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       # taz.de -- Diskriminierung in Deutschland: Lückenhaftes Gleichbehandlungsgesetz
       
       > Der Antidiskriminierungsverband verzeichnete 2.600 Fälle für das Jahr
       > 2023. Die Beratungsstellen sehen Reformbedarf beim
       > Gleichbehandlungsgesetz.
       
   IMG Bild: Protest für mehr Barrierefreiheit in Berlin. Viele Menschen mit Behinderung haben sich an die Antidiskriminierungsstelle gewandt
       
       Berlin taz | Im Jahr 2023 haben Antidiskrimierungsstellen rund [1][2.605
       Fälle von Diskriminierung gemeldet], das sind rund sieben pro Tag. Erstmals
       hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) die Beratungsdaten
       seiner Mitgliedsorganisationen in einem überregionalen Lagebild
       Antidiskriminierung ausgewertet. Die Dunkelziffer dürfte dabei deutlich
       höher sein: Die Daten gehen bislang nur auf Meldungen von zwei Dritteln der
       Antidiskriminierungsberatungsstellen des Advd in elf Bundesländern zurück.
       Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte zuletzt ebenfalls
       [2][zunehmende Zahlen festgestellt].
       
       Aus den im zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsbericht 2023 am
       Dienstag vorgelegten Zahlen leitet der Antidiskriminierungsverband
       Deutschland einen dringenden Handlungsbedarf ab. Aus den Daten werde
       deutlich, dass Diskriminierung kein Randphänomen ist, sondern viele
       Menschen in allen Lebensbereichen treffe. Eva Maria Andrades,
       Geschäftsführerin des Advd, betonte die Dringlichkeit besserer
       Beratungsstrukturen und eines stärkeren Antidiskriminierungsrechts: „Die
       Ampelregierung muss endlich ihre Versprechen umsetzen.“
       
       Auch andere Stimmen aus der Antidiskriminierungsarbeit, wie Remzi Uyguner
       vom Türkischen Bund Berlin-Brandenburg (TBB), kritisieren die Lücken im
       AGG, insbesondere in Fällen rassistisch aufgeladener
       Nachbarschaftskonflikte, und forderten eine Stärkung der Beratungsstellen
       und Rechtshilfefonds. Insgesamt fordert der Bericht stärkere Maßnahmen
       gegen Diskriminierung, verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen und eine
       bessere Unterstützung für Betroffene durch Beratungsstellen.
       
       Die Erhebung zeigt, dass 50,4 Prozent der dokumentierten Fälle rassistische
       Diskriminierung und Antisemitismus betreffen. Besonders hervorzuheben seien
       [3][antimuslimischer und Anti-Schwarzer Rassismus], die einen erheblichen
       Teil der Vorfälle ausmachen. Darüber hinaus seien in 19,2 Prozent der Fälle
       Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen betroffen, während
       17,1 Prozent der gemeldeten Fälle auf sexistische Diskriminierungen
       zurückgingen. Ein Großteil der in den Beratungsstellen bekannt gewordenen
       Diskriminierungen finde im Arbeitsumfeld (24,7 Prozent), im Bildungsbereich
       (18,8 Prozent) sowie bei Gütern und Dienstleistungen (13,7 Prozent) statt.
       
       ## Große Lücken im AGG
       
       Besonders auffällig sei, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
       in einem erheblichen Teil der Fälle nicht greift, da es nicht alle
       Diskriminierungsmerkmale abdeckt. Der Advd fordert daher, dass die von der
       rot-grün-gelben Bundesregierung versprochene Reform des
       Gleichbehandlungsgesetzes endlich umgesetzt werde, um einen besseren Schutz
       für Betroffene zu gewährleisten.
       
       Laut Bericht fällt fast jede fünfte Diskriminierung nicht unter das
       Gleichbehandlungsgesetz: 19,5 Prozent der Fälle Diskriminierungen, seien
       nicht durch das AGG abgedeckt, weil der Diskriminierungsgrund
       Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder sozialer Status waren. Zudem
       fänden viele der dokumentierten Diskriminierungsfälle in Lebensbereichen
       statt, die nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt
       sind. Dazu gehörten zentrale gesellschaftliche Bereiche wie
       Bildungseinrichtungen, Behörden oder auch das Justizsystem.
       
       Im Bildungsbereich etwa erlebten Schülerinnen, Studierende oder Lehrkräfte
       immer wieder Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder
       Geschlecht. Diese Diskriminierungen blieben jedoch häufig ohne rechtliche
       Konsequenzen, weil der Schutz durch das AGG hier nicht greife. Das gleiche
       Problem zeige sich in Ämtern oder Behörden, wo Bürgerinnen, die sich zum
       Beispiel aufgrund ihres Migrationshintergrunds oder ihres sozialen Status
       diskriminiert fühlen, keinen rechtlichen Rückhalt durch das AGG hätten.
       
       ## Zu wenig Lebensbereiche vom AGG geschützt
       
       Besonders problematisch sei, dass auch im Justizbereich Diskriminierungen
       gemeldet werden. [4][Fälle, in denen Menschen in Kontakt mit der Polizei
       oder vor Gericht Diskriminierung erfahren], blieben oftmals ungesühnt, weil
       es an einem umfassenden gesetzlichen Schutz fehlt. Dies zeige einen
       dringenden Handlungsbedarf auf: Das AGG müsse ausgeweitet werden, um
       Diskriminierung in diesen wichtigen Lebensbereichen zu bekämpfen, fordert
       der Verband.
       
       [5][Insgesamt zeige sich], dass rassistische, sexistische oder andere
       diskriminierende Handlungen häufiger auftreten und zunehmend als „normal“
       wahrgenommen würden. Die Advd-Mitgliedsorganisationen warnen, dass die
       Diskriminierungsrealitäten für viele Menschen in Deutschland immer weiter
       zunehmen werden. Besonders gefährdet seien dabei bereits marginalisierte
       Gruppen, die unter einem zunehmenden Druck der Ausgrenzung leiden.
       
       15 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
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   DIR [2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahresbericht-2022-diskriminierung-2198670
   DIR [3] /Lagebericht-zur-Diskriminierung/!6036183
   DIR [4] /Diskriminierung-in-Deutschland/!5871940
   DIR [5] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahresbericht-2022-diskriminierung-2198670
       
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