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       # taz.de -- Berichtspflichten für Unternehmen: Mythos Bürokratismus
       
       > NGOs haben die Berichte von Textilunternehmen über die Umsetzung des
       > Lieferkettengesetzes analysiert. Die Bilanz: Das Gesetz zeigt Wirkung.
       
   IMG Bild: Zeigt Wirkung, etwa für Näher*innen: das Lieferkettengesetz
       
       BERLIN taz | „Viel zu bürokratisch“ sei sie, finden die großen
       Wirtschaftsverbände. Als absolut essenziell verteidigen
       Menschenrechtsorganisationen und andere Interessengruppen die
       Berichtspflicht. Sie war und ist einer der großen Streitpunkte beim
       Lieferkettengesetz (LkSG).
       
       Dabei ist das Berichten bei so einigen Unternehmen längst Praxis. Die
       Organisationen Inkota und Kampagne für Saubere Kleidung haben die
       [1][Berichte zu Sorgfaltspflichten von sieben Textil- und Schuhfirmen
       analysiert]. „Das Gesetz hat Wirkungen gezeigt“, bilanzieren sie. „Alle
       sieben Unternehmen berichten davon, dass sie im Zuge der gesetzlichen
       Regulierung noch einmal ihre Risikoanalysen überprüft oder verändert haben
       oder ihre Beschwerdesysteme auf- oder ausgebaut haben.“
       
       Die Bundesregierung hatte zuletzt auf Drängen der Wirtschaftsverbände
       [2][die Anzahl der Unternehmen stark reduziert, die unter das Gesetz
       fallen,] und die Frist, zur Veröffentlichung der Informationen auf Dezember
       2025 verschoben. Adidas, Kik, NKD, Otto, Zalando, Witt und Takko haben
       dennoch berichtet – und zeigen, „dass es möglich ist, das LkSG umzusetzen“,
       so die NGOs.
       
       Die Berichte machten aber auch deutlich, wo nachgebessert werden müsse.
       Unternehmen würden etwa z[3][ivilgesellschaftliche Stakeholder und
       Gewerkschaften] „nicht systematisch und bedeutungsvoll in ihre
       Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechansimen einbinden“,
       kritisieren die NGOs. Alle Firmen gaben Fälle von
       Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten an. Problematisch sei, dass
       sie keine Auskunft darüber gaben, welche Maßnahmen sie daraufhin getroffen
       haben.
       
       Die Kontrollbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
       (Bafa), müsse mehr Details abfragen, forderte Lavinia Muth für die Kampagne
       für Saubere Kleidung. Die Unternehmen machten teils „sehr allgemeine
       Angaben“. Oft werde nicht deutlich, über welche Produkte sie berichten und
       wo genau in der Lieferkette die Risiken seien. Die NGOs verlangen, dass das
       Bafa eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, die unter das LkSG fallen
       sowie die Unternehmensberichte zentral zugänglich macht.
       
       11 Nov 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.inkota.de/sites/default/files/2024-11/CCC-INKOTA_Analyse%202%20Jahre%20Deutsches%20Lieferkettengesetz%20-%20Wirkungen%20in%20Lieferketten%20Kleidung%20und%20Schuhe.pdf
   DIR [2] /Aenderungen-am-Lieferkettengesetz/!6019516
   DIR [3] /Menschenrechte-in-der-Lieferkette/!6030266
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Leila van Rinsum
       
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