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       # taz.de -- Berliner Hochschulgesetz: Entfristungen für Post-Docs in Gefahr
       
       > Der Senat will das Berliner Hochschulgesetz ändern – und stellt die
       > Entfristungregelung für den akademischen Mittelbau infrage.
       
   IMG Bild: Die Universität ist nicht nur ein Ort zum Lernen, sondern für viele Beschäftigte auch einer zum Verzweifeln
       
       Berlin taz | Es wäre eine Chance für Post-Docs: Allen promovierten
       wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an Berliner Unis muss ein
       unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten werden. So sieht es zumindest die
       Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vor, die der rot-rot-grüne
       Vorvorgänger des aktuellen Senats zum Ende seiner Amtszeit auf den Weg
       gebracht hatte.
       
       Mit dem 2021 beschlossenen Gesetz sollten eigentlich die prekären
       Beschäftigungsbedingungen des sogenannten akademischen Mittelbaus
       verbessert werden – also der Beschäftigen an Universitäten, die nicht
       Professor*innen sind und über den studentischen Mitarbeiter*innen
       stehen. Die Regelung sollte im Oktober 2023 in Kraft treten, der
       schwarz-rote Senat verschob den Beginn jedoch auf Frühjahr 2025.
       
       Nun droht die gesamte Reform zu kippen: In einer Sitzung des Forums „Gute
       Arbeit an Guten Hochschulen“, kündigte die Senatsverwaltung unvermittelt
       an, in diesem Punkt eine Aufweichung des Hochschulgesetzes zu planen.
       
       ## Juristische Bedenken seitens des Senats
       
       „Damit rückt die Senatsverwaltung von einer verbindlichen Zusage zur einer
       dauerhaften Entfristungsregelung ab“, sagt Verdi-Gewerkschaftssekretärin
       Julia Dück zur taz. Als Begründung beruft sich der Senat auf die
       Novellierung des sogenannten Wissenschaftszeitsgesetzes auf Bundesebene.
       Dabei gebe es seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft
       verfassungsrechtliche Bedenken, heißt es auf taz-Anfrage. Weil die
       Novellierung des Wissenschaftszeitgesetzes aber noch gar nicht beschlossen
       ist, spricht Julia Dück von „vorauseilendem Gehorsam.“ Auf rechtliche
       Unsicherheiten zu verweisen sei ein Vorwand.
       
       Das Forum „Gute Arbeit an Guten Hochschulen“ ist der Ort, an dem Senat,
       Universitätsvertreter*innen, Gewerkschaften und Beschäftigte
       zusammenkommen, um über bessere Beschäftigungsbedingungen zu debattieren.
       Bei der besagten Sitzung, bei der der Senat den geplanten Rückschritt bei
       der Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen transparent
       machte, sollte es eigentlich um die Umsetzung des Paragraf 110 Absatz 6,
       also der entsprechenden Regelung aus dem Hochschulgesetz, gehen.
       
       „Für eine exzellente Wissenschaft in Berlin braucht es gute und
       verlässliche Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftler*innen. Gute
       Arbeit heißt das Angebot von unbefristeten Verträgen und die Ermöglichung
       von sicheren Karrierewegen“, so Steffi Nickel, Personalrätin an der TU und
       Verdi-Aktive in einer Mitteilung der Gewerkschaft.
       
       ## Umgang des Senats laut Personalrätin „respektlos“
       
       „Die Hochschulen haben belastbare Vorschläge zur Umsetzung von § 110
       erarbeitet. Bei einer Abschaffung der verbindlichen Entfristungsregelung
       war diese Arbeit für den Papierkorb. Das – und der Umgang mit uns als
       Beschäftigtenvertretungen im Forum – ist respektlos“, findet die
       Personalrätin.
       
       Auf taz-Anfrage teilt die Senatsverwaltung mit, „neue
       Dauerstellenkategorien im Berliner Hochschulgesetz“ etablieren zu wollen,
       um den Grundgedanken der bestehenden Regelung, mehr Planbarkeit und
       Sicherheit im akademischen Mittelbau zu schaffen, bestehen zu lassen.
       
       22 Oct 2024
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Martha Blumenthaler
       
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