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       # taz.de -- Gefängnisskandal in Augsburg: Häftlinge berichten von Schlägertrupp und Kellerverlies
       
       > Der Augsburger Gefängnisskandal weitet sich aus: Lange soll es in der JVA
       > Gablingen Missbrauch gegeben haben. Zwei frühere Insassen berichten.
       
   IMG Bild: Häftlinge sprechen von Folter: Hatte der Missbrauch System in der JVA Gablingen?
       
       München taz | Eine Gefängnisleiterin, die in ihrer Anstalt fast nie gesehen
       wird, ständig im Homeoffice sitzt und das operative Geschäft ihrer
       Stellvertreterin überlässt. Eine überambitionierte Vize-Direktorin, die in
       der [1][JVA] eine Art Willkürherrschaft etabliert hat. Eine berüchtigte
       Sicherungsgruppe, die als gefürchtete Bande durch die Anstalt zieht und für
       Gewalttaten mit massiven Verletzungen verantwortlich ist. Mitarbeiter, die
       Unterlagen verschwinden lassen. Ein Ministerium, das abwiegelt. Ein
       Minister, der noch nicht mal Bescheid gewusst haben will – und eine
       Staatsanwaltschaft, die sich mit ihren Ermittlungen besonders viel Zeit
       lässt.
       
       Das ist so ungefähr das Bild, das sich ergibt, wenn man vielen
       [2][Berichten über die JVA Gablingen] Glauben schenkte, die aktuell an die
       Öffentlichkeit dringen. An welchen Stellen das Bild unscharf, vielleicht
       sogar eine Täuschung, möglicherweise aber auch unvollständig ist, lässt
       sich längst noch nicht sagen.
       
       Dass vieles daran stimmen dürfte, ergibt sich jedoch aus der Vielzahl der
       Berichte, die dem gezeichneten Szenario mittlerweile zugrunde liegen und
       sich gegenseitig in wesentlichen Punkten bestätigen. Sie stammen von
       ehemaligen Häftlingen, aber auch von Gefängnisseelsorgern,
       Anstaltsärztinnen und Bediensteten. Daran, dass in der JVA zumindest – wenn
       man es freundlich formulieren mag – so einiges im Argen lag, gibt es
       mittlerweile kaum noch Zweifel.
       
       Immer wieder taucht in dem Bild eine Art Kellerverlies auf: der besonders
       gesicherte Haftraum (BgH). Das ist ein leerer Raum ohne Tageslicht, der
       Boden aus Beton, im Eck ein Loch zum Verrichten der Notdurft. Hier hat die
       Anstalt Gefangene eingesperrt, nackt. Für Stunden, eher für Tage, nicht
       selten auch für Wochen. Wenn sie Glück haben, bekommen sie eine
       Papierunterhose. Wenn sie großes Glück haben, sogar eine Gummimatratze.
       
       ## Statt des Arztes kamen die Schläger
       
       Auch was Albert Stöcker und Michael Neumann, die in Wirklichkeit anders
       heißen, der taz erzählen, passt in das Bild all dieser Vorwürfe. Die beiden
       Freunde und früheren Geschäftspartner saßen von Juli 2020 bis September
       2021 in der JVA Augsburg-Gablingen in Untersuchungshaft. Der überwiegende
       Teil der Insassen sind Untersuchungshäftlinge. Angeklagt waren Stöcker und
       Neumann wegen „gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern“.
       Die Staatsanwaltschaft hatte sie beschuldigt, für ihr Speditionsunternehmen
       osteuropäische Lastwagenfahrer anzuwerben und in Deutschland zu
       beschäftigen, ohne ihnen die dafür nötigen Aufenthaltstitel zu verschaffen.
       
       Auch sie beschreiben beispielsweise die Sicherungsgruppe der JVA, die sie
       „die SIG“ (sprich „Sigg“) nennen, als eine Art Schlägertrupp, der unter den
       Häftlingen berüchtigt ist. Zu fünft oder sechst seien Männer der SIG stets
       aufgetreten, hätten komplett schwarze Uniformen getragen. Eine klassische
       Drohung der normalen Justizbeamten sei gewesen: „Oder sollen wir die SIG
       rufen?“
       
       Wenn die SIG tatsächlich gekommen sei, seien die betroffenen Gefangenen in
       der Regel für mindestens drei Tage im BgH verschwunden. So zumindest die
       Beobachtung Stöckers, der als sogenannter Hausarbeiter als einer der
       wenigen Untersuchungshäftlinge in der JVA Arbeit hatte, während das Gros
       der Inhaftierten 23 Stunden am Tag untätig in ihren Zellen saß.
       Hausarbeiter wurden für Putzdienste, die Essensausgabe und ähnliche
       Aufgaben eingesetzt. So bekam Stöcker auch etwas mehr von den Vorgängen in
       der Anstalt mit als viele Mithäftlinge.
       
