öffentlichkeit über Gefahren für die Demokratie zu informieren. Und wenn
       eine solche Gefahr vorliegt, sollte das zügig geschehen“, so Battis. „Da
       gibt es kein Ermessen.“ Dies könne auch noch vor der Bundestagswahl Ende
       Februar geschehen.
       
       Doch die Rechtslage ist nicht eindeutig. Der Bielefelder
       Verfassungsrechtler Christoph Gusy sagte der taz, der Verfassungsschutz
       habe einen „durchaus weiten Einschätzungsspielraum“, ob und wann er über
       verfassungsfeindliche Bestrebungen informiere. Die Frage, ob dadurch die
       Chancengleichheit der Parteien vor Wahlen verletzt werde, spiele dabei
       tatsächlich eine Rolle. „Das ist zu vermeiden.“ Deshalb sei eine
       Veröffentlichung des Gutachtens nach der Wahl richtig.
       
       Der Bonner Verfassungsrechtler Klaus Gärditz sagte der taz, das Bundesamt
       sei tatsächlich verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn es
       verfassungsfeindliche Bestrebungen feststelle. Rechtlich festgelegt aber
       sei nicht, wann und wie dies zu erfolgen habe. Hier habe das Bundesamt
       durchaus Ermessen. „Da die amtliche Berichterstattung einen potentiellen
       Einfluss auf demokratische Wahlen haben könnte, gebietet die
       Verhältnismäßigkeit hier Zurückhaltung“, so Gärditz.
       
       Daher sei es nachvollziehbar, dass das Bundesamt nicht im angelaufenen
       Wahlkampf seine Bewertung veröffentliche. Unklar sei im Übrigen, so
       Gärditz, ob eine mögliche Hochstufung der AfD sich überhaupt nachteilig für
       die Partei auswirken würde – oder von der AfD nicht auch für die eigene
       Mobilisierung und die Generierung von Empörung genutzt würde.
       
       Faesers Ministerium ließ auf taz-Nachfrage einen neuen
       Veröffentlichungstermin für das Gutachten offen. Der Grund: Anders als es
       zwischenzeitlich kolportiert wurde, sei das Gutachten noch gar nicht
       fertig. „Bislang liegt noch kein neues Gutachten zur Einschätzung der AfD
       durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vor“, sagte eine Sprecherin.
       
       19 Nov 2024
       
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