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       # taz.de -- Vergewaltigungen in Frankreich: Höchststrafe gefordert – was denn sonst?
       
       > In Frankreich fordert die Staatsanwaltschaft im Vergewaltigungsprozess
       > von Avignon die höchstmögliche Strafe von 20 Jahren Haft für den
       > Ex-Ehemann.
       
   IMG Bild: Protest in Paris am Sonntag gegen Gewalt gegen Frauen: Das Plakat „Schnauze voll von Vergewaltigung“ zeigt Gisèle Pelicot
       
       Paris taz | Die 72-jährige Gisèle Pelicot ist laut den französischen Medien
       zu einer „Ikone“ des Kampfs gegen sexuelle Gewalt geworden. Als Opfer von
       vermutlich mehr als 200 Vergewaltigungen hat sie öffentliche Verhandlungen
       verlangt, damit die Welt nicht länger die Augen vor den Verbrechen in einer
       Ehe verschließen kann.
       
       „Die Scham muss die Seite wechseln“, hat Pelicot mit Erfolg gewünscht.
       [1][Nicht das Opfer müsse sich schämen, es ist an den Tätern, ihre Schuld
       einzugestehen]. Bis zu diesem [2][Prozess] hatte die Öffentlichkeit – nicht
       nur in Frankreich – das Phänomen der Vergewaltigungen unter Drogen
       verdrängt oder unterschätzt.
       
       Ihr Mann Dominique, ein vermeintlicher Mustergatte, hatte sie über Jahre
       mit Medikamenten betäubt und so sexuell missbraucht, aber sie auch vielen
       übers Internet kontaktierten Männern zur Vergewaltigung überlassen und dies
       gefilmt.
       
       50 von ihnen konnten identifiziert werden, sie sitzen seit September neben
       Pelicot auf der Anklagebank. Am Montag erfolgten die ersten Strafanträge
       der Kläger, danach erhält die Verteidigung das Wort, das Urteil wird kurz
       vor Weihnachten erwartet.
       
       ## Die Forderung der Staatsanwaltschaft überrascht nicht
       
       Dass Staatsanwalt Jean-François Mayet vor dem Gericht in Avignon gegen
       Dominique Pelicot 20 Jahre Haft gefordert hat, war keine Überraschung. Das
       ist nach französischem Gesetz das Maximum, das die öffentlichen Kläger
       gegen den Hauptangeklagten in diesem außergewöhnlichen
       Vergewaltigungsprozess beantragen konnten.
       
       Pelicot hatte sich selber als „Vergewaltiger“ bezeichnet und schon beim
       Prozessbeginn im September sowohl seine Schuld als auch das Ausmaß seiner
       kriminellen Perversität gestanden: „Ich bin schuldig für alles, was ich
       getan habe. (…) Ich habe alles vermasselt, alles verloren. Ich muss dafür
       bezahlen.“ Diese nach Reue klingenden Worte sind für die Anklage aber kein
       Grund, ihm jetzt irgendwelche mildernden Umstände zu gewähren.
       
       Die Höchststrafe also. Wäre etwas anderes überhaupt denkbar, dazu
       ausgerechnet an diesem 25. November, dem weltweiten Tag des Kampfs gegen
       Gewalt gegen Frauen? Die zweite Vertreterin der öffentlichen Anklage,
       Staatsanwältin Laure Chabaud, antwortete im Voraus auf mögliche Einwände:
       „20 Jahre, das ist einerseits viel, weil es ungeachtet des Alters 20 Jahre
       eines Lebens sind. Es ist zugleich viel und zu wenig. Zu wenig angesichts
       der begangenen und wiederholt begangenen schweren Verbrechen.“
       
       Dasselbe trifft für die Mitangeklagten zu, die ebenfalls mit langen
       Haftstrafen rechnen müssen. Chabaud machte klar: „Im Jahr 2024 kann niemand
       mehr sagen: ‚Sie hat nichts gesagt, also war sie einverstanden.‘“ Keiner
       der 51 Angeklagten habe die „fehlende Zustimmung“ des Opfers übersehen
       können.
       
       ## Keine Sicherheitsverwahrung beantragt
       
       Erstaunen könnte hingegen, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafantrag
       nicht auch eine für schwere Verbrechen als Schutz der Gesellschaft
       vorgesehene Sicherheitsverwahrung von bis zu drei Dritteln der Haftstrafe
       verlangt. Dem Gericht steht es jedoch völlig frei, gegen Pelicot – und auch
       gegen einige seiner insgesamt 50 Mitangeklagten – zusätzlich zur
       Gefängnisstrafe eine solche Maßnahme anzuordnen.
       
       Neben dem Gerichtsurteil soll dieser Prozess aber auch Folgen haben. Die
       Regierung hat unter dem Druck dieses Falls angeordnet, dass in Zukunft
       Opfer gleich nach der Untersuchung in einem von fast 400 Krankenhäusern
       Klage gegen ihre Angreifer einreichen können, was gerade im Fall von
       Betäubung wichtig erscheint.
       
       Derzeit reichen in Frankreich nur etwa 6 Prozent der Opfer sexueller
       Aggressionen Klage ein und 86 Prozent der Verfahren werden ohne weitere
       Untersuchung eingestellt.
       
       25 Nov 2024
       
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