       Einmal habe er erlebt, wie ein Häftling zweimal – mit einer einwöchigen
       Unterbrechung – für je drei Wochen im BgH gehalten wurde, erzählt der
       59-Jährige. Als er den Mann zwischen den Aufenthalten getroffen habe, sei
       er vollkommen verstört und orientierungslos gewesen. Nach Aussage von
       Beamten habe man ihn im BgH zudem zwangsernähren müssen. Stöcker habe bei
       der Reinigung des Raumes dann die Zugänge für die künstliche Ernährung
       entfernen müssen.
       
       Ein andermal habe sich ein Gefangener in seiner Verzweiflung geritzt. Als
       die Wunde aber zu stark zu bluten begonnen habe, habe er es mit der Angst
       zu tun bekommen und nach dem medizinischen Dienst gefragt. Er sei dann in
       den dortigen Warteraum gebracht worden, doch statt eines Arztes sei wenig
       später die SIG erschienen und habe den Mann zusammengeschlagen. Stöcker
       habe hinterher die Blutspur entfernen müssen. Diese habe vom Wartezimmer
       über einen Verbindungsraum zum Nachbarhaus, den Fahrstuhl und einen
       Kellerflur bis zum BgH gereicht.
       
       ## Zur Strafe in den Keller
       
       Anders als etwa der sogenannte Bunker, eine spezielle Arrestzelle, in die
       die Gefangenen zur Strafe isoliert und ohne persönliche Gegenstände
       gesperrt werden können, in der es aber auch ein Bett gibt, dient der BgH
       nicht zur Bestrafung. Hier dürfen Häftlinge nur untergebracht werden, wenn
       akute Gefahr für andere oder sie selbst besteht. Allerdings ergibt sich aus
       zahlreichen Zeugenaussagen, dass die BgHs in Gablingen regelmäßig als
       Disziplinarmaßnahme eingesetzt wurden, manche sagen auch: zur Folter. Das
       bestätigt auch Albert Stöcker.
       
       In dem einen Jahr, in dem er als Hausarbeiter eingesetzt war, habe er
       mehrfach mitbekommen, wie Gefangene in den BgH gebracht worden seien. Er
       habe dann beispielsweise das Essen in „BgH-konforme Behälter“ umfüllen
       müssen, eine Gummischüssel mit einem Gummilöffel. Mindestens sechsmal habe
       er Blutspuren beseitigt, nachdem die SIG jemanden in den BgH gebracht
       hatte.
       
       Michael Neumann hatte keine Arbeit in der JVA, kam also nicht im Haus
       herum. Einmal allerdings erlebte auch er einen Übergriff der SIG. Es war
       die Zeit der Pandemie. Während des einstündigen Hofgangs habe einer der
       Mithäftlinge seine Maske nicht korrekt aufgesetzt. Sofort sei daraufhin die
       SIG gekommen und habe den Mann noch vor Ort verprügelt. Für zwei Wochen
       habe man ihn dann in den BgH gesperrt. Als er danach wieder zum Hofgang
       gekommen sei, habe er noch deutliche Spuren der Verletzungen im Gesicht
       getragen. „Das war ein Moldawier, so ein kleiner, dünner Mann. Der verstand
       kein Deutsch und wusste überhaupt nicht, worum es geht.“
       
       ## 40 Kilo verloren
       
       Gegen einen anderen Mithäftling sei als Strafmaßnahme eine Besuchssperre
       verhängt worden. Er habe mindestens drei Wochen lang keinen Besuch mehr von
       seiner Familie bekommen dürfen. Der Grund für die Sanktion: Der Mann hatte
       während eines Besuchs einen Papierflieger für seinen kleinen Sohn
       gebastelt.
       
       Sie selbst hätten keine physische Gewalt in der JVA erlebt, berichten
       Neumann und Stöcker. Für ihn sei vor allem die Isolation belastend gewesen,
       sagt Neumann. Während der 17 Monate habe er sich „in einem psychisch völlig
       instabilen und suizidalen Zustand“ befunden. Er habe 40 Kilo Gewicht
       verloren, unter Panik- und Angstzuständen gelitten. Von seinem
       Gesundheitszustand sei jedoch keine Notiz in der JVA genommen worden. Er
       habe weder ärztliche noch psychologische Hilfe bekommen.
       
