# taz.de -- Solidaritätszuschlag in Karlsruhe: Soli oder Haushaltsloch
> Sollten die sechs klagenden FDP-Politiker:innen vor dem
> Bundesverfassungsgericht gewinnen, fehlen dem Fiskus 65 Milliarden Euro.
IMG Bild: Will keinen Solidaritätszuschlag mehr: Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Karlsruhe taz | Die FDP kämpft weiter gegen eine ausreichende (oder aus
ihrer Sicht ausufernde) Staatsfinanzierung. An diesem Dienstag verhandelte
das Bundesverfassungsgericht über die Klage von sechs
FDP-Bundestagsabgeordneten [1][gegen den Solidaritätszuschlag.] Falls sie
Erfolg haben, muss der Fiskus 65 Milliarden Euro zurückzahlen.
Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt, um den besonderen
Finanzbedarf des Bundes wegen der Wiedervereinigung zu finanzieren. Er
beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuerschuld (nicht des Einkommens).
Seit 2021 gelten allerdings großzügige Freigrenzen, sodass 90 Prozent der
Steuerpflichtigen den Soli nicht mehr bezahlen müssen. Nur wer pro Jahr
mehr als rund 18.000 Euro Einkommensteuer bezahlt, [2][muss dazu auch noch
den Soli-Zuschlag berappen]. Der Soli bringt dem Fiskus aber immer noch 12
Milliarden pro Jahr.
[3][Gegen diese Reform der schwarz-roten Koalition erhoben 2020 sechs
FDP-Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde]. Der bekannteste von ihnen
ist der jetzige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr. Mit dabei waren auch
Florian Tomcar und Katja Hessel; beide waren in dieser Wahlperiode
Staatssekretär:innen im Finanzministerium.
## Gleichheitsrecht der Reichen verletzt
Die FDPler bemängelten vor allem, dass der Soli immer noch erhoben wird,
obwohl es keinen Sonderbedarf mehr für den Aufbau Ost gebe. Der Soli
verletze daher ihr Grundrecht auf Eigentum. Außerdem sei ihr
Gleichheitsrecht verletzt, weil nur noch Gutverdienende den Soli zahlen
müssen.
Hätte die Klage der FDPler:innen Erfolg, müsste der Bund den
einkommensstarken Steuerzahler:innen für die Zeit ab 2020 knapp 65
Milliarden Euro zurückzahlen, es wäre ein Haushaltsdesaster. Der FDP-Anwalt
Henning Berger forderte deshalb das Bundesverfassungsgericht auf, eine
„ausgewogene Lösung“ zu finden.
Andreas Audretsch, Vize-Fraktionschef der Grünen, verteidigte in Karlsruhe
den Solidaritätszuschlag. Neben den Kosten der Einheit gebe es inzwischen
viele neue finanzielle Sonderbedarfe des Bundes: Sanierung der
Infrastruktur, Verteidigung und Hilfe für die Ukraine, Klimaschutz. Dass
den Soli nur noch Gutverdienende zahlen, sei vom Sozialstaatsgebot gedeckt,
so Audretsch. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi ergänzte, im
Steuerrecht komme es immer auf die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen
an.
## DIW sieht weiterhin „teilungsbedingte Lasten“
Die juristischen Sachverständigen vertraten unterschiedliche Konzepte. Der
Trierer Rechtsprofessor Henning Tappe sah im Grundgesetz keinerlei
Zweckbindung für „Ergänzungsabgaben“ wie den Soli. Entscheidend sei, dass
der Bund zusätzlichen Finanzbedarf habe. Dagegen forderte der Heidelberger
Professor Hanno Kube die Beschränkung von Ergänzungsabgaben auf
vorübergehende „Bedarfsspitzen“.
Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sah im
April 2020 noch jährlichen Sonderbedarf von rund 13 Milliarden Euro allein
für „teilungsbedingte Lasten“, etwa beim Bürgergeld und bei der
Rentenversicherung. Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil in
einigen Monaten verkünden.
12 Nov 2024
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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