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       # taz.de -- Solidaritätszuschlag in Karlsruhe: Soli oder Haushaltsloch
       
       > Sollten die sechs klagenden FDP-Politiker:innen vor dem
       > Bundesverfassungsgericht gewinnen, fehlen dem Fiskus 65 Milliarden Euro.
       
   IMG Bild: Will keinen Solidaritätszuschlag mehr: Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
       
       Karlsruhe taz | Die FDP kämpft weiter gegen eine ausreichende (oder aus
       ihrer Sicht ausufernde) Staatsfinanzierung. An diesem Dienstag verhandelte
       das Bundesverfassungsgericht über die Klage von sechs
       FDP-Bundestagsabgeordneten [1][gegen den Solidaritätszuschlag.] Falls sie
       Erfolg haben, muss der Fiskus 65 Milliarden Euro zurückzahlen.
       
       Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt, um den besonderen
       Finanzbedarf des Bundes wegen der Wiedervereinigung zu finanzieren. Er
       beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuerschuld (nicht des Einkommens).
       
       Seit 2021 gelten allerdings großzügige Freigrenzen, sodass 90 Prozent der
       Steuerpflichtigen den Soli nicht mehr bezahlen müssen. Nur wer pro Jahr
       mehr als rund 18.000 Euro Einkommensteuer bezahlt, [2][muss dazu auch noch
       den Soli-Zuschlag berappen]. Der Soli bringt dem Fiskus aber immer noch 12
       Milliarden pro Jahr.
       
       [3][Gegen diese Reform der schwarz-roten Koalition erhoben 2020 sechs
       FDP-Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde]. Der bekannteste von ihnen
       ist der jetzige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr. Mit dabei waren auch
       Florian Tomcar und Katja Hessel; beide waren in dieser Wahlperiode
       Staatssekretär:innen im Finanzministerium.
       
       ## Gleichheitsrecht der Reichen verletzt
       
       Die FDPler bemängelten vor allem, dass der Soli immer noch erhoben wird,
       obwohl es keinen Sonderbedarf mehr für den Aufbau Ost gebe. Der Soli
       verletze daher ihr Grundrecht auf Eigentum. Außerdem sei ihr
       Gleichheitsrecht verletzt, weil nur noch Gutverdienende den Soli zahlen
       müssen.
       
       Hätte die Klage der FDPler:innen Erfolg, müsste der Bund den
       einkommensstarken Steuerzahler:innen für die Zeit ab 2020 knapp 65
       Milliarden Euro zurückzahlen, es wäre ein Haushaltsdesaster. Der FDP-Anwalt
       Henning Berger forderte deshalb das Bundesverfassungsgericht auf, eine
       „ausgewogene Lösung“ zu finden.
       
       Andreas Audretsch, Vize-Fraktionschef der Grünen, verteidigte in Karlsruhe
       den Solidaritätszuschlag. Neben den Kosten der Einheit gebe es inzwischen
       viele neue finanzielle Sonderbedarfe des Bundes: Sanierung der
       Infrastruktur, Verteidigung und Hilfe für die Ukraine, Klimaschutz. Dass
       den Soli nur noch Gutverdienende zahlen, sei vom Sozialstaatsgebot gedeckt,
       so Audretsch. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi ergänzte, im
       Steuerrecht komme es immer auf die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen
       an.
       
       ## DIW sieht weiterhin „teilungsbedingte Lasten“
       
       Die juristischen Sachverständigen vertraten unterschiedliche Konzepte. Der
       Trierer Rechtsprofessor Henning Tappe sah im Grundgesetz keinerlei
       Zweckbindung für „Ergänzungsabgaben“ wie den Soli. Entscheidend sei, dass
       der Bund zusätzlichen Finanzbedarf habe. Dagegen forderte der Heidelberger
       Professor Hanno Kube die Beschränkung von Ergänzungsabgaben auf
       vorübergehende „Bedarfsspitzen“.
       
       Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sah im
       April 2020 noch jährlichen Sonderbedarf von rund 13 Milliarden Euro allein
       für „teilungsbedingte Lasten“, etwa beim Bürgergeld und bei der
       Rentenversicherung. Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil in
       einigen Monaten verkünden.
       
       12 Nov 2024
       
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