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       # taz.de -- Stellungnahme im Bundestag vorgelegt: Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
       
       > In Kürze soll im Bundestag der AfD-Verbotsantrag diskutiert werden. Nun
       > bekommen die Unterstützer*innen juristischen Rückenwind.
       
   IMG Bild: Demonstration in Berlin gegen Rechts: für den Schutz der Demokratie und ein Verbot der AfD
       
       Berlin taz | Vor zwei Wochen [1][reichten 113 Abgeordnete des Bundestags
       ihren Antrag ein], ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen
       zu lassen. Das Ziel: zumindest noch eine Debatte über den Antrag im
       Parlament in der Restlegislaturperiode vor der Neuwahl, bestenfalls sogar
       eine Abstimmung. Nun bekommen die Abgeordneten Unterstützung von 17
       Verfassungsrechtler*innen.
       
       Die Jurist*innen legten am Donnerstag dem Innen- und dem Rechtsausschuss
       des Bundestags eine gemeinsame Stellungnahme vor, in der sie dem
       Verbotsantrag attestieren, [2][vor dem Bundesverfassungsgericht] durchaus
       „Aussicht auf Erfolg“ zu haben. Die AfD sei „nachgerade der prototypische
       Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der
       grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden“ sollten.
       
       Zu den Verfasser*innen gehören etwa der Kasseler Professor [3][Andreas
       Fischer-Lescano], der Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld oder die
       Rechtsprofessorin Kathrin Groh von der Bundeswehruniversität München. Das
       Papier liegt der taz vor.
       
       Für die Verfassungsrechtler*innen ist erwiesen, dass die AfD
       verfassungswidrig ist. Die Partei habe sich fortlaufend radikalisiert und
       offenbare in Äußerungen ihrer Funktionäre immer offener „ihre wahren
       verfassungsfeindlichen Absichten“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Auch
       verfolge sie ein „völkisch-nationalistisches Programm“ und einen kulturell
       homogenen Volksbegriff. Dieser werde „von der Breite der Partei getragen“.
       Auch der Bundesvorstand grenze sich davon nicht ab, sondern dulde
       verfassungsfeindliche Positionen, wie sich am Umgang mit dem [4][Thüringer
       Rechtsextremen Björn Höcke] zeige. Zugleich würden [5][Kontakte zu
       gewaltbereiten Gruppen gehalten]. Das Urteil der Stellungnahme: „Die AfD
       agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die
       Demokratie.“
       
       ## Verfassungsfeindlichkeit der AfD sei „belastbar“
       
       Die AfD-Kritik an der Regierung gehe „weit über eine legitime Staatskritik
       hinaus“, wenn die Partei pauschal politische Akteure delegitimiere und
       Medien als „Lügenpresse“ diffamiere, heißt es weiter. Als Beispiel wird das
       jüngste Gebaren des [6][AfD-Manns Jürgen Treutler als Alterspräsident] bei
       der Konstituierung des Thüringer Landtags benannt. All dies „gefährdet die
       Funktionsfähigkeit des Staats und seiner Einrichtungen“. Umso mehr, da die
       Partei inzwischen so etabliert sei, dass sie im Falle eines Machtgewinns
       auch Ämter in Justiz und Verwaltung besetzen und damit ihre Ziele konkret
       umsetzen könnte.
       
       Auch dass die AfD mehrdeutige Aussagen verwende, helfe ihr nicht, finden
       die Expert*innen. Durch die Fülle solcher Aussagen verdichteten sich
       diese zu „verfassungsfeindlicher Eindeutigkeit“. Daher sei diese
       Verfassungsfeindlichkeit der AfD bereits heute „belastbar“ erwiesen –
       [7][auch ohne Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextreme“
       Vereinigung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz].
       
       Die Option eines Parteiverbotsverfahrens sei zudem eine „bewusste
       Entscheidung“ der Mütter und Väter des Grundgesetz, um sich im Sinne einer
       wehrhaften Demokratie gegen Demokratiefeinde zu wehren, betonen die
       Jurist*innen. Dieses erfolge auch nicht in politischer Beliebigkeit,
       sondern sei „politische Aufgabe und Verantwortung“, wenn eine Partei
       verfassungsfeindlich agiere. Auch sei ein Verbot nicht nur Ultima Ratio,
       sondern eine „Präventivmaßnahme“.
       
       ## Debatte noch vor Weihnachten?
       
       Auch sei die Absicht, die AfD rein politisch anzugehen, nicht zielführend,
       wenn diese sich außerhalb demokratischer Spielregeln bewege. Und die
       Entscheidung über ein Verbot träfen am Ende ja nicht Parteien, die einen
       Konkurrenten beseitigen wollten, sondern unabhängige Richter*innen. Dass
       ein Verbotsverfahren lange dauern werde, sei kein Gegenargument – es beuge
       vielmehr Willkür vor und zeige „kraftvoll“ die Grundwerte dieser
       Gesellschaft.
       
       [8][Zu den Erstunterzeichnenden des AfD-Verbotsantrags im Bundestag] gehört
       auch die Vorsitzende des Rechtsausschuss, Elisabeth Winkelmeier-Becker, an
       die das Papier nun ging. Wann der Antrag im Bundestag diskutiert wird, ist
       noch unklar. Geht es nach den Initiator*innen um Marco Wanderwitz
       (CDU), Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne) und Martina Renner (Linke)
       soll dies noch vor Weihnachten geschehen.
       
       Eine Mehrheit für den Antrag ist indes ungewiss. So unterstützen aus der
       Union-Fraktion bisher nur sieben der 196 Abgeordneten den Antrag. Auch die
       SPD-Fraktionsspitze um Rolf Mützenich ist reserviert und hält den Antrag
       für verfrüht.
       
       27 Nov 2024
       
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