       Natürlich sind die Schilderungen der beiden Ex-Häftlinge keine objektiven
       Berichte, auch lassen sie sich naturgemäß im Einzelnen nicht überprüfen.
       Jedoch deckt sich vieles davon mit dem, was ehemalige Häftlinge, aber etwa
       auch Ärzte, Seelsorger oder Bedienstete, zuletzt in anderen Medien
       berichtet haben. Das bayerische Justizministerium will auf taz-Anfrage zu
       den Vorwürfen keine Stellung nehmen, verweist [3][auf die grundsätzlichen
       Statements des Ministers] und darauf, dass man sich prinzipiell nicht zu
       „strafrechtlichen Einzelfällen“ äußere. Ein konkretes Dementi immerhin gibt
       es: Es habe in der JVA Gablingen keinen Fall gegeben, in dem Häftlinge
       während der Unterbringung im BgH zwangsernährt worden seien.
       
       Neumann erhebt aber noch einen weiteren schweren Vorwurf: Er sieht sich
       durch die Umstände der U-Haft um sein Recht auf ein faires Verfahren
       gebracht. Schon wenn man in Gablingen den Wunsch geäußert habe, seinen
       Anwalt anzurufen, sei dies grundsätzlich abgelehnt worden. „Schreiben Sie
       einen Brief“, habe es dann geheißen. Eine in Bayern damals übliche Praxis,
       wie das Ministerium bestätigt. Erst seit einer Änderung des
       Strafvollzugsgesetzes Ende 2022 sei diese gelockert worden.
       
       Da sei aber nicht nur das Telefonverbot gewesen, so Neumann, sondern
       beispielsweise auch die Sache mit den Prozessakten: Diese hätten in seinem
       Fall 36.000 Seiten umfasst. Üblicherweise bekomme man derart umfangreiche
       Unterlagen von seinen Anwälten per USB-Stick übermittelt. In Gablingen
       hätten sich aber rund 180 Häftlinge einen Laptop teilen müssen. So habe er
       sich nicht adäquat auf seine Verteidigung vorbereiten können. Neumanns
       Anwalt, der Münchner Strafverteidiger Stephan Tschaidse, sagt zwar, er habe
       Neumann die Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt – laut Neumann
       war das allerdings nur ein Aktenordner mit ein paar hundert Seiten.
       
       ## „Untersuchungshaft schafft Rechtskraft“
       
       Bleibt die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit der
       Untersuchungshaft in Fällen wie dem von Neumann und Stöcker. „Die
       Verhängung von Untersuchungshaft wird nach meiner Erfahrung in Bayern
       inflationär gehandhabt“, sagt etwa Anwalt Tschaidse. In der Regel werde sie
       mit Fluchtgefahr begründet. Eigentlich seien hierfür aber konkrete
       Anhaltspunkte notwendig, dass sich ein Angeklagter eher einem Verfahren
       entziehen werde, als ihm beizuwohnen. Mit fadenscheinigen Begründungen
       werde in Bayern aber dennoch Untersuchungshaft verhängt. Von
       „Wischiwaschi-Geschwurbel“ spricht Tschaidse.
       
       Albert Stöcker versteht auch nicht, wie man in seinem Fall eine
       Fluchtgefahr annehmen konnte. Er hatte Familie, Arbeit, wieso hätte er
       fliehen sollen? Zudem war er ja überzeugt, dass die Anschuldigungen der
       Staatsanwaltschaft falsch seien.
       
       Tschaidse erinnert an einen Satz, den er schon während seines Studiums
       gelernt habe: „Untersuchungshaft schafft Rechtskraft.“ Die zynische
       Juristenweisheit besagt nichts anderes als: Wenn ein Beschuldigter erst
       einmal in U-Haft sitzt, erhöht das seine Bereitschaft zum Geständnis
       ungemein.
       
       Sollte die bayerische Praxis der Verhängung von Untersuchungshaft
       tatsächlich System haben: In Neumanns und Stöckers Fall hat es
       funktioniert. Im November 2021 haben beide nach einem
       Verständigungsvorschlag des Gerichts gestanden. Sie wurden zu einer
       Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und neun
       Monaten verurteilt. Zunächst wurden sie aber auf freien Fuß gesetzt und
       konnten Weihnachten mit ihren Familien feiern. „Um da rauszukommen“, sagt
       Neumann, „hätte ich auch einen Mord gestanden.“
       
       20 Nov 2024
       
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