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       # taz.de -- Klimaziele der EU in weiter Ferne: Neue Klimaklage gegen Bundesregierung
       
       > Die Deutsche Umwelthilfe verklagt erneut die Bundesregierung, denn diese
       > tue nicht genug dafür, die EU-Klimaziele einzuhalten. Es geht um viel
       > Geld.
       
   IMG Bild: Im neuen Klimaschutzgesetz gibt es keine verbindlichen Emissionsziele mehr
       
       Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine weitere Klage gegen
       die Bundesregierung eingereicht. Begründung: Die Bundesregierung werde mit
       den derzeit angedachten Maßnahmen das Klimaziel der EU verfehlen. Das für
       das Verfahren zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
       bestätigte den Eingang der Klage.
       
       Die Klage richtet sich gegen den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP)
       der Bundesregierung. Der sei nicht konkret genug, bemängelt die DUH. Im
       NEKP müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darlegen, wie sie
       das gemeinsame Klimaziel der EU erreichen wollen, 30 Prozent weniger CO₂ in
       den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie, Abfall und Landwirtschaft als
       2005 auszustoßen. Mit welchen Maßnahmen Deutschland seinen Anteil leisten
       will, sei nicht nachvollziehbar, wirft die DUH der Bundesregierung vor.
       
       Neben diesen Sektoren geht es im NEKP auch um die CO₂-Emissionen, die durch
       Landnutzungsveränderung entstehen. Das passiert zum Beispiel, wenn Wiesen
       für den Wohnungsneubau versiegelt werden und dadurch kein CO₂ mehr binden
       können. Laut EU-Verordnung sollen durch den Landnutzungssektor bis 2030 in
       Deutschland 30 Millionen Tonnen CO₂ gebunden werden, zum Beispiel durch
       Aufforstung oder die Wiedervernässung von Mooren. Im NEKP rechnet die
       Bundesregierung nur mit 1,3 Millionen Tonnen.
       
       Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima teilt auf Anfrage der taz
       mit, dass es sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußern könne.
       Grundsätzlich nehme die Bundesregierung ihre EU-Verpflichtungen ernst und
       arbeite kontinuierlich an Maßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen. Der
       NEKP zeige zudem, dass die Lücke zwischen Klimazielen und Maßnahmen seit
       Antritt der Ampel-Koalition halbiert worden sei.
       
       ## Einer ähnlichen Klage wurde bereits recht gegeben
       
       DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte der taz, dass die
       neue Klage absichtlich anderen durch den Verband bereits eingereichten
       Klagen ähnele: „Wir rügen die gleichen Dinge wie in den Klagen, in denen
       uns das Gericht im Mai recht gegeben hat.“ Damals hatte die DUH zwei
       Verfahren gegen die Bundesregierung gewonnen. Sie fanden ebenfalls vor dem
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt.
       
       Das Gericht [1][urteilte damals, dass die Sofortprogramme der
       Bundesregierung nicht ausreichten], um die Treibhausgasemissionen auf das
       Niveau zu senken, das im deutschen Klimaschutzgesetz vorgeschrieben war.
       Gegen das Urteil legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
       (BMWK) Revision ein.
       
       Das Gericht urteilte außerdem, dass die Anstrengungen der Bundesregierung
       nicht weit genug gehen, um den Landnutzungssektor zu einer CO₂-Senke zu
       machen. Das Bundesumweltministerium [2][akzeptierte das Urteil].
       
       Das Urteil aus dem Mai erging auf Grundlage des deutschen
       Klimaschutzgesetzes, die neue Klage dagegen bezieht sich auf das EU-Recht.
       „Die Klagen sind inhaltlich äquivalent und behandeln dieselbe
       Fragestellung, nur auf Ebene des europäischen Rechts“, sagte
       DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner, „auch, weil im EU-Recht weiterhin
       Sektorenziele für den Treibhausgasausstoß gelten, während sie in
       Deutschland abgeschafft wurden.“
       
       ## Die EU-Klimaziele nicht einzuhalten, könnte teuer werden
       
       Die Bundesregierung hatte im Sommer das Klimaschutzgesetz reformiert. Im
       neuen Klimaschutzgesetz gibt es keine verbindlichen Emissionsziele mehr für
       die einzelnen Sektoren wie Verkehr und Energie. Stattdessen ist die
       Bundesregierung als Ganze dafür verantwortlich, die Klimaziele zu
       erreichen. Gegen das neue Klimaschutzgesetz der Bundesregierung gingen vor
       dem Bundesverfassungsgericht im September [3][drei Klagen von verschiedenen
       Umwelt- und Klimaschutzorganisationen] ein, eine davon auch von der
       Deutschen Umwelthilfe.
       
       Falls die DUH das Verfahren gewinnt, müsste die Bundesregierung in den
       jeweiligen Sektoren konkrete Maßnahmen ergreifen, um das Klimaziel der EU
       einzuhalten. Sie könnte zum Beispiel ein Tempolimit einführen oder die
       Investitionen in den ÖPNV erhöhen, um die Treibhausgasemissionen im
       Verkehrssektor bis 2030 zu senken. Sollte die Bundesregierung ihr
       EU-Klimaziel reißen, [4][müsste sie einer Studie des Umweltverbands
       Transport & Environment zufolge 16 Milliarden Euro bezahlen]. Denn wenn ein
       Land nicht genug Treibhausgase einspart, muss es Ausgleichszertifikate von
       anderen EU-Staaten kaufen, die ihre Klimaziele einhalten.
       
       2 Nov 2024
       